Deutschland hat einen neuen Bundestag gewählt – aber das alte, abgewählte Parlament soll noch drei Grundgesetzänderungen verabschieden und ein riesiges Schuldenpaket abnicken. Dabei könnte der neue Bundestag sich sogar rechtzeitig konstituieren – wenn er nicht gebremst werden würde.

Es ist ein unglaublicher Vorgang, der sich in aller Öffentlichkeit abspielt: Die Spitzen von CDU, CSU und SPD wollen den neu gewählten Bundestag entmachten.
Vorgeblich geht es um die „Eilbedürftigkeit“: In der Phase zwischen abgewähltem und neugewähltem Parlament kann der alte Bundestag bei Eilbedürftigkeit noch Gesetze verabschieden.
So weit, so gut. Nun hat aber CDU-Chef Friedrich Merz klar erklärt: Eigentlich geht es nicht um Eilbedürftigkeit. Denn Grundgesetzänderungen und Schuldenpaket könnten ohne Zweifel auch zwei Wochen später verabschiedet werden. Es geht Merz darum, dass er im neuen Bundestag wegen des Erstarkens der AfD die notwendige Zweidrittelmehrheit nicht mehr erreichen könnte.
Der Staatsrechtler Dietrich Murswiek schreibt dazu in Tichys Einblick:
„Was die Spitzenpolitiker der Unionsparteien jetzt mit den SPD-Sondierern verabredet haben, ist ein strategischer Missbrauch der dem alten Bundestag in der Übergangszeit noch zustehenden Kompetenzen.“ Bislang habe der Bundestag stets respektiert, dass der alte Bundestag vor der Konstituierung eines neuen Bundestags nur in Notfällen entscheiden soll. Bei der einzigen Notfallentscheidung zum Einsatz der Bundeswehr im Kosovo habe es dafür eine Mehrheit im alten wie auch im neuen Bundestag gegeben. Das sei jetzt völlig anders, kritisiert Murswiek.
Jetzt werde eine Entscheidung nicht wegen eines Notfalls vorgezogen, sondern weil es im neuen Bundestag keine Mehrheit mehr für eine Verfassungsänderung gebe. „Nicht wegen Unaufschiebbarkeit des Vorhabens, sondern allein zu dem Zweck, den neu gewählten Bundestag auszutricksen und ihn mit Hilfe der alten Mehrheit vor vollendete Tatsachen zu stellen, soll jetzt noch schnell der alte Bundestag entscheiden. Dieses Vorgehen zeugt von Verachtung des Wählerwillens, ja, von Verachtung des demokratischen Legitimationsprozesses“, kritisiert der Staatsrechtler. „Eine abgehobene politische Klasse setzt sich arrogant über diejenigen hinweg, von denen in der Demokratie die Staatsgewalt ausgehen soll. Sie zeigt keinen Respekt vor dem Wahlergebnis und keinen Respekt vor dem Grundgesetz. Sie ändert noch schnell die Verfassung, weil sie die dafür erforderliche Mehrheit gerade bei der Wahl verloren hat.“
Von den einst 736 Mitgliedern des Bundestages räumen bereits fast 220 Abgeordnete von SPD, Grünen, FDP und BSW ihre Büros, weil sie ihre Mandate in der Bundestagswahl verloren haben. Aber über das größte Schuldenpaket sollen sie noch abstimmen?
Aber es geht noch toller. Die 30-Tage-Frist zwischen Wahl und Konstituierung wurde eingeführt, um die Wahlergebnisse zu überprüfen.
Der Bundeswahlleiter stellt (formaljuristisch) kein Ergebnis fest, sondern zählt nur zusammen, was die Wahlausschüsse in jedem der 299 deutschen Wahlkreise als Wahlergebnisse beschlossen haben. Da ist einiges im Internet zu finden. Zum Beispiel hat die Kreiswahlleitung im Oberbergischen Kreis bereits am 26. Februar das endgültige amtliche Wahlergebnis beschlossen. Inzwischen dürfte das in allen deutschen Wahlkreisen der Fall sein, und die Ergebnisse dürften über die Landeswahlleitungen an die Bundeswahlleitung gemeldet worden sein.
Der Bundestag kann sich nicht vor der Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses durch den Bundeswahlausschuss konstituieren. Dieser hat seine hierfür vorgesehene Sitzung auf den 14. März terminiert. Es wäre möglich, dass der neue Bundestag sich direkt danach, am Montag, 17. März, konstituiert. Es besteht überhaupt kein Grund dafür, mit der konstituierenden Sitzung bis zum 25. März – das ist der letztmögliche und mittlerweile festgelegte Zeitpunkt – zu warten.
Das bedeutet: Nach den derzeitigen Plänen von SPD und CDU/CSU ist die erste Beratung für den 13. März im alten Bundestag vorgesehen. Demnach soll über das Vorhaben am 17. März nach zweiter und dritter Lesung abgestimmt werden.
Der neue Bundestag könnte sich stattdessen ebenso bereits am 17. März konstituieren – wenn er darf. Wer entscheidet darüber? Nach der Geschäftsordnung des Bundestages muss der Präsident des alten Bundestages, also Frau Bärbel Bas, den Bundestag zur konstituierenden Sitzung einberufen. Zu welchem Termin innerhalb der 30-Tage-Frist sie einberufen muss, ist nicht ausdrücklich geregelt.
Offensichtlich haben Bundestagspräsidentin Bärbel Bas und der Vorältestenrat den längstmöglichen Zeitraum gewählt, und in dem soll jetzt raffinierterweise das Schuldenpaket durchgewinkt werden.
Fraglich ist, ob die Abgeordneten des neuen Bundestages erzwingen können, den Bundestag zu einem früheren Zeitpunkt einzuberufen. Für Sitzungen des bereits konstituierten Bundestages gilt, dass die Präsidentin verpflichtet ist, den Bundestag zu einer Sitzung einzuberufen, wenn ein Drittel der Mitglieder des Bundestages dies verlangen.
Ob dies auch für die Einberufung zur konstituierenden Sitzung gilt, ist umstritten. Manche Staatsrechtler verneinen dies, weil es keine ausdrückliche Regelung gibt und weil der neue Bundestag vor seiner Konstituierung nicht handeln könne. Nach der Gegenauffassung, die zum Beispiel von Professor Murswiek vertreten wird, kann die Präsidentin des alten Bundestages den Termin aber nicht willkürlich bestimmen. Denn sie habe nach der Geschäftsordnung insoweit nur eine Hilfsfunktion, weil der neue Bundestag vor der Konstituierung noch keine Organe hat. Einer Willensbekundung der Abgeordneten des neuen Bundestages nach einem früheren Termin müsse sie deshalb folgen. Und da sich die Zuständigkeit der Bundestagspräsidentin nur aus der alten Geschäftsordnung und nicht aus dem Grundgesetz ergibt, müsste auch die Regelung der alten Geschäftsordnung über die Anzahl der Abgeordneten, die eine Einberufung des Bundestages verlangen können, entsprechend für die Einberufung zur konstituierenden Sitzung gelten.
Das Parlament und die Öffentlichkeit werden zweifach getäuscht: Es liegt keine Eilbedürftigkeit vor. Die wird nur fingiert, weil die neue parlamentarische Lage Friedrich Merz nicht behagt.
Zweitens wird über die Terminlage getäuscht: Der neue Bundestag könnte praktisch zeitgleich einberufen werden und sofort entscheiden.
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Das mit den Sondervermögen und sonstigen irrsinnigen Summen die diese Politkasper nun plötzlich notwendig und gaaaanz sofort bewilligen wollen kommen woher ? — aus dem Computer selbstverständlich . Da liegt nicht ein Kilo Gold dahinter oder irgendwas gleichwertiges . Wer stellt diese Summen zu welchen Konditionen zur Verfügung .? Summe plus Zinsen ,plus Beschaffung plus -plus – plus …… Am Ende ist es nur eine einzige geldschöpfende Bankstelle die aus den Abermilliarden noch mehr Abermilliarden machen kann . Und das ist das goldene Kalb das Merz und Konsorten anbeten weil aus dieser Hinterlassenschaft des goldenen Kalbes halt die eigene Lebensgestaltung… Mehr
Merz hat sich wahrsten Sinne des Wortes verausgabt. Er wird dieses unheilvolle Manöver nicht überstehen. Die AfD ist von einer Bereitschaft mit der CDU zu koalieren abgerückt. Mit Merz wird es also keine große Koalition mit der AfD geben! Die Brandmauer wirkt. Merz hat sich selber eingemauert. So sehr das die Mauer jetzt auch von außen hält. Innerhalb der CDU hat Merz den Bogen durch seine Wählertäuschung endgültig überspannt. Merz wird sich nicht halten können. Wenn einer dauernd umfällt, dann ist das irgendwann einmal zuviel. Die höchste Neuverschuldung in der Geschichte der Bundesrepublik trotz Rekordsteuereinnahmen ist zuviel. Da machen selbst… Mehr
Das sind die demokratischen Werte, die wir stets und überall verteidigen!
Wie soll es denn sonst mit dem GreatResetZiel „2030 werdet Ihr nichts mehr besitzen“ klappen?? Da muss man jetzt endlich den Enteignungsturbo einschalten!!! WEF/Blackrock Merz wird das genauso gutmachen wie sein Vorgänger, wenn nicht gar besser. Ausserdem sekundiert die SPD ja weiterhin!!!!
Der Merz ist der neue Lindner. Wie schnell ging das??? Die kriegen die Union bald auch auf 15%. Die schaffen das.
Ich bin sicher, wenn diese Figuren unser Land ruiniert haben, wenn die uns in einen Krieg mit Russland verwickeln, sind diese Parteibonzen die sogar fast alle -Kriegsdienstverweigerer- sind, die ersten, die sich mit ihren Angehörigen in das Ausland absetzen.
Hören Sie bitte auf diesen abgenutzten Gründungsmythos des GG zu vergotten, die Regierenden benutzen und verändern das auch nur nach Bedarf. Sonst hätten wir, eben gemäß GG, längst eine Verfassung.
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Könnten Sie vielleicht noch klarstellen, welche drei Änderungen des GrundG geplant sind? Für Sondervermögen ist doch keine Änderung notwendig. Was ist an mir vorbeigegangen?
Das kann nicht sein. Union, SPD und Grüne haben doch immer wieder betont, dass sie die einzig wahren Demokraten sind und alle anderen (vor allem die sogenannten „Nazis“) nur undemokratische Extremisten. Die Damen vom Fernsehen und sogar Herr Lanz haben das auch immer bestätigt.
Sie müssen sich also irren.
Also Kanzler zu werden, um die Programme der Anderen umzusetzen, das hat schon was. Chapeu, Herr Merz. Oder gibt es da etwas, was wir wissen sollten?