Wenn öffentliche Debatte angeblich die demokratische Ordnung bedroht

300 Akademiker empören sich über die Kritik an Brosius-Gersdorf – und offenbaren ein Demokratieverständnis, das Debatte als Gefahr, nicht als Ausdruck von Freiheit sieht. Wer abweichende Meinungen als „Hetze“ diffamiert, zeigt vor allem eines: die eigene Geringschätzung lebendiger Demokratie.

„Die Wissenschaft“ hat gesprochen. Rund 300 Akademiker, überwiegend Rechtswissenschaftler, beklagen den Umgang mit Brosius-Gersdorf, nachdem deren Positionen für massive Kritik und – vorerst – zum Scheitern ihrer Kandidatur zum Amt der Bundesverfassungsrichterin geführt haben. Eindrucksvoll tritt sie einem entgegen, die Phalanx aus Doktoren und Professoren an honorigen Institutionen, die mit ihrer kurzen Solidaritätsadresse eine Menge über ihre Demokratieauffassung preisgeben.

Natürlich geht der Große Rat der 300 auf keinen inhaltlichen Kritikpunkt an den Positionen von Brosius-Gersdorf ein. Warum aber sollte man eine Verfassungsrechtlerin, die davon spricht, AfD-Wähler zu „beseitigen“, nicht mit empörten Worten kritisieren? Warum sollte man sich nicht entsetzt zeigen, wenn eine Staatsrechtlerin für das straflose Töten von Kindern im Mutterleib eintritt und damit noch dazu einen seit 1993 bestehenden Rechtsfrieden in der Bundesrepublik Deutschland brechen möchte? Warum sollte man mit mitunter auch polemischen, aber gleichwohl begründeten Worten sparen, wenn Brosius-Gersdorf sich dafür stark macht, Personen, die auf ihre körperliche Integrität bestehen und eine experimentelle Impfung verweigern, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu streichen?

Warum sollte nicht auch der juristische Laie erschrecken dürfen, wenn Brosius-Gersdorf die Logik der Grundrechte als Abwehrrechte gegen den Staat schlicht umdreht und den Bürger einer Rechtfertigungspflicht unterwerfen möchte, wenn er sich nicht impfen lassen möchte, anstatt Eingriffe des Staates in die körperliche Unversehrtheit noch länger dem Bürger gegenüber legitimieren zu müssen? „Darstellungen aber“, so weiß der Große Rat der 300, „die diese Positionen als von vornherein abseitig oder radikal einordnen, sind jedenfalls durch Unkenntnis der rechtswissenschaftlichen Diskussion geprägt.“

Subtext: Wer seine Präferenzen als Staatsbürger artikuliert, hat sich dabei gefälligst am Stand der rechtswissenschaftlichen Debatte zu orientieren. Es vermag nicht zu überraschen, dass der Elitismus, den viele Bürger wohl in der Wahl von Brosius-Gersdorf spüren, auch in der ihr zugedachten Solidaritätsadresse zum Ausdruck kommt.

Dieser so schrecklich unakademische Umgang mit Brosius-Gersdorf soll nun, so weiß es der Große Rat der 300, geeignet sein, „die Kandidatin, die beteiligten Institutionen und mittelfristig über den Verfall der angemessenen Umgangskultur die gesamte demokratische Ordnung zu beschädigen“.

Was aber ist, nüchtern betrachtet, passiert? Die SPD politisierte mit gleich zwei Nominierungen – Frauke Brosius-Gersdorf und Ann-Kathrin Kaufhold – das Bundesverfassungsgericht. Ann-Kathrin Kaufhold rückte schnell aus der Schusslinie, weil die breite Öffentlichkeit – und die CDU/CSU sowieso – an eine normale links-grüne Verzerrung des politischen Diskurses ohnehin schon so gewöhnt ist, dass man es gar nicht mehr bemerkt, wie grotesk sich das politische Koordinatensystem in den letzten Jahren in Richtung „links = Mitte“ verschoben hat. Dass die SPD mit ihrer Nominierung von Brosius-Gersdorf auch diesen bereits weit gedehnten Bogen überspannt, damit hat sie offenbar nicht gerechnet. Deswegen beklagt der SPD-Fraktionsvorsitzende Matthias Miersch nun einen „rechten Mob“, dem man sich als aufrechter Demokrat nicht beugen dürfe.

Brosius-Gersdorf ist ihrerseits eine Kandidatin, die sich wiederholt prononciert politisch geäußert hat. Und ja, natürlich hat sie sich in einer Weise geäußert, die man als „ultra…“ oder „…radikal“ bezeichnen kann, auch wenn sie selbst das in einer Stellungnahme vom 15. Juli als „diffamierend und realitätsfern“ ansehen möchte. Was sollte denn noch mehr „ultra“ oder „radikaler“ sein, als den Allerschwächsten die Menschenwürde aberkennen zu wollen, um damit rechtfertigen zu können, dass man in den ersten drei Monaten straflos ihre Tötung in dem einzigen Schutzraum, den sie haben, vornehmen kann? Natürlich ist das „ultra“ und „radikal“, was denn sonst?

Freiheitlich-demokratische Grundordnung bedeutet – das weiß die ausgewiesene Staatsrechtlerin freilich –, dass man auch radikale und sogar extreme Sachen sagen darf. Das Recht auf freie Meinungsäußerung macht ihr freilich auch niemand streitig. Aber dass zu solchen extremen Positionen dann massiver Widerspruch einsetzen kann von Personen, die das anders sehen, das ist ebenso Ausdruck von freier Meinungsäußerung und kein stillzustellender Defekt, sondern konstituierend für die liberal-demokratische Grundordnung.

Fest steht: Wenn jeder, der Brosius-Gersdorfs gewiss allesamt in eine politische Richtung laufende Positionen kritisiert, als „rechte Hetze“, „AfD“ oder „rechtspopulistisch“ bezeichnet wird, dann wird man Brosius-Gersdorf gewiss auch als „linksradikal“ bezeichnen können. Und in dieser weithin unerkannten Eskalationsdynamik, die die SPD nun ebenfalls durch ihre bornierte Richterwahl befeuert, während sie absurderweise glaubt, damit zu einer Befriedung der hoch angespannten politischen Lage in unserem Land beizutragen, beklagen nun auch ihre Fürsprecher aus der Rechtswissenschaft, dass Brosius-Gersdorfs politische Aussagen Gegenstand genau jener pluralen Debatte sind, die das höchste deutsche Gericht, an das sie sich wählen lassen möchte, seit über 70 Jahren als den ureigensten Ausdruck der liberalen Demokratie ansieht.

Große Sorgen muss es einem deshalb bereiten, dass der Große Rat der 300 nicht nur eine bessere Debattenkultur anmahnt, sondern mit einem „Verfall der angemessenen Umgangskultur“ zugleich perspektivisch „die gesamte demokratische Ordnung“ beschädigt sieht. Wer allen Ernstes glaubt, dass der Stil mancher Kritik an Brosius-Gersdorf die demokratische Ordnung bedroht, betreibt genau das, was links-progressive Kreise den Bürgern seit Jahren einzuhämmern versuchen: Wer nicht so redet, wie es bei uns üblich ist, ist ein Anti-Demokrat. Wer allerdings glaubt, die demokratische Ordnung schließe ein Bekenntnis zu bestimmten Umgangsformen ein oder gebiete Zurückhaltung, wenn Akademiker den Bauchladen ihrer politischen Positionen hinter dem Deckmäntelchen der Wissenschaft ausbreiten, beschädigt selbst die liberale Demokratie. Vor Straftaten allerdings muss, auch das versteht sich, jeder in gleicher Weise wirksam geschützt werden, um sodann einen möglichst breiten, kontrastreichen und inklusiven demokratischen Diskurs zu organisieren. Morddrohungen gegen Brosius-Gersdorf, von denen berichtet wurde, müssen freilich mit den Mitteln des repressiven Staates verfolgt und geahndet werden.

Der entlarvendste Satz in dem Schreiben: „Im Richterwahlausschuss eine Kandidatin zunächst zu bestätigen, um dann gegenüber ideologisierten Lobbygruppen und mit Unwahrheiten und Diffamierungen gespickten Kampagnen zurückzurudern, zeugt zumindest von fehlendem politischem Rückgrat und mangelnder interner Vorbereitung.“ Was der Fall Brosius-Gersdorf in der Tat zeigt, ist ein tief liegender Defekt der bestehenden institutionellen politischen Praxis, nämlich möglichst viel vorab in Hinterzimmern auszukarteln und dann jede noch so weitreichende politische Entscheidung am Stimmvieh vorbei einfach so alternativlos wie das Wetter zu präsentieren.

Das allerdings ist undemokratisch und in einer Gesellschaft, in der man eben nicht die Feinheiten irgendwelcher akademischen Debatten kennen muss, um auch mal hemdsärmelig (aber wohl in vielen Fällen mit einem größeren gesunden Menschenverstand als an vielen universitären Fakultäten) über eine Sache zu streiten, die eben in öffentlichem Interesse liegt und in der jeder Bürger genau eine Stimme hat, völlig unzeitgemäß. Ebenso wie die links-grünen Parteien, die „unsere Demokratie“ schützen, ebenso wie viele Mainstream-Medien, zeigen sich die Juristen pikiert über das, was der Normalzustand sein sollte: dass es eine lebendige politische Debatte vor einer Entscheidung gibt.

Höchst aufschlussreich ist die Formulierung, dass „ideologisierte Lobbygruppen“ die Politik zum Einlenken bewegt hätten. Auch das wiederum indiziert, aus der Feder von Juristen, ein seltsames Demokratieverständnis. Denn es bedeutet: Die Rechtswissenschaftler setzen den Horizont ihrer eigenen politischen Privatmeinung als Nulllinie des Diskurses und die Abweichung davon soll dann eine „Ideologie“ sein. Brosius-Gersdorf vertritt einfach das völlig Normale, das Gute, das Richtige – und wer die Sache gänzlich anders sieht, ist ein unverbesserlicher „Ideologe“.

In einer funktionierenden Demokratie streiten allerdings stets unterschiedliche Ideologien (im Sinne von: Weltanschauungen) als gleichrangige miteinander und das ist gerade Ausdruck der liberalen Demokratie, wie sie das Bundesverfassungsgericht unter anderem in seiner Rechtsprechung zur Meinungsfreiheit (Lüth 1958 bis Reichelt 2004) und Parteiverboten (SRP 1952, KPD 1956, NPD 2002, 2017) dargelegt hat.

Hinter den Äußerungen von Brosius-Gersdorf tritt selbstverständlich eine bestimmte Weltanschauung hervor – ebenso wie hinter den Äußerungen jener, die ihr mitunter vehement widersprechen. Da Brosius-Gersdorf diese partikulare Weltanschauung wie eine Monstranz vor sich herträgt und ihre politischen Opponenten richtigerweise bemerken, dass sie hier eine politische Opponentin vor sich haben, eignet sie sich nicht zum Amt des Verfassungsrichters – unabhängig davon, was sie nun genau mit so viel Verve vertritt. Man stelle sich einmal vor, was los wäre, wenn ein zukünftiger Verfassungsrichter öffentlich ein vollständiges Verbot von Kindstötung im Mutterleib, ein Verbot der Linkspartei und einen vollständigen Migrationsstopp gefordert hätte.

Harte, auch polemische Kritik beschädigt nicht die Demokratie, sondern ist eine ihrer völlig legitimen Ausdrucksformen – insbesondere dann, wenn es um die Frage geht, wer große Macht über andere bekommt und sie eventuell sogar höchst folgenreich missbrauchen könnte, um politische Gegner zu „beseitigen“. Von der Stammtischsprache im „Alten Wirt“ bis hin zum gepflegt-gehemmten Highbrow-Diskurs in mondänen universitären Exzellenz-Programmen reicht der liberal-demokratische Wettbewerb aus Rede und Gegenrede. Wenn das auch weiterhin Staatsrechtler bedenken würden – von Mainstream-Medien und den ‚guten‘ politischen Parteien ganz zu schweigen –, dann klappt’s auch wieder besser mit der demokratischen Ordnung.


Am 4. September 2025 erscheint das neue Buch von Christian Zeller: Zerstörung der Meinungsfreiheit. Eine politische Zeitdiagnose. Münster: Solibro Verlag 1. Auflage 2025 [klarschiff Bd. 20] ISBN 978-3-96079-126-3, Broschur, 456 Seiten, 26 Euro (D).

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Kommentare ( 127 )

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Raul Gutmann
21 Tage her

Erst Frau Brosius-Gersdorfs Fürsprache bei Lanz eines AfD-Verbots und dem „Beseitigen” derer Wähler. Dann im Vorfeld der Bundestagsabstimmung ihre vielfachen grundgesetzwidrigen resp. Gesellschaftsmehrheiten widersprechenden Positionen. Ein vorläufiger Höhepunkt schien mit ihrer medial und inhaltlich völlig verunglückten öffentlichen Erklärung durch eine Rechtskanzlei erreicht. Falsch gedacht. Wie Brunhilde Plog schrieb, zeigte sich sogar Herr Lanz konsterniert über ihren erneuten Auftritt in seiner Sendung. Durch Herrn Zellners Text konkretisiert sich der Anfangsverdacht, Frau Brosius-Gersdorfs in mehrfacher Hinsicht problematischen Ansichten keine individuellen Ausnahmeerscheinungen sind, sondern von weiten Kreisen ihrer Profession geteilt werden. Es scheint, als seien die Beteiligten der Causa nach Kräften bestrebt, mit… Mehr

Montesquieu
21 Tage her
Antworten an  Raul Gutmann

In der Schule berichtete man mir von der Gewaltenteilung als Lebensversicherung für eine freiheitliche Demokratie. Heute habe ich meinen Frieden mit meiner damaligen Naivität gemacht, stoße aber sauer auf, wenn ich das Wort vernehme.

Raul Gutmann
20 Tage her
Antworten an  Montesquieu

Exactement, sehr geehrter Herr „Montesquieu“, zumal der Verfasser dieser Zeilen Ihre Erfahrungen und Gefühle nicht nur nachempfinden kann, sondern auch teilt.
Hochachtungsvoll

imapact
21 Tage her

Es nervt nur noch. Die CDU sollte endlich unmißverständlich klarmachen, daß sie diese zutiefst unsympathische Linksradikale nicht wählen wird. Und wenn es den totalitären Sozen nicht passt, sollen sie diese kranke Koalition für gescheitert erklären. Dann Neuwahlen und dann endlich weg mit der Brandmauer und ein Aufbruch zu neuen Ufern.

Astrid
21 Tage her
Antworten an  imapact

Warum? Herr Merz steht doch hinter dieser Person, hat er doch unmissverständlich im Bundestag verkündet. Haben Sie eventuell mitbekommen, dass die CDU, die Linkste aller Parteien seit der Übernahme der Mutti ist? Mich wundert, dass überhaupt noch irgendwer Mitglied dieser Partei ist, der wir das ganze Elend in diesem Land zu verdanken haben. Übrigens die Brandmauer hat die CDU errichtet und nicht die AfD. Alles was hier passiert ist nicht der Wählerwille, es handelt sich lediglich um ein zusammengeschustertes Geklüngel. Naja, jetzt machen die Feudalherren und Feudalherrinnen erstmal Sommerpause und das in der größten Regierungskrise, alles gut! Nach der Pause… Mehr

Hoffnungslos
21 Tage her

„Der große Rat der 300“ kritisiert die Kritik an Frau Brosius-Gersdorf. Damit kritisiert ausgerechnet Juristen das im GG garantierte demokratische Recht der freien Meinungsäußerung. Gerade bei der Besetzung des höchsten Richteramtes in unserem Staat müssen die Bürger wachsam sein. Dass die SPD versucht, das Bundesverfassungsgericht zu erobern, ist eine Sache. Dass die CDU/CSU bzw. Herr Merz nicht merkt, was da läuft, sagt eine Menge über ihn aus. Sein demonstratives „JA“ im Bundestag war eine traurige Absage an die christlichen Grundlagen unseres Staates und der CDU.

Kassandra
21 Tage her
Antworten an  Hoffnungslos

Das ist aber seit Habeck, der Staatsanwaltschaft Bamberg und dem unter die Räder kommen sollenden Herrn Niehoff nichts Neues.
Auch Göttinger Staatsanwälte haben es mit solcher Masse feixend bis ins tv der USA geschafft, wo ihnen nun der Ruf, ihren Ahnen zu folgen, anhaftet.
Man kann sie gar nicht oft genug in Bild und Ton bringen. Hier die gesamte „Sendung“ 60 min aus den USA: https://www.youtube.com/watch?v=-bMzFDpfDwc
.
Was aber ist mit Politikern, die Druck auf solche ausüben?

bfwied
20 Tage her

Der lange Marsch durch die Institutionen ist gelungen. Die ideologischen „Haltungs-Leute“ sitzen überall, auch in den Naturwissenschaften.
Diese zwei Frauen zu nominieren war ein großer Schritt auf dem Weg des Umbaus. Es hängt am seidenen Faden, und das ist die Union, ob er gelingt oder verhindert wird. Es wäre schön, wenn die Vernünftigen gewännen und Merz ersetzten, denn der ist absolut ungeeignet zum Kanzler.

Werner Brunner
21 Tage her

Viele Menschen glauben antidemokratische Institutionen mit demokratischen Mitteln bekämpfen zu können ….. Das ist ein Kapitalfehler , ja ein unverzeihlicher Fehler , ja eine riesengroße Dummheit ! Die Aussage : “ Wenn Wahlen etwas ändern ….. “ sagt uns doch dies mit aller erforderlichen Klarheit ! Die Leute , die “ Unsere Demokratie “ als Demokratie verkaufen , sind in Wahrheit nichts weiter als Verbrecher , oder ? Es ist eine Perversion der Demokratie , was in diesem Lande so abläuft : Nichtdemokraten bekämpfen Demokraten mit nichtdemokratischen Mitteln ! Mann / frau kann gar nicht so viel essen , wie… Mehr

humerd
21 Tage her

alles, was nicht bedingungslosen Applaus gibt gefährdet inzwischen die Demokratie. Fragen und Zweifel laut geäußert sind Hass & Hetze.
Das funktioniert schon lange: homophob, islamophob, diskriminierend, Rassismus etc.

puke_on_IM-ERIKA
21 Tage her

Existiert irgendwo ein unterirdisches Labor, in dem solche Bürger-, Menschenrechts-, Demokratie- und Grundgesetzverachtenden Individuen gezüchtet werden wie Brosius-Gerne-Verf-Richterin, Esken, Faeser, Hasselmann etc., die man auf die Bürger losläßt und einfach mal abwartet, was die so anrichten können ?

wackerd
21 Tage her

Zu viele Wissenschaftler und Professoren haben sich in allen Diktaturen angedient, die Politik der Regierung zu vertreten. Wer also glaubt, dass der Wahrheitsgehalt einer Aussage zunimmt, wenn Wissenschaftler und dann noch „viele“ Wissenschaftler diese vertreten, der hat Wissenschaft als solche nicht verstanden.

MartinKienzle
21 Tage her

Wenn man bedenkt, dass sich für diese sogenannte „Erklärung“ eine gewisse Beck, Susanne, Prof.’in Dr. LL.M. (LSE), Universität Hannover, hauptverantwortlich zeichnet (https://verfassungsblog.de/stellungnahme-zur-causa-frauke-brosius-gersdorf/), stellt ihr verquaster Inhalt keine Überraschung dar: Sogenannte „intellektuelle Frauen“ wie Beck, die danach streben, ihren sogenannten „Intellekt“ mit mehreren akademischen Titeln/Graden der Öffentlichkeit unter Beweis zu stellen, hegen die Überzeugung, nunmehr die BRD, sprich jenen Pseudo-Staat (https://www.youtube.com/watch?v=UlM1tBAO5XE), neu organisieren zu müssen, während zugleich die zunehmenden Muslime in der BRD mit deren einfältigem Frauenbild (https://www.welt.de/politik/deutschland/article256412178/nach-islamwoche-uni-kiel-entzieht-islamischer-hochschulgruppe-saemtliche-rechte.html) das manierierte Verhalten der sogenannten „intellektuellen Frauen“ wie Beck, Brosius-Gersdorf & Co. ad absurdum führen!

Protestwaehler
21 Tage her

Etwas Gutes hat dieses Theater um Brosius-Gersdorf jedenfalls, nun weiß selbst der Dümmste im Land dass Karlsruhe nur das Resultat von Parteiengeschacher ist und eben keinerlei Unabhägigkeit oder Neutralität verkörpert.

Peter Pascht
21 Tage her

Völlige inhalliche Zustimmung zum Artikel !!!
Er legt den Finger genau in die richtigen offenen Wunden der Gegenwart in Deutschland.
Wenn sie mir gestatten, das sage ich mit dem Hintrgund einer umfänglichen akdemischen Ausbildung auf gleicher Augenhöhe mit der reklamierten Überlegenheit dieser Besserwisser Juristen, wie auch mit einer Lebenserfahrung mit Diktatur und Freiheit.

Klaus Uhltzscht
21 Tage her

Warum setzt Angela Merkel nicht einfach den Gregor Gysi in das Verfassungsgericht? Der hat auch Jura studiert und haßt die AfD.
In der Zwischenzeit kann Merkel ihre Young Talents weiter hochpäppeln und zu gegebener Zeit in das System einschleusen.

giesemann
21 Tage her

„Was sollte denn noch mehr „ultra“ oder „radikaler“ sein, als den Allerschwächsten die Menschenwürde aberkennen zu wollen, um damit rechtfertigen zu können, dass man in den ersten drei Monaten straflos ihre Tötung in dem einzigen Schutzraum, den sie haben, vornehmen kann? Natürlich ist das „ultra“ und „radikal“, was denn sonst?“ Und es ist strafbär, wenn man die zwanghaften Kinderehen beim Muslim etwa als Verletzung der Menschenwürde der betroffenen ca. 700 Millionen(!) zumeist muslimischen Mädchen&Frauen zur Sprache bringt. Dies verletze die Menschenwürde der Täter. AG München, Urteil vom 04.09.2018 – 824 Cs 112 Js 101229/18 – openJur. Hintergrund: Kinderheirat – Wikipedia und UNICEF… Mehr