Verfassungsrichterin für ein anderes System: Was Kaufhold in ihren Gutachten fordert

Ann-Katrin Kaufhold, rot-rot-grüne-Wunschkandidatin für das höchste Gericht, fällt nicht nur durch juristische Gutachten zur Enteignung und Klimapolitik auf, sie denkt auch über Demokratie ohne Wahlen nach. Ihre Texte offenbaren ein verfassungsfeindliches Staatsverständnis im grünen Gewand.

Bild: LMU

TE hat sich Texte der SPD-Richterkandidatin Ann-Katrin Kaufhold der Jahre 2021 und 2024 vorgenommen. Das hätte eigentlich die CDU/CSU-Fraktionsspitze tun sollen, ehe sie den eigenen Leuten die schließlich am 11. Juli im Bundestag gescheiterte Wahl nicht nur von Frauke Brosius-Gersdorf, sondern auch von Ann-Katrin Kaufhold zu Verfassungsrichterinnen vorschlug.

TE gehörte zu den ersten Magazinen, die sich überhaupt der Kandidatin Kaufhold widmeten; bislang surfte sie im Windschatten der Debatten um Brosius-Gersdorf nahezu unbeachtet mit.

Zur Erinnerung, an welchen Stellschrauben Kaufhold seit geraumer Zeit dreht:

  • 2022 war Kaufhold Mitglied der von den Grünen und Linken initiierten Berliner Expertenkommission zur Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit von Enteignungen. 2023 legte die Kommission ein Gutachten vor: Darin steht, dass eine Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen juristisch möglich sei – auch dann, wenn Entschädigungen unterhalb des Verkehrswerts liegen würden. SPD-Richterkandidatin Kaufhold schrieb am geplanten Berliner „Vergesellschaftungsgesetz“ mit.
  • Auch zu Wahlen hat Kaufhold ein spezielles Verhältnis. Sie sollen in Zukunft quasi überflüssig sein, denn man wisse genau, was die Bevölkerung wolle. Das entspricht einer Forderung der „Smart-City-Agenda“, In dieser Agenda heißt es unter Punkt „6. Post-voting society“: „Da wir genau wissen, was Leute tun und möchten, gibt es weniger Bedarf an Wahlen, Mehrheitsfindungen oder Abstimmungen. Verhaltensbezogene Daten können Demokratie als das gesellschaftliche Feedbacksystem ersetzen.“ Mit (gläsernen?) „verhaltensbezogenen Daten“, sind unter anderem die Konsumgewohnheiten der Bürger gemeint.
  • Nicht nur Brosius-Gersdorf hat sich für ein AfD-Verbot ausgesprochen. Auch Kaufhold hat dies getan. In einer Diskussionsrunde im Salon Luitpold vom 18. Juni 2024 meinte sie, ein AfD-Verbot dürfe nicht das Ende der Maßnahmen gegen Rechts und gegen Demokratiefeinde sein. Sie habe „Angst, dass man nach einem Verbot dann als Mehrheitsgesellschaft nicht mehr gegen Rechts machen würde“.

Nachfolgend zwei weitere von Kaufholds Verirrungen.

1. Kaufholds Vorstellungen von „Klimaanpassung“

Kaufhold ist eine Klimabewegte, sie meint, dass die Politik die angeblich nötige „Klimaschutzanpassung“ nicht schnell genug voranbringe. Sie möchte Klimaschutz an Parlament und Regierung vorbei über Gerichte und Zentralbanken durchsetzen. Im Zusammenhang mit dem Klimaschutz erklärte sie auch, dass die Deutschen dafür zahlen müssten: „Wenn Wohlstand bedeutet: Es muss alles so weitergehen wie bisher – dann wird das nicht klappen.“

Wahlen zum Bundesverfassungsgericht
SPD-Kandidatin Kaufhold bedenklicher als SPD-Kandidatin Brosius-Gersdorf
Kaufhold hat zusammen mit ihrer Habilitandin Sonja Heitzer am 22. Juli 2024 ein „Rechtsgutachten“ vorgelegt. Auftraggeberin: die damalige Umweltministerin Steffie Lemke (57, Grüne).

Die Lektüre der 67 Seiten „Rechtsgutachten“ ist eine Zumutung, soll es wohl auch sein, denn dann bleibt dem bei der Lektüre gelangweilten Bürger und Abgeordneten verborgen, was hier angestrebt wird. Am Rande: Solche Rechtsgutachten werden von Ministerien mit hohen vierstelligen bis mittleren fünfstelligen Beträgen honoriert.

Kaufhold/Heitzer schreiben gleich zu Beginn: „Klimaschutz, Klimaanpassung und Biodiversitätsschutz gehören zu den zentralen Herausforderungen unserer Zeit. Unsere Verfassungsordnung ist auf diese Herausforderungen jedoch bislang nur zum Teil vorbereitet …. Im Zentrum der Untersuchung stehen mithin Möglichkeiten der gemeinsamen Kostentragung, nicht hingegen Änderungen auf der Einnahmenseite wie etwa Modifikationen bei der Verteilung des Steueraufkommens.“ Allein dieser Eingangspassus lässt aufhorchen: Wer alles bezahlen soll, ist den Autorinnen egal. Kaufhold/Heitzer halten sich denn auch gar nicht auf mit konkreten Maßnahmen der „Klimaanpassung“. Heizgesetz, Verbrennermotoren, Windenergie, Wasserkraft, Photovoltaik, Atomkraft, Gasturbinen, Kohlekraft usw. kommen nicht vor.

Aha!
SPD-Richterkandidatin Kaufhold schrieb am geplanten Berliner „Vergesellschaftungsgesetz“ mit
Die Kernaussage des „Rechtsgutachtens“ kann man auf den Nenner bringen: Es sei eine Erweiterung des GG-Artikels 91a nötig. Dort heißt es seit 2006, also seit der Föderalismusreform I: „(1) Der Bund wirkt auf folgenden Gebieten bei der Erfüllung von Aufgaben der Länder mit, wenn diese Aufgaben für die Gesamtheit bedeutsam sind und die Mitwirkung des Bundes zur Verbesserung der Lebensverhältnisse erforderlich ist (Gemeinschaftsaufgaben): 1. Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, 2. Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes.“ Die Erweiterung des GG-Artikels 91a ist also der Autorinnen Pudels Kern: Auf diesen GG-Passus wird im „Gutachten“ mehr als 200mal Bezug genommen.

Der bestehende 91a ist den beiden Autorinnen jedenfalls zu eng. Sie möchten, dass der Bund hier „Handlungsspielraume“ bekommt bis hin zur Anlage von Mooren und der Renaturierung von Flüssen. Von „vulnerablen Regionen“ schreiben Kaufhold/Heitzer, ohne zu definieren, was das ist. Hauptsache der Bund legt es fest. Kaufhold/Heitzer erwarten nach einer Erweiterung des 91a denn auch für jede neue Aufgabe ein eigenes Gesetz. So das Schlussresümee auf S. 67 des Gutachtens. Dafür notwendige Enteignungen umschiffen die Autorinnen. Das Ganze soll in Abstimmung zwischen Bund und Ländern erfolgen, aber ohne Mitwirkung der Kommunen, die ja vor Ort am besten einschätzen könnten, was notwendig und sinnvoll ist.

Rechtsfragen der gemeinsamen Finanzierung
von Maßnahmen der Klimaanpassung und des Naturschutzes
durch Bund und Länder
Rechtsgutachten
im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz,
nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
erstattet von
Prof. Dr. Ann-Katrin Kaufhold und Dr. Sonja Heitzer, LL.M.
Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht
Juristische Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München
München, 22. Juli 2024

2. Kaufholds Vorstellungen von Eingriffen des Staates in Managervergütung, Mindestlohn und Mietpreis

Ein Fachaufsatz von Kaufhold/Heitzer dazu aus dem Jahr 2021 beginnt samtpfotig:
„… Der Staat nutzt Entgeltregelungen zum einen, um die Funktionsfähigkeit des Marktes bzw. des marktwirtschaftlichen Preisbildungsmechanismus zu sichern oder erst herzustellen … Entgelte werden zum anderen reguliert, um Verbraucher zu schützen oder um im Interesse des Gemeinwohls bzw. zum Schutz von Gemeinschaftsgütern ein bestimmtes Wettbewerbsergebnis zu gewährleisten. Vergütungsregelungen dienen heute somit sowohl dem marktwirtschaftlichen Wettbewerb als auch seiner sozialen Korrektur und sind in diesem Sinne zentral für die soziale Marktwirtschaft in Deutschland … Vor allem das Sozialstaatsprinzip und kollidierende Grundrechte können staatliche Vorgaben für Vergütungsvereinbarungen nicht nur rechtfertigen – Entgeltregelungen dienen auch zur Erfüllung sozialstaatlicher oder grundrechtlicher (Schutz-)Pflichten.“

Richterwahl: Kippt die Union?
Bei der Richterinnenwahl sucht die CSU den Ausgang, die CDU die Hintertür
Das ist den Autorinnen Kaufhold/Heitzer aber zu wenig. Die Katze aus dem Sack lassen sie wenig später: „Angesichts dessen schlagen wir vor, gesetzliche Entgeltvorgaben sachbereichsübergreifend unter dem Ordnungsbegriff ‚Vergütungsregelungen‘ zusammenzuführen und vergleichend zu analysieren. Unter einer Vergütungsregelung verstehen wir dabei eine gesetzliche Regelung, die unmittelbar darauf abzielt, den Preis für eine von einer Privatperson erbrachte berufliche Leistung zu regeln, indem sie Preisvorgaben für Produkte oder Tätigkeiten macht oder die Parameter definiert …“

Am Ende schreiben Kaufhold/Heitzer: Eine soziale Marktwirtschaft sei auf Vergütungsregelungen angewiesen – um „des Marktes“ wie um „des Sozialen“ willen. Die beiden Autorinnen schreiben: „Trotzdem hält sich der Eindruck beharrlich, der Gesetzgeber wage Ungeheuerliches, wenn er den Preis für eine Leistung normiert und die Vergütungsfreiheit damit einschränkt.“ Kaufhold/Heitzer kokettieren genau mit solchen Einschränkungen.

Alles in allem: Es wird höchste Zeit, dass sich die CDU/CSU, die Partei Ludwig Erhards, intensiv mit den ordnungspolitischen Vorstellungen der Kandidatin Kaufhold befasst. Denn was sie regelmäßig von sich gab, ist lupenreine rot-grüne Programmatik.


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Kommentare ( 101 )

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M.Peter
10 Tage her

Es wird Zeit, dass sich die CDU/CDU entscheidet. Entweder sie wendet sich von ihrem Kurs ab, die AfD als Partei grundlegend anders zu behandeln als die Parteien auf der linksgrünen Seite, oder sie wird ihre Position als stärkste konservative Partei verlieren. Der Spruch von Franz Josef Strauß: „Rechts von der CSU darf es keine demokratisch legitimierte Partei geben!“, der sinngemäß natürlich für die gesamte Union gilt, wurde erst von unserer Unglückskanzlerin dadurch in Frage gestellt, als sie fundamentale Positionen der Union aufgegeben hat. Sie hat in ihrer Funktion als Parteivorsitzende der CDU und Kanzlerin durch die Übernahme linksgrüner Positionen erst… Mehr

Peter Pascht
11 Tage her

„Vergüungsregelungen als Steurinstrumente in einer sozialen Marktwirschaft.“
Das ist keine „soziale Marktwirtschaft“ sondern „Sozialismus“.
= „Sozialismus – kommunistische Ideologie der Verstaatlichung“
Die Folgen von „Die Patin – wie Merkel die freiheitliche Gundordnung abgeschafft hat“ und die Gehirne von Ungebildeten (trotz ihrer akadmischen Titel) infiziert hat, mit ihrer SED Dogmatik der Menschenverblödung. Lügen in harmlose Worte zu verkleiden
Das Grundgesetz erlaubt soetwas nicht, im Gegenteil, das Gundgesetz verbietet es.
Pof. und Dr. Titel aberkennen und zurück auf die Schulbank.
Ludwig Erhard und Konrad Adenauer drehen sich vor Ekel und Scham gerade im Grabe um vor den „rot lackierten Faschisten“

Peter Pascht
11 Tage her

Auch akademische Titel, Prof., Dr., belegen gar nichts.
Auch sie sind verpflichtet inhaltlich zu beweisen was sie sagen

„Jenseits allen Einzelwissens bleibt die Aufgabe, zu begreifen.

wenn sich Erkenntnis nicht in ein sinnloses Chaos verwandeln soll.“

Prof. Hermann Weyl (1919, „Raum Zeit Materie Relativitätstheorie“)

Meine Lebenserfahrung ist es, dass 90% der Pofessoren nicht verstanden haben was sie gelernt haben, es aber wie in Gramophon runterleiern.

Last edited 11 Tage her by Peter Pascht
Peter Pascht
11 Tage her

„Auch zu Wahlen hat Kaufhold ein spezielles Verhältnis. Sie sollen in Zukunft quasi überflüssig sein, denn man wisse genau, was die Bevölkerung wolle.“
Das gilt auch für solche kommunistische Agitatorinen wie Kaufhold,
sie sind überflüssig, denn man weiß genau was sie wollen.
Wölfe im Tarnmantel von Schafspelzen.
Ihre verfassugsfindlich verblödete Ideologie zur Staatsdoktrin zu machen.
Abschaffung von Wahlen =
StGB Straftat: Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Gundordnung des Grundgesetzes GG Art.20, „Rechtstaatpinzip“
Man kann möglichweise alles abschaffen, aber nicht das Gundgesetz,
verkörpert in seiner Ureignschaft „demokratische Wahlen“

Schroedingers Katze
11 Tage her

Na sowas! Eine Kommunistin reinsten Wassers, worauf einige Kommentatoren hier bei Tichy längst hinwiesen.  „Verhaltensbezogene Daten können Demokratie als das gesellschaftliche Feedbacksystem ersetzen, da wir genau wissen, was die Leute tun und möchten“, Wahlen somit überflüssig sind. Ei, schon ist der da, der gute alte Sowjet der Bolschewiken mit der „Zivilgesellschaft“, Genosse Gramsci führt in seiner Gruft Freudentänze auf. Nur Enteignung wegen das Klima und so hatte er noch nicht drauf, „die Wissenschaft“ war einfach noch nicht soweit und mit dem profanen Sammeln von Nobelpreisen beschäftigt.   Somit ist Genossa Kaufhold auch d’accord mit ihrem siamesischen Zwilling Rosa Brosius-Luxemburg für ihre… Mehr

Nibelung
11 Tage her

Da haben sich aber die Roten so zwei grüne „Schätzchen“ ausgedacht um der Allgemeinheit ihren linken Willen aufzuwingen und wenn die Schwarzen das zulassen, beschädigen sie nicht nur unsere Demokratie, sondern bringen sich dabei selbst um die Ecke, denn sie sind dann die nächsten, die daran glauben müssen und am Ende winkt das radikallinke Bündnis von Rot-Grün-Dunkelrot und das war es dann, bis wieder mal einer kommt, der uns von dieser Last befreit, denn nichts ist für alle Ewigkeit in Stein gemeiselt, hat aber den Nachteil, daß man sich darüber blutige Nasen holen könnte, was zu verhindern wäre, wenn man… Mehr

BuffettWarren
11 Tage her

Euronews hat am 15.07.25 folgende Headline: Verfassungsgericht – „Brosius-Gersdorf würde Schulden-Deal von SPD, CDU und Grüne sichern“ Zitat: „Die Regierung machte 900 Milliarden Schulden mit Hilfe des alten Bundestages. Dagegen laufen aktuell Verfassungsklagen. „Dass Brosius-Gersdorf und Kaufhold oberste Richter werden sollen, ist kein Zufall“, meint Marcel Luthe zu Euronews. „Sie würden den Schuldendeal von SPD, Union und Grüne sichern.“ ……. Es sprudelt die Gerüchteküche im Berliner Regierungsviertel über die Gründe, warum die Unions-Führung diesen Deal mit der SPD eingefädelt haben könnte. Denn: Brosius-Gersdorf – die nach diesem Deal Vizepräsidentin des Verfassungsgerichts werden sollte – ist mit ihrer Ansicht, dass die… Mehr

hansgunther
11 Tage her
Antworten an  BuffettWarren

Ja, die Frage ist, was die derzeitigen Richter von solchen das Grundgesetz negierenden „Richterkandidaten“ halten und ob nicht die Wahl solcher Subjekte das gesamte Gericht in Frage stellt in seiner Eigenschaft als Wächter der Verfassung und Sicherer der Grundrechte des Bürgers gegen den Staat. Wie können diese mit der Infragestellung ihrer eigenen Rechtsprechung überhaupt umgehen und weitermachen? Nur zwei Punkte von vielen: Es werden freie Wahlen als Kern der Demokratie von einer dieser Personen in Frage gestellt, ja abgelehnt! Grundregel unseres Systems. Die andere will das Abtreibungsrecht über alle Grenzen der Menschenwürde hinaus ändern. Der Kompromiss, mit dem alle leben… Mehr

MartinKienzle
11 Tage her

Herr Kraus, weshalb klammern Sie sich gedanklich so sehr an Brosius-Gersdorf und Kaufhold, die die neu erschaffene weibliche Rechtsordnung repräsentieren (https://sz-magazin.sueddeutsche.de/gesellschaft-leben/die-neue-rechtsordnung-79969), die jedoch innerhalb des indigenen Deutschen Volkes über keine Autorität verfügt (https://www.welt.de/politik/deutschland/plus256187340/krise-des-rechtsstaats-gerichtsentscheidungen-eher-als-meinungsbeitrag-angesehen-denn-als-verbindliche-urteile.html), das bedeutet, dass der sogenannte „Rechtsstaat“ lediglich auf dem Papier existiert, vulgo bereits vergangen ist? Unter anderem Brosius-Gersdorf und Kaufhold waren imstande, das BRD-Rechtssystem zu zerschlagen, da wir autochthonen Männer auch der Lüge des sogenannten „Feminismus“ aufgesessen sind, wonach sogenannte „intellektuelle Frauen“ wie Brosius-Gersdorf und Kaufhold nunmehr unser Gemeinwesen prägen würden (anstatt Familien zu gründen, worüber sie sich anschließend in Vollzeit kümmern, das die Grundlage einer intakten… Mehr

Endlich Frei
11 Tage her

Sie will, so versteh ich die linksradikale Juristin, das System vom Richterstuhl aus komplett umstürzen. Ihre Ideologie lässt gar keine Neutralität mehr zu. Die Eroberung des Bundesverfassungsgericht durch die grünen Klimaextremisten wäre das endgültige Startzeichen für Zehntausende von deutschen Firmen, die Koffer gen USA zu packen.

Martin Mueller
11 Tage her

Man sieht: Intelligenz kann Radikalität beschleunigen.

Da Intelligenz im linksgrünen Milieu rar gestreut ist, fallen die beiden radikalen Frauen besonders auf.

Last edited 11 Tage her by Martin Mueller
Michael M.
11 Tage her
Antworten an  Martin Mueller

Wobei ich nicht glaube, dass die beiden radikalen Frauen wirklich intelligent sind, sondern eher im Gegenteil. Wirklich intelligente Zeitgenossen wären sich nicht gleich bei Lanz aufgetreten, sondern hätte zunächst erst einmal die Füße stillgehalten.