Blick in die Black Box: Was passiert eigentlich bei einer Spätabtreibung?

Die Causa Brosius-Gersdorf hat das Thema Abtreibung in die öffentliche Wahrnehmung katapultiert. Zum ersten Mal seit langem rücken die Folgen für das ungeborene Kind in den Fokus. Das lenkt den Blick von abstrakten Diskussionen auf die brutale medizinische Realität. Cornelia Kaminski von der "Aktion Lebensrecht für Alle" erklärt, mit welchen Methoden eine Spätabtreibung vorgenommen wird.

picture alliance / ROBIN UTRECHT | ROBIN UTRECHT

Die Forderungen, Schwangerschaftsabbrüche prinzipiell, und über das bisher geltende Zeitfenster von 12 Wochen hinaus in Deutschland zu legalisieren, werden seit einigen Jahren immer lauter: Organisationen wie Pro Familia, die damit ganz auf Linie ihrer Mutterorganisation International Planned Parenthood liegt, stimmen in diesen Chor ebenso mit ein wie Doctors for Choice oder das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung.

Der Fokus liegt bei allen Forderungen stets ausschließlich auf der ungeplant Schwangeren, deren Problem mit einer Abtreibung ihres ungeborenen Kindes gelöst werden soll – und für diese Problemlösung möchte man gern mehr Zeit haben. Ausgeblendet wird jedoch, dass auch für die Schwangere eine spätere Abtreibung mit einer deutlichen Steigerung der gesundheitlichen Risiken einhergeht, die sowohl physischer als auch psychischer Natur sein können.

Wie wird eigentlich eine Spätabtreibung vorgenommen?

Und selten bis gar nicht wird aber darüber gesprochen, was bei einem Schwangerschaftsabbruch im zweiten oder gar letzten Schwangerschaftsdrittel tatsächlich passiert.

Von einer solchen Spätabtreibung spricht man in der Regel, wenn die Abtreibung nach Ablauf der gesetzlich zugelassenen Frist erfolgt. Oft wird der Begriff auch erst ab der 22. oder 24. Schwangerschaftswoche verwendet, da ab diesem Zeitpunkt der Fötus eine Überlebenschance außerhalb des Mutterleibes hätte. Europas jüngstes Frühchen kam vor 12 Jahren in der 22. Schwangerschaftswoche in Fulda zur Welt.

Diesem Umstand – immer frühere Überlebensfähigkeit außerhalb des Mutterleibes – ist es geschuldet, dass Spätabtreibungen nicht zu den besonders beliebten Eingriffen unter Gynäkologen gehören. Sie sind nicht nur mit einer höheren Komplikationsrate verbunden als Abtreibungen in einem früheren Schwangerschaftsstadium, sondern auch mit rechtlichen Risiken für den betroffenen Arzt.

Solche Abtreibungen können auf verschiedene Weisen durchgeführt werden. Eine ist die vorzeitige Geburt. Zur Verwendung kommt Misoprostol, ein Medikament, das die Geburt einleitet und zu Kontraktionen der Gebärmutter sowie zur Erweichung des Muttermundes führt. Das Medikament ist umstritten – es kann zu einer Überstimulation der Gebärmutter und dem gefürchteten sogenannten „Wehensturm“ führen – und ist auch nicht für die Geburtseinleitung zugelassen, sondern als Medikament zur Behandlung von Magengeschwüren.

Was, wenn das Kind überlebt?

Das ungeborene Kind stirbt entweder schon während der Geburt oder unmittelbar danach. Allerdings hat es Fälle von Kindern gegeben, die auch nach Stunden nicht gestorben sind, was die Ärzte vor ein Dilemma stellt: entweder sie töten aktiv das Kind und erfüllen somit den Behandlungsvertrag mit seinen Eltern, oder sie leisten Überlebenshilfe und können auf Grund der „Kind als Schaden“-Rechtsprechung zu Schadensersatzzahlungen an die Eltern verurteilt werden.

Für Aufsehen sorgte Tim, bei dem die Ärzte ein Down-Syndrom diagnostizierten und die Eltern daher eine Abtreibung beauftragten. Tim überlebte jedoch, war auch nach Stunden noch nicht tot und wurde schließlich intensivmedizinisch betreut. Ein Ehepaar adoptierte ihn, er starb im Alter von 22 Jahren.

Das Sterben zieht sich über Stunden und Tage hin – ohne Narkose

Um also sicher zu gehen, dass das ungeborene Kind nicht überlebt, injiziert der Arzt dem Fötus eine Kalium-Chlorid-Lösung oder Lidocain unter Ultraschallsteuerung in die Nabelschnurvene oder sein Herz, um dessen Stillstand zu erreichen. Das Mittel kommt auch bei Hinrichtungen in den USA zum Einsatz, allerdings wird hier den Betroffenen zuvor ein Narkosemittel verabreicht. Alternativ und technisch wesentlich einfacher können auch 1-2 mg Digoxin in die Fruchtblase injiziert werden. Digoxin führt zu einer Steigerung der Caliumkonzentration in den Herzzellen, es kommt zu Herzryhtmusstörungen. Der Tod des Kindes tritt hierbei jedoch erst nach Stunden ein. Die Verabreichung von Schmerzmitteln oder Beruhigungsmitteln ist bei den ungeborenen Kindern nicht vorgesehen.

Ebenfalls zum Einsatz kommt eine Kombination aus zwei chemischen Präparaten. Hierbei erhält die Mutter Mifepriston und Misoprostol. Mifepriston wirkt, indem es das schwangerschaftserhaltende Hormon Progesteron an seinen Rezeptoren blockiert. Progesteron verhindert die Kontraktion der Gebärmutter und sorgt dafür, dass sich der Fruchtsack mit dem Kind nicht von der Plazenta ablöst. Durch die Blockade wird die Wirkung von Progesteron aufgehoben, die Versorgung des Kindes über die Plazenta kommt zum Erliegen, es verhungert.

Dieser Prozess zieht sich über mehrere Tage hin, wobei mehrmals Mifepriston verabreicht wird. Es macht zusätzlich die Gebärmutter empfänglicher für ein zweites Medikament, meist ein Prostaglandin (z.B. Misoprostol). Dieses löst Wehen aus, sodass die Geburt eines dann toten Kindes erfolgt. Auch hier ist keine Anästhesie des Kindes vorgesehen.

Abgesaugt und zerrissen

Eine weitere Methode ist die Dilatation und Kürettage (D&C). Hierbei kommt ebenfalls Misoprostol zum Einsatz sowie Laminaria-Stäbchen (spezielle, in die Gebärmutter eingeführte Stäbchen, die sich mit Flüssigkeit vollsaugen und so den Gebärmutterhals etwas aufdehnen). Sie bereiten auf die Dilatation vor, bei der der Gebärmutterhals mit speziellen Instrumenten schrittweise aufgedehnt wird. Sobald die notwendige Dehnung erreicht ist, wird eine Saugkanüle eingeführt, die das ungeborene Kind sowie die Gebärmutterschleimhaut absaugt. Nach der 16. Schwangerschaftswoche erfolgt die Entfernung des ungeborenen Kindes „oft in Teilen“ (Ulrich Gembruch, Schwangerschaftsabbruch im ersten, zweiten und dritten Trimester, in: Die Geburtshilfe.)

Das zu diesem Zeitpunkt voll entwickelte Kind würde in die Handfläche der Mutter passen, ist aber für die Saugkanüle zu groß. Daher kommen nun Zangen (Forceps) und Küretten (Schaber) zum Einsatz. Die Operation erfolgt unter Ultraschallkontrolle, um zielgerichtet vorgehen zu können und mit den scharfen Instrumenten keine Verletzung der Gebärmutterwand zu verursachen. Auch bei dieser Form der Abtreibung ist keine Anästhesie des ungeborenen Kindes vorgesehen. Die D&C hat eine Rate an schweren Komplikationen von 1-2 %, diese umfassen Uterusperforationen, uterine Blutungen, Risse des Gebärmutterhalses und postoperative Infektionen. Es ist unbedingt erforderlich zu überprüfen, dass das Kind vollständig aus der Gebärmutter entfernt wurde, da es sonst zu Komplikationen (starke Blutungen, Infektionen) kommen kann.

Grausame Details – aber Wegschauen hilft nicht

Eine andere Art der Spätabtreibung ist die sogenannte Teilgeburtsabtreibung. Sie ähnelt dem D&C Verfahren. Zunächst wird der Gebärmutterhals geweitet, dann das Kind in Beckenendlage (Füße zuerst) in den Geburtskanal gezogen. Der Körper wird so weit wie möglich geboren, bis auf den Kopf, der noch im Geburtskanal verbleibt. Während der Kopf noch im Geburtskanal ist, wird mit einem chirurgischen Instrument ein Zugang zum Schädel geschaffen, der Inhalt des Schädels (Gehirn) abgesaugt, um den Kopf zu verkleinern und die Entbindung zu erleichtern. Dadurch stirbt der Fötus und kann vollständig entfernt werden. Diese Form der Abtreibung wurde 2003 in den USA von der Bush-Administration verboten und ist nur noch in Ausnahmefällen (Gefahr für das Leben der Mutter) erlaubt. In den deutschen Leitlinien zum Schwangerschaftsabbruch spielt sie keine Rolle.

Von Abtreibungen sind immer mindestens zwei Personen betroffen – eine ist das ungeborene Kind, das andere die Schwangere in Not. Wahr ist, dass diese Schwangere sich oft existentiell bedroht fühlt, unter Druck gesetzt und verängstigt. Wahr ist aber auch, dass eine ehrliche Auseinandersetzung mit der Dramatik ungewollter Schwangerschaften nur möglich ist, wenn alle Details der Problemlösung „Abtreibung“ bekannt sind. Auch jene, die das ungeborene Kind betreffen.


Cornelia Kaminski ist Bundesvorsitzende der „Aktion Lebensrecht für Alle“, der größten Pro Life Organisation Deutschlands. Sie vertritt die ALfA im Vorstand des Bundesverbands Lebensrecht und ist Landesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben in Hessen.


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Kommentare ( 82 )

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StefanH
25 Tage her

Könnte man das auch bis auf sagen wir mal 100 Jahre ausweiten? Ich hätte da ein paar Kandidaten … Würde irgendwie zum Bonmot meines Altgriechischlehrers (Gott habe ihn selig) passen: „Sie gehören zurückentwickelt und abgetrieben!“ Zum Glück war nicht ich gemeint … 😋

giesemann
26 Tage her

Wer einen Schwangerschaftsabbruch als Mord bezeichnet, den soll der Teufel holen, jetzt, sofort. Bis zur 12. Woche, später sollte vermieden werden, aus medizinischen Gründen, nicht aus strafrechtlichen.

flo
25 Tage her
Antworten an  giesemann

Ich bekenne, Ihr überaus emotionales und rigoroses Statement nicht ganz nachvollziehen zu können. Abgesehen davon, dass die meisten Menschen von Tötung, nicht von Mord sprechen (zwei unterschiedliche Tatbestände in unserem Rechtssystem): Verstehe ich Sie richtig, dass Sie eine Abtreibung in jedem Stadium der Schwangerschaft straffrei stellen wollen und lediglich aus medizinischen Gründen späte Abtreibungen ablehnen? Wenn etwas formal straffrei bleibt, ist es mit der Assoziation verknüpft, moralisch und sachlich akzeptabel zu sein.
Zu Abtreibungen kann man fraglos unterschiedliche Ansichten haben.

Fieselsteinchen
25 Tage her
Antworten an  giesemann

Eine grundlose Spätabtreibung ist Mord. Es geht nicht um die Verhinderung der Einnistung einer befruchteten Eizelle durch die “Pille danach”, es geht auch nicht um einen Abbruch im Embryonalstadium, es geht nicht um einen medizinisch induzierten Abbruch in späteren Schwangerschaftsphasen. Es geht konkret um einen Abbruch bis kurz vor Geburt aus Lust, Laune oder Dummheit, Verweigerung der Verantwortung als Lifestyle-Symptom. Und das ist Mord. Denn bereits vor GV gibt es jede Menge Verhüterlis, es gibt die “Pille danach” und eben Paragraph 218. Genau dieses Thema hätte vor Jahren AOC (US-Dems) ihre politische Karriere gekostet. Im “progressiven” NY rief man den… Mehr

Judith Panther
25 Tage her
Antworten an  Fieselsteinchen

Eine grundlose Spätabtreibung ist Mord.“
Ein Glück deshalb, daß es sowas wie eine „grundlose Spätabtreibung garnicht gibt, gell …

Judith Panther
24 Tage her
Antworten an  Judith Panther

Ok: 1000 dafür, 1004 dagegen.
Verdammt knappes Ergebnis!

Last edited 24 Tage her by Judith Panther
giesemann
25 Tage her
Antworten an  Fieselsteinchen

Völlig einverstanden, habe das oben und weiter unten schon gesagt. Danke Ihnen.

Riffelblech
24 Tage her
Antworten an  giesemann

Werter Herr Giesemann ! Ich empfehle ihnen dringlich ein Praktikum in einer Abtreibungsklinik damit sie selber die menschlichen Überreste wegräumen können die bei einerSpätabtreibung entstehen . Und was am Allerschlimmsten ist ,das das Ungeborene als nicht empfindend von einer völlig empathielosen Medizinerclique zerstückelt wird . Selber habe ich erlebt wie Neugeborene dabei gequält wurden indem ihnen ohne Betäubung kleine Teile an den Nagelkuppen mit der Schere weggeschnitten wurden weil eine Eiterung sich da befand . Ehrlich , ich schäme mich heute noch ! Wann endlich ist diese Gesellschaft bereit sich von solchen Typen wie diese unsägliche Juristin zu befreien die… Mehr

Fieselsteinchen
26 Tage her

Man kann sich für diesen schonungslosen und realistischen Blick auf den euphemistisch als Spätabtreibung bezeichneten Kindsmord nur bedanken. Das sollte in den verlinkswokten Schulen auch zum Grundlagenwissen gehören, wenn man Frühsexualisierung propagiert. Ehrlicherweise wird das Thema Abtreibung nur von “Kartoffeln” diskutiert, im Islam steht das nicht zur Debatte. Da wird die Frau gleich mit getötet, während der Schwangerschaft oder danach, das Kind wird durch unterlassene Versorgung ums Leben gebracht. Wie man mit den Schwächsten in einer Gesellschaft umgeht, bezeichnet die “Gesundheit” dieser. Wie mit den “unnützen Alten” umgegangen wurde, konnte man mit Schrecken während der furchtbaren drei P(l)andemie-Jahre bewundern. Jetzt… Mehr

Philokteta
26 Tage her

Es ist mir unverständlich, warum die jetzige Regelung nicht ausreichen soll. Welche Überlegungen stecken dahinter? Man brauche mehr Zeit wird angegeben. Das halte ich für vorgeschoben.
Den Artikel konnte ich fast nicht zu Ende lesen, so entsetzt bin ich.

Leopold Schmidt
26 Tage her

Vielen Dank, Frau Kaminski, für diesen seltenen Blick auf ein Stück unserer gesellschaftlichen Realität. Wenn die Abtreibung erst –umittelbar vor Einsetzen der natürlichen Wehen– stattfindet, dann wird aus der „Entfernung eines Zellhaufens“ (Feministensprech) natürlich noch viel mehr eine Hinrichtung.  Der nachstehende Beitrag von mir zu einem anderen Artikel wurde leider heute Mittag zensiert. Vielleicht darf er ja hier erscheinen:  Was mich aber noch viel mehr überrascht ist der Umgang in der CDU/CSU-Fraktion mit den fortschrittlichen Ideen dieser Dame (Anm.: Kandidatin für das BVerfG) zur Abtreibung. Vorausgesetzt die Medien haben zutreffend berichtet, daß sie Abtreibungen bis zum einsetzen der Wehen legalisieren… Mehr

Pesta Lozzi
26 Tage her

Die Autorin bezeichnet bereits das Ungeborene als „Person“, wie es dem christlich-humanistischen Menschenbild entspricht und von Robert Spaemann so überzeugend begründet wurde. Die Umstände und Methoden, mit denen die Auslöschung dieses Menschen im Werden bewerkstelligt werden, sollten allgemein bekannt sein, damit sie nicht leichtfertig angewendet werden. Ich halte nichts von einem fundamentalistischen Verbot des Schwangerschaftsabbruchs, aber genauso wenig von Lifestyle-Abtreibungen. Hier sollten die dem Gewissen verpflichteten Abgeordneten einmal Farbe bekennen.

Michael Palusch
26 Tage her

„da ab diesem Zeitpunkt der Fötus eine Überlebenschance außerhalb des Mutterleibes hätte.“
Egal wie man zum Thema steht, dieses Argument steht auf wachsweichen Füßen.
Eine Überlebenschance in der 22. Schwangerschaftswoche hat der Fötus nämlich nur mit ausgefeilter Apparatemedizin.
Bei einer solchen Frühgeburt außerhalb geburtsmedizinisch spezialisierter Zentren, dürfte die Überlebenswahrscheinlichkeit des Fötus nahe Null, im Fall des Überlebens dafür aber das Risiko schwerster Behinderungen nahe 100% liegen.

Last edited 26 Tage her by Michael Palusch
Buck Fiden
26 Tage her

Satire: Unterhaltungen an der bereits geöffneten Vagina. Fötus und Hebamme kommunizieren. „Ich will raus!“ – „Bleib drin, Deine Mutter will Dich nicht“ – „Ich komm aber jetzt raus! Ich will leben!“ – „Wenn Du rauskommst, bring ich Dich um!“. Satire Ende. Abtreibungssatire, nach der Idee der Abtreibung à la Brosius – Doppelname. Und nun mal ehrlich: Wer will denn so ein kleines Würmchen töten? Soll das wieder „unwertes Leben“ sein? Abtreibungen im Anfangsstadium kann ich nachvollziehen, aber irgendwann entwickeln sich Hände, Finger, Ärmchen, Hirn, dann hat das „befruchtete Ei“ Empfindungen… und Brosius will so etwas töten bzw steht für die… Mehr

Fieselsteinchen
25 Tage her
Antworten an  Buck Fiden

Bevölkerungsreduzierung eines bestimmten Teils (“weiß”, “deutsch”), Klimaschutz und Nachschub für die Pharmaindustrie. Einen anderen Sinn hat das nicht. Menschenwürde und Werte sind hohle Phrasen. Wer dann noch diese Frau im Interview sprechen hört und sieht, auch das Foto, da laufen einem Schauer über den Rücken. Diesselbe Empfindung bei Lauterbach und Dahmen! Man muss nur die Augen sehen und weiß, dass dieser Mensch, nun ja … mag sich jeder selbst ein Bild machen.

epigone
26 Tage her

Also wenn ich die Sachlage richtig verstehe, dann geht es doch darum, zweifelsohne menschliches Leben zu beenden, weil es aus irgendwelchen Gründen in irgendeinen Rahmen nicht recht hinein passen will. Wie wäre es dann mit einer naheliegenden Ausdehnung des Begriffs Abtreibung im Rahmen der Legalisierung? Zum Beispiel bis zur Pubertät – die lieben Kleinen können ja manchmal ganz schön nerven und es wäre doch vielleicht schön, sie einfach loswerden zu können, so vielleicht mit rüpelig-pubertären 15 Jahren? Wäre ja in gewisser Hinsicht auch eine Spätabtreibung, oder? Oder wenn einem die politische Gesinnung der Nachkommen nicht gefällt. Dann könnte man auch… Mehr

Last edited 26 Tage her by epigone
prague
26 Tage her

Ja und wenn einem oder eine Schwerkranke, mit unermässigen Schmerzen hilft, das Leben auf eigenes Wunsch zu beenden, dann ist man Mörder und wird bestraft als Mörder, aber Ungeborene, die schon ab der ca. 23 SSW lebensfähig sind, darf man töten. Eine Logik, die nur kranke Hirne vorbringen können. Die Demokraten in der USA, wollten Ungeborene bis zu Termin „Abtreiben“-Töten. Die Linken sind auf der ganze Welt gleich-empathielos, unmoralisch, ideologisch und bösartig.

Michael Palusch
26 Tage her
Antworten an  prague

Ich glaube nicht, dass ein Fötus ohne intensivste medizinische Hilfe ab der 23.SSW lebensfähig ist. Zudem ist es ein sehr wackeliges Argument. Denn wenn man den Faden weiter spinnt kommt man irgendwann an den Punkt, dass bei noch fortgeschritteneren medizinischen Möglichkeiten bereits eine zwei Tage alte befruchtete Eizelle „lebensfähig“ ist. Was dann? Abtreibungsverbot bereits bevor die Mutter merkt das sie schwanger ist? Das Thema ist heikel und reicht, wie die Diskussion zeigt, vom absoluten Abtreibungsverbot bis Abtreibung noch kurz vor der Geburt. Ein m.M.n. guter Kompromiss wäre: Legale Abtreibung bis zur 12.SSW. Darüber bei hinaus nur in gut begründeten Fällen… Mehr

Last edited 26 Tage her by Michael Palusch