Der Ampel-Bundestag darf das Grundgesetz ändern, bis der neue Bundestag seine Arbeit aufgenommen hat. Das erlaubt das Bundesverfassungsgericht. Gleichzeitig zögert die SPD-Politikerin Bärbel Bas die Konstituierung des neuen Bundestages hinaus. Das ist legal, widerspricht aber dem Geist der Demokratie, urteilt der Staatsrechtler Dietrich Murswiek im Gespräch mit Roland Tichy.
Dass das Bundesverfassungsgericht Grünen, SPD und CDU erlaubt, mit einem abgewählten Bundestag das Grundgesetz zu ändern, ist eine Zäsur für das Land. Die Aufhebung der Schuldenbremse am Wählerwillen vorbei beschädigt nicht nur das Vertrauen in die Demokratie, sondern führt das Land in eine wirtschaftliche Krise.
Professor Dietrich Murswiek kritisiert die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und die Rolle der Bundestagspräsidentin, die die Einberufung des neuen Bundestags so lange wie möglich verzögert. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sei überraschend schnell gefallen – aber nicht gründlich durchdacht, bemängelt der renommierte Staatsrechtler.
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Unsere Demokratie ist stabil: Egal, was man wählt, heraus kommt immer die Programmatik der 11%-Partei und das abgehalfterte Personal der 16%-Partei.
„gegen den Geist der Demokratie“ ??? „Geist“ der Demokratie ist was? Wo kann man das nachlesen? Nirgends. Also nicht greifbar. So eine Behauptung zwingt zu keiner Schlußfolgerung weil es Meinung ist, dann gilt immer die Meinung des Gerichts. „Wenn diese Welt für sie keine Antwort mehr hat, dann fragen Menschen ihre Geister um Rat.“ Es ist das gleiche Vorgehen und argumentier Fehler den ich bei Anwälten ständig erlebe. Sie agumentieren mit Nichargumenten, mit Meinung, mit Überzeugung, mit Ethik und Moral und wundern sich dann, dass sie bei Gericht scheitern, dass Richter anderer Meinung sind als sie selber. Nein, um den… Mehr
Merz hat für sein Vorhaben kein Mandat des Volkes! Im Grundgesetz steht klipp und klar: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Die Unions- und SPD-Abgeordneten missachten mit Hilfe der Grünen diesen Verfassungsgrundsatz. Das Verfassungsgericht hat sich mit seinem Urteil zu einem Helfershelfer gemacht. Schändlich!
Was geschieht mit der Grundgesetzänderung des alten Bundstages,
wenn im neuen Bundstag weder Merz und auch sonst keiner zum Kanzler gewählt wird
und deswegen der neugewählte Bundestag gemäß GG Art. 63 aufgelöst wird und wieder Neuwahlen stattfinden?
Das ist politisch und vefassungsrechtlich durchaus möglich.
Was geschieht mit der Grundgesetzänderung des alten Bundstages wenn es wiede Neuwahlen geben muss weil Merz und auch sonst keiner zum Kanzler gewählt wird ?
Was da läuft ist ein Putsch gegen das Grundgesetz und die freiheitliche Gundordnung. Unter Vortäuschung einer Verteidigung Notsituation soll nun Geld fü jedwelche ander Korruption erbeutet werden, soll nun der Bundeshaushalt zur Plünderung frei gegeben werden. Für „Vertidigung“ ist die medial politische Lüge, denn das soll in der geplanten Grundgsetzänderung gar nicht drin stehen, sondern „500 Milliaden für Invstitionn“ – von „Veteidigung“ kein Wort Bevor ein Bundstag überhaupt, egal ob alt oder neu, beschussfähig sein kann, muss er einen Bundskanzler wählen. Einen handlungsfähigen Bundestag kann es ohne gewählten Kanzler nicht geben. Das folgt aus GG Art. 63 Wir haben zur… Mehr
Wir benötigen dringend eine Petition, die von Hunderttausenden uneterschrieben wird um dann mit dieser Petitionszahl vor dem Bundestag zu protestieren!Oh, geht ja nicht, da müssten die Menschlein ja ihre Couch verlassen. Nun denn, dann halt mit Vollgas in den endgültigen Abgrund!
War klar… November 2023 – das BVG spricht ein Urteil gegen die Ampelregierung, dass die 60 Mrd. nicht einfach umgewidmet werden dürfen. Es stellt in demselben Urteil aber klar, dass zum Beispiel Sondervermögen unter Bedingunen in Ordnung seien. Jubel derzeit über die Unabhängigkeit der Justiz – bei Tichy, obwohl man zuvor immer Zweifel angemeldet hatte wegen gemeinsamer Essen. Nun wird der alte Bundestag beschließen, dass Schulden aufgenommen werden. Natürlich ein Kniff – und ein sicher moralisch auch fragwürdiger. Aber wenn der Autor hier etwas Ungesetzliches drin sieht im Urteil des BVG, dann ist er mit seiner Rechtsauffassung ziemlich allein unter… Mehr
Es wäre angezeigt, sich wenigstens der korrekten Bezeichnungen zu befleissigen, wenn man schon so naseweis daherschwurbelt. Das Bundesverfassungsgericht ist das BVerfG, BVG sind und bleiben die Berliner Verkehrsbetriebe, früher Berliner Verkehrsgesellschaft, daher die Abkürzung. Ansonsten gibt es mit der Feststellung des amtlichen Wahlergebnisses gewählte Abgeordnete, denen die Wahrnehmung ihres Mandates zu gewährleisten ist, ohne Wenn und Aber. Deswegen ist der neu gewählte BT einzuberufen und zwar nicht erst am 30. Tag nach der Wahl, sondern spätestens an diesem Tag. Wenn es etwas zu entscheiden gibt, muss dies natürlich entsprechend früher geschehen. Wie man sich verfassungsdurchbrechende Mehrheiten organisiert, indem man gewählten… Mehr
In allen totalitären Regimen wird die Justiz gleichgeschaltet….. so auch in dem Land das einmal Deutschland war.
Wenn Gerichte Partei ergreifen, was in diesem Fall zu vermuten wäre, dann ist unsere Demokratie am Ende und es noch in unverschämtester Art in nichtsagender Form in einer existentiellen Frage zurückweisen, dann haben wir den Rubikon in Sachen Gesetzlosigkeit bereits überschritten und die Kumpanei wird offensichtlich und es gibt Dinge im Leben, die müßten als Begründung solide beschrieben werden um jeden Eindruck dabei zu vermeiden sich mit der Politik gemein zu machen und nun unanständiger wirkt als je zuvor und die Kurzform ist der Beleg, daß man wenig an Worten hinterlassen will, die dann selbst zum Verhängnis werden könnten. Das… Mehr