Was steckt hinter dem Anliegen, „Klimaneutralität” im Grundgesetz zu verankern? Hier böte sich ein Hebel, um Kritik an grüner Wirtschaftspolitik und Maßnahmen zum "Klimaschutz" als verfassungsfeindlich zu brandmarken – noch eine Gefahr für Meinungsfreiheit und Demokratie.

Die eben entstehende neue Linksregierung unter CDU-Führung will den Begriff „Klimaneutralität” als normatives Ziel ins Grundgesetz schreiben. Nun wird viel darüber geschrieben, wie sehr das der Wirtschaft schaden wird. Mag sein.
Aber ist „grüne Wirtschaftspolitik” wirklich der eigentliche Grund für den Plan? Man möchte ja niemandem Böses unterstellen, aber dieses eine Wort im Grundgesetz kann ernste macht- und parteipolitische Folgen nach sich ziehen.
Fortan würde jeder, der dem Ziel der Klimaneutralität skeptisch gegenübersteht – etwa mit der Behauptung, es würde der Wirtschaft schaden – potentiell zum Verfassungsfeind. Medien, die negativ über das Ziel der „Klimaneutralität” schreiben? Verfassungsfeindliche Medien.
Dass das kein Witz ist, sondern fester Bestandteil linkgrüner Machtpolitik, zeigte eine Weisung vom 31. Dezember 2022 an die Berliner Polizei: Polizeibeamte sollten politisch inkorrekte Begriffe wie „südländisch” bei Täterbeschreibungen vermeiden, weil solche Begriffe von „verfassungsfeindlichen Medien” benutzt würden. Damals war das extrem rechte Magazin Compact noch nicht als verfassungsfeindlich verboten worden, es gab also meines Wissens offiziell gar keine verfassungsfeindlichen Medien in Deutschland. Aber die Wortwahl in diesem Rundbrief belegte, dass rotgrün geführte Behörden in solchen Kategorien denken. Das Hauptverfahren gegen Compact beginnt übrigens am 25. Juni.
Medien schreiben nicht nur über das Klima und Klimapolitik, es wird daher schwer werden, sie deswegen zu verbieten. Aber es gibt Journalisten, die darauf spezialisiert sind. Auch sie könnten fortan leicht als Verfassungsfeinde betrachtet werden, wenn sie kritisch berichten.
Parteien und Politiker, die gegen rotgrüne Klimapolitik zu Felde ziehen: künftig Verfassungsfeinde
Es ist meistens nicht leicht, angebliche Verfassungsfeindlichkeit konkret zu belegen, da kaum jemand Grundrechte wie Demokratie, Meinungsfreiheit, Gleichberechtigung und so weiter in Frage stellt, oder sich offen rassistisch oder antisemitisch äußert. Außer auf Deutschlands Straßen bei Demos gegen Israel, doch da schaut man nicht immer so genau hin.
Aber „Klimaneutralität”? Da gibt es sehr wohl Medien, Publizisten, Politiker und Parteien, denen nachgewiesen werden könnte, dass sie sich spezifisch dagegen ausgesprochen haben.
Und natürlich Privatleute. In Deutschland hat man sich ja inzwischen daran gewöhnt, dass wegen eines unbedachten Tweets durchaus die Polizei morgens um sechs an der Tür klopfen kann, und dass der Verfassungsschutz auf Bürger aufmerksam wird, auch „unterhalb der Strafbarkeitsgrenze”.
Kritik am Prinzip der „Klimaneutralität” könnte den einen oder anderen also beispielsweise den Arbeitsplatz kosten, zumal wenn derjenige (oder diejenige, Pardon) im Staatsektor arbeitet – etwa als Lehrer. Moment, das müsste man korrekter formulieren – also wenn diejenigen im Staatssektor arbeiten, etwa als Lehrer.
Wie nützlich das politisch sein kann, zeigt sich derzeit in Rumänien. Das dortige Verfassungsgericht hat mehrere Kandidaten von der Präsidentschaftswahl ausgeschlossen, weil sie „verfassungsfeindliche Ansichten” geäußert hätten. Im Falle der extrem rechten Politikerin Diana Sosoaca (Chefin der SOS-Partei) geschah das mit Verweis auf von ihr veröffentlichte Beiträge. Aber ohne, dass sie deswegen vorher vor Gericht gestanden oder gar verurteilt worden wäre, ohne, dass man ihre eine Chance gegeben hätte, sich zu rechtfertigen. Auch das Verfassungsgericht traf seine Entscheidung ohne ordentliches Verfahren in der Sache.
Auch der rechte Kandidat Calin Georgescu wurde von der Wahl ausgeschlossen, ebenfalls mit Hinweis auf mehrere kaum belegbare Vorwürfe. Aber in seinem Fall lief einiges doch immerhin konkret: So habe er gegen die Regeln einer transparenten Finanzierung seiner Kampagne verstoßen.
Es beschleicht einen der Verdacht, das Gebot der „Klimaneutralität” im Grundgesetz könnte letztlich für solche parteipolitischen Zwecke instrumentalisiert werden: Wer gegen grüne Politik argumentiert, wird zum Verfassungsfeind, und muss mit Ungemach rechnen.
Das kann sehr hilfreich werden bei den nächsten Wahlen, falls wie zu erwarten die Altparteien noch weniger Unterstützung bekommen werden als heuer. Da könnte dann die Justiz eine rettende Hand ausstrecken.
Sie müssenangemeldet sein um einen Kommentar oder eine Antwort schreiben zu können
Bitte loggen Sie sich ein
Nicht nur ein weiteres Mittel gegen Meinungsfreiheit, es können jederzeit sog. „Klima-Lockdowns“ verhängt werden, ohne Not, einfach so.
Bald kommt die Zeit, in der sich Jugendliche an keine einzige vernünftige Entscheidung mehr erinnern können.
Und dann hat man den Hebel, die AfD zu verbieten.
Mann, was bin ich froh dass ich in diesem Land nicht mehr lebe!
Bei allem wird übersehen, dass 0,04%-CO2 für die Natur unersetzbar ist und mit dem Wort Klima überhaupt nichts zu tun hat. Die physikalischen Gesetzmäßigkeiten sind eben so. Um den bedeutendsten CO2-Kreislauf zu nennen: CO2 ist eine Folge der Ozeantemperatur, nicht deren Ursache. Diese Verdrehung physikalischer Fakten sollte strafbar sein! Und es gibt in der Luft 3 Billionen Tonnen CO2. Eine 3 mit 12 Nullen in Tonnen. Allein da verschwindet jede grüne Zahl über Einsparung in der absoluten Bedeutungslosigkeit. Nebenbei sind da noch die „bösen Tatsachen“: der absolute Hitzerekord besteht seit weit über 100 Jahren, die NW-Passage ist immer noch nicht… Mehr
Solange wir Gehör finden vor Gericht, ist Artikel 20.4 nicht anwendbar. Aber finden wir überhaupt noch Gehör, haben wir überhaupt eine funktionierende Gewaltenteilung? Nö, haben wir nicht. Harbarth ist ein U-Boot, welches von Zeit zu Zeit auftaucht, um alles das durchzuwinken, was die Exekutive von ihm verlangt. Das ist keine Demokratie! Nur der Bürger kann das stoppen, will er aber nicht. Er bevorzug weiterhin in Agonie zu verharren, bräsig dumm, und er schaut weiter zu, wie sich seine Grundrechte und nun auch sein Wohlstand in Luft auflösen. Das wird nicht aufhören. Du wirst nichts mehr besitzen. Die meinen das ernst.
Und keiner glaubt es, es wird doch bei ARD und ZDF nichts berichtet.
Kurzversion:
So wie der WHO-Pandemievertrag die Entrechtung der Nationalestaaten bedeutet, so sichert die Übernahme der Klimaneutralität ins GG die Entrechtung der Bevölkerung: Jegliche Maßnahme gegen Freiheit und Bürgerrechte soll ohne lästiges demokratisch-rechtsstaatliches Gedöns ermöglicht werden können.
Abschließende Bemerkung dazu: So wie es aussieht reichen diese Befugnisse noch immer den Herrschenden (EU) nicht aus, und wird parallel dazu am Kriegsrecht gearbeitet; dann müssen die unpopulären Maßnahmen nicht mal mehr begründet werden und können Kritiker und Unliebsame ohne großen Aufsehens schneller, effektiver und nachhaltig aus dem Verkehr gezogen werden.
Die meisten dieser roten Figuren sind Parteimitglieder.
Soweit mir bekannt ist, überwiegend CDU Mitglieder.
Die alte Merkel hat damals dafür gesorgt, das diese „Besetzung“ zustande kam.
Ich denke, deshalb sind die meisten von denen befangen
Das Wort „befangen“ ist gut. Oder sollte es heißen „an Machtgier erkrankt“, “ rücksichtslos und verlogen“ …
Da die Kartellpartien schon mit den lächerlichsten Begründungen versuchten, die AfD zu verbieten, haben sie damit vielleicht einen „unwiderlegbaren Grund“.
Da die AfD als einzige Partei im Grundsatz stehen hat, dass man diese unrealistische, schädliche und unbezahlbare grüne Transformation, die auf dem nicht nachweisbaren „menschengemachten“ Klimawandel fußt, zum Wohle aller stoppen will, ist sie damit faktisch gegen die Verfassung und muss verboten werden!
Es ist einfach: Da unser ganzes Leben von der CO2-Erzeugung abhängt, kann man mit entsprechenden Regelungen jegliche Verbote begründen. Es geht um nichts weniger als die Ausübung absoluter Macht.
Das Grundgesetz war – nach den verheerenden Erfahrungen in den Jahren 1918-1945 ursprünglich das Abwehrrecht des Bürgers gegen einen – möglicherweise – übergriffigen Staat. In der Ära Merkel wurde es auf Links gedreht. Es wurde mehr und mehr zum Abwehrrecht des Staates gegen den Bürger und dessen Freiheitsrechte. Kein Wunder, da Frau Merkel im Interview mit Günter Gaus freimütig bekannte, dass sie ein autoritäres Politikverständnis hat, was sie ja auch immer wieder eindrucksvoll unter Beweis gestellt hat. Und passend zur Umfunktionierung des Grundgesetzes wurde das Bundesverfassungsgericht noch mehr als bisher mit „zuverlässigen“ Apparatschiks aus den Kartellparteien ohne jegliche charakterliche Eignung… Mehr
Mein Verdacht war schon immer, dass die Merkel die Agentin Honeckers war, mit dem Auftrag die BRD faktisch in die DDR zu verwandeln. Unter diesem Hintergrund ist das Nichteingreifen der Volksarmee in der Revolution 1989 zu erklären. Die Fähigkeit hierzu wäre vorhanden gewesen. Es ging letztlich um die Unterwanderung des Klassenfeindes. Vom rahmdösigen Wessi wurde das nie kapiert.