Ramstein-Urteil: Verfassungsgericht weist Beschwerde jemenitischer Kläger zurück

In US-Drohnenangriffen auf eine Terrororganisation im Jemen, die vom US-Stützpunkt in Ramstein ausgeführt werden, sieht Karlsruhe keine Verletzung des Völkerrechts. Gegen den Staat klagten NGOs, die zum Teil mit Steuergeld dieses Staates finanziert werden.

Imago/ Schöning

Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Verfassungsbeschwerde zweier jemenitischer Staatsangehöriger abgewiesen. Die Kläger hatten argumentiert, dass Deutschland seine Schutzpflichten verletzt habe, indem es die Nutzung der US-Air-Base Ramstein für Drohneneinsätze der USA im Jemen dulde. Ihre nahen Angehörigen seien 2012 bei einem US-Drohnenangriff im Jemen getötet worden.

Kern des Falls war die Frage, ob die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich verpflichtet ist, die Nutzung von Ramstein für solche Einsätze zu unterbinden. Die Kläger sahen Deutschland in der Pflicht, gegen die aus Ramstein unterstützten Drohneneinsätze vorzugehen.

Das Gericht stellte grundsätzlich klar: Deutschland trägt auch bei Auslandsbezug eine Verantwortung zum Schutz grundlegender Menschenrechte und der Kernnormen des humanitären Völkerrechts. Diese Verantwortung kann sich zu einer konkreten Schutzpflicht verdichten – allerdings nur, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind: ein hinreichender Bezug zur deutschen Staatsgewalt und das Bestehen einer ernsthaften Gefahr systematischer Völkerrechtsverletzungen.

In Bezug auf Ramstein sah das Gericht einen solchen Bezug als möglich an. Die Satelliten-Relaisstation auf der US-Basis in Rheinland-Pfalz dient nachweislich der Steuerung bewaffneter US-Drohnen, auch im Jemen. Die Bundesregierung war über den Bau informiert und erhob keine Einwände.

Die zweite Voraussetzung verneinte das Gericht jedoch. Eine „ernsthafte Gefahr systematischer Verletzungen des Völkerrechts“ durch die USA sei nicht festzustellen. Die US-Rechtsauffassung zur Definition legitimer militärischer Ziele im Jemen weiche zwar von deutschen und internationalen Standards ab, bleibe aber innerhalb des völkerrechtlich Vertretbaren. Das Gericht verwies dabei auch auf den Einschätzungsspielraum der Bundesregierung in außen- und sicherheitspolitischen Fragen.

Kritik internationaler Organisationen und die Berichte über zivile Opfer wertete der Senat ebenfalls nicht als Beleg für systematische Verstöße. Das Gericht betonte, dass die USA ihre Einsatzpraxis in den vergangenen Jahren transparenter gestaltet und zusätzliche Schutzmaßnahmen für Zivilisten eingeführt hätten.

Damit sei die Schwelle für eine Verdichtung des Schutzauftrags zu einer konkreten Schutzpflicht nicht erreicht. Folglich könne auch nicht geprüft werden, ob Deutschland dieser Schutzpflicht ausreichend nachgekommen wäre.

Vertreten werden die Kläger von einschlägigen NGOs, so dem „European Center for Constitutional and Human Rights“ (ECCHR) mit Sitz in Berlin.

Diese NGO wird zu großen Teilen aus öffentlichen Mitteln finanziert. Gelder kommen nicht nur von privaten Stiftungen wie der Open Society Foundation von George Soros, sondern auch von der Europäischen Union – und damit aus Steuergeldern der Bürger. Auch aus diesem Topf finanziert die NGO die Klage gegen die Bundesregierung.

NGOs versuchen über juristische Umwege demokratische Entscheidungsprozesse auszuhebeln. Sie sind intransparente politische Akteure mit erheblichen finanziellen Ressourcen. Ihre Einflussnahme auf Politik und Justiz erfolgt ohne Mandat, ohne Wahl, ohne öffentliche Kontrolle. Gleichzeitig werden sie immer häufiger vom Staat selbst gefördert.

Ausführlich befasst sich das Verfassungsgericht mit der Frage, ob die USA als Bündnispartner tatsächlich gegen das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte verstoßen. Nur dann könne sich der allgemeine Schutzauftrag Deutschlands zu einer konkreten Schutzpflicht verdichten.

Die Gefahr systematischer Völkerrechtsverstöße der USA verneinte das Gericht. Berichte über zivile Opfer, kritische Resolutionen internationaler Organisationen oder die völkerrechtliche Kritik an der US-Praxis reichen dem Gericht nicht aus, um eine systematische Missachtung des humanitären Völkerrechts zu belegen. Selbst eine Vielzahl ziviler Opfer lasse nicht automatisch auf systematische Verstöße schließen.

Das Gericht betonte abschließend, dass selbst die USA ihre Praxis restriktiver gestaltet und verstärkt auf den Schutz der Zivilbevölkerung geachtet hätten: „Hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass im Jemen systematisch gegen das Verbot exzessiver Kollateralschäden verstoßen worden ist, sind den angeführten Berichten und Resolutionen nicht zu entnehmen.“

Im Klartext: Das, was interessengeleitete NGOs zusammentragen, belegt nicht die massiven Vorwürfe.

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Kommentare ( 32 )

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Wolfgang Richter
26 Tage her

Da hat das genannte Gericht sich aber reichlich in sich widersprechenden Argumentationssträngen selbst gefesselt und quasi außer Gefecht gesetzt, von Deutschland ausgehende und bekannt Völkerrechtswidrige Mordaktionen irgendwie derart durch die Hintertür zu billige, daß an Deutschland zumindest keine monetären Forderungen zu stellen sind, denn andernfalls ständen nach den 3 Jemeniten diverse Afghanen, Somalier und wer noch alles Schlange zum Geldeinfordern.

BK
27 Tage her

Was für ein Unsinn. Die USA verfügen über mehrere Stützpunkte am persischen Golf und auf der arabischen Halbinsel. Man könnte die Drohne auch von der Rückseite des Mondes steuern. Außerdem glaube ich nicht, dass die US Army einer linken deutschen NGO Auskunft erteilt, damit man sie verklagen kann. Das sind linke Hirngespinste.

Logiker
27 Tage her

offensichtlich ist das Foto das einzige, was in Deutschland seit gefühlt 20 Jahren von einer Drohne existiert.

Last edited 27 Tage her by Logiker
Nibelung
27 Tage her

Umgedreht wäre es natürlich die Verletzung des Völkerrechtes und diese lumpige Angelegenheit, gehört doch schon seit Jahrzehnten zum Standard des imperialen Westens und zieht sich durch wie in roter Faden und obwohl sie gegen Afghanistan zum Schluß erneut den Schwanz einziehen mußten und vorher auch nicht durch befriedenden Erfolg geglänzt haben, wollen sie nun die größte Atommacht der Welt bezwingen und darin erkennt man schon die ganze Idiotie die im Westen steckt und sie es kaum abwarten können um am Ende selbst ins Gras zu beißen. Die ganzen Methoden drum herum sind schon zusätzliche Einzelkriegserklärungen und verstoßen gegen das Völkerrecht,… Mehr

greenout
27 Tage her

Sind gerade dabei das Verfassungsgericht umzubesetzen damit solche Klagen erfolg haben.

Schwabenwilli
27 Tage her

“ Gegen den Staat klagten NGOs, die zum Teil mit Steuergeld dieses Staates finanziert werden“

Das ist kein Wunder wenn Vertreter dieses Staates teilweise lieber NGO wären.

joly
27 Tage her

„ernsthafte Gefahr systematischer Verletzungen des Völkerrechts“ durch die USA sei nicht festzustellen“ Wie war das systematische Vorgehen unter Obama? Er bekam eine Liste mit Personen die zur Ermordung vorgeschlagen wurden. Obama hat dann von dieser wöchentlichen Liste der Ermordung von Menschen zugestimmt. Ohne Richter, ohne Anwalt, ohne Beweise und ohne Informationen an das ahnungslose Opfer. Das alles erinnert mich an Stalin und dessen Listen von zu ermordenden Menschen. Für mich trifft da schon systematisches Vorgehen zu. Auch das USA-KZ in Kuba, in dem man Verdächtigte Terroristen ohne Urteil, ohne Richter ohne Anwälte verschwinden ließ – bis heute – ist für… Mehr

Mikmi
27 Tage her

Es muss endlich reiner Tisch gemacht werden, NGOs werden mit unseren Steuergeldern bezahlt, Aufklärung und Kündigung dieser Organisationen, ohne Rücksicht auf Parteien, das sind Steuergelder, unsere Steuern.

BKF
27 Tage her
Antworten an  Mikmi

Vorallem werden diese NGOs aus dem Ausland bezahlt, siehe oben im Artikel. NGOs mit Geldzuwendungen aus dem Ausland (auch indirekten) sollten nicht mehr zugelassen werden, das würde nicht alle Probleme auf dem Gebket lösen, aber das NGO-Gestrüpp doch schon stark ausdünnen.

Haba Orwell
27 Tage her
Antworten an  BKF

Die NGOs sind doch nicht das Wesentliche – möchte man als Helfeshelfer in die US-Kriege (oder angelsächsische Kriege) rennen oder nicht? Jetzt meint Trump, dass man das Aushelfen bei fremden Kriegen auch noch bezahlen soll – soll Buntschland vielleicht noch die bombardierenden US-Drohnen finanzieren? Mit unterwürfigen Untertanen kann man genau alles machen.

Wuehlmaus
27 Tage her

Es sollten sich nur deutsche Staatsbürger oder hier gemeldete Bewohner beim Verfassungsgericht beschweren dürfen. Schließlich geht es hier um unsere Verfassung, die wir uns gegeben haben.

the ministry of silly walks
28 Tage her

Einfach mal umgekehrt denken: zwei Bundesbürger, geboren, aufgewachsen und wohnhaft in Titisee-Neustadt oder Grevenbroich oder Süderbrarup klagen vor dem höchsten jemenitischen Gericht – natürlich ein Schariagericht – gegen den jemenitischen Staat auf Abschaffung des Muezzinrufs im Jemen, da dabei die zulässigen Lärmwerte gemäß deutschem BImschG überschritten werden. Bezahlt wird die Sache aus jemenitischem Clanvermögen. Merkste was…?

Haba Orwell
27 Tage her

> gegen den jemenitischen Staat auf Abschaffung des Muezzinrufs im Jemen Schlechtes Beispiel – Jemeniten klagen gegen Buntschland-Beteiligung am Krieg gegen ihr Land; das ist schon legitimes Interesse, nicht ständig bombardiert zu werden. Die wesentliche Frage sollte eher sein – was für Interesse genau sollte Buntschland haben, in Jemen, am Hindukusch, am Dnepr oder rund um Taiwan Krieg zu führen? Oder – wessen Interessen genau werden da bedient? Eine mögliche Antwort auf die zweite Frage: https://uncutnews.ch/krieg-im-nahen-osten-die-rothschilds/ Wer noch nicht mit dem Nachdenken anfing, hätte ich noch einen Artikel – ein Interview mit dem Colonel McGregor: https://uncutnews.ch/oberst-douglas-macgregor-wie-nah-ist-der-dritte-weltkrieg/ „Oberst Douglas Macgregor: Wie… Mehr

Last edited 27 Tage her by Haba Orwell