„NGO“ mit 22,7 Millionen Steuergeld erklagt sich Zugang zu Nutzerdaten von X

Komplott gegen die Meinungsfreiheit: Zwei Organisationen haben sich Zugang zu den Nutzerdaten von X erklagt. X will sich dagegen wehren und die freie Meinungsäußerung der Nutzer schützen. Seit einer AfD-Anfrage vom Sommer ist klar: Eine der beiden „NGOs“ erhielt 22,7 Millionen Euro vom deutschen Staat.

picture alliance / NurPhoto | Klaudia Radecka

Es ist eine globale Auseinandersetzung, die bisher weitgehend im Verborgenen verläuft: NGOs gehen gegen die Plattform X vor, X wehrt sich. Der Streit landet vor Gericht. Die NGOs tun, auch dank Staatshilfen, was sie eben tun, und stellen sich in der EU in den Dienst des neuen Internet-Kontroll- und -Zensur-Gesetzes DSA.

Nun erstritten sich vor dem Berliner Landgericht zwei NGOs unbeschränkten Zugang zu allen öffentlich zugänglichen Daten der Plattform. Die NGO „Democracy Reporting International“ will angeblich erforschen, ob es auf X zu Wahlbeeinflussung im Vorfeld der Bundestagswahlen kommt. Die Grundlage der Klage ist Artikel 40 des Digital Services Act (DSA) der EU, der die großen Plattformen dazu verpflichtet, Forschern Zugang zu den eigenen Daten zu gewähren.

Laut der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die ebenfalls zu den Klägern gehörte, begründete das Gericht seine Entscheidung damit, dass „ein weiteres Abwarten das Forschungsprojekt vereiteln würde, da die Zeit unmittelbar vor der Bundestagswahl dafür entscheidend sei“. Nach neutraler Rechtsprechung klingt das nicht; es wirkt, als stünde der Richter eher auf der Seite der Kläger.

Komplott gegen die Meinungsfreiheit – unter staatlicher Beteiligung

Und tatsächlich schreibt das Global Government Affairs Team von X, dass eben dieser Richter früher einmal für die GFF tätig war. Das gebe „Anlass zu ernsthaften Bedenken hinsichtlich der Unparteilichkeit der Entscheidung“, so das Team von X. Dagegen habe X nicht einmal die Möglichkeit bekommen, sich im Prozess zu äußern. Die Plattform will sich gegen das Urteil wehren, das „das Recht auf Privatsphäre und die freie Meinungsäußerung unserer Nutzer bedroht“.

Das Urteil läuft darauf hinaus, dass Daten von Millionen privater Nutzer an die klagenden NGOs weitergegeben werden. Selbst wenn es nur um öffentlich zugängliche Daten geht, dürfte das ein massiver Eingriff in die Privatsphäre sein, denn die systematische Auswertung der Daten könnte zu Erkenntnissen führen, die für Nutzer oder auch die gesamte Plattform X von Nachteil sind.

Zu den nun möglicherweise abzugebenden Daten gehören unter anderem die Reichweite von Profilen oder auch Daten dazu, wie oft einzelne Tweets mit einem Like versehen oder geteilt wurden.

Aber das ist nicht alles: Die NGO „Democracy Reporting International“, 2006 in Brüssel gegründet und heute mit einem Berliner Büro ausgestattet, erhielt allein seit 2016 über 22 Millionen Euro an deutschen Steuergeldern. Das ergab schon im Sommer eine schriftliche Frage des AfD-Bundestagsabgeordneten Jürgen Braun. Die Antwort des Finanzministeriums liegt TE vor.

Die gezahlten Beträge entstammen erstaunlicherweise dem Haushalt des Auswärtigen Amtes und jenem des Entwicklungsministeriums, die doch eigentlich für ganz andere Dinge zuständig sind. Und da selbst der parlamentarische Staatssekretär Florian Toncar auf die „Heterogenität der Antwortbeiträge“ der beteiligten Ressorts hinweist – das klingt nach Kritik an den Ressorts –, muss man davon ausgehen, dass mindestens so viel Geld an die Democracy Reporting International gGmbH ging.

Allein im Jahr 2016 flossen demnach mehr als 1,5 Millionen Euro aus dem Haushalt des Auswärtigen Amtes an DRI (Kapitel „Sicherung von Frieden und Stabilität“). Auch in den folgenden Jahren bis 2024 flossen jährlich meist über eine Million Euro so an DRI, 2023 sogar 2,7 Millionen Euro. Daneben fanden sich Geldtöpfe in anderen Kapiteln, etwa „Bilaterale Zusammenarbeit und Pflege der Auslandsbeziehungen“ oder auch „Pflege kultureller Beziehungen zum Ausland“.

Einschüchterung und Einschränkung der Meinungsfreiheit

Braun beschuldigt die Bundesregierung, den linken Feldzug gegen die Meinungsfreiheit auf der Plattform X maßgeblich mitzufinanzieren: „Das ist ein Versuch der Einschüchterung und eklatanten Einschränkung der Meinungsfreiheit im Internet. Die Bundesregierung bleibt ihrer freiheitsfeindlichen Agenda treu und mischt auch hier kräftig mit.“ Das belege die Antwort des Finanzministeriums auf seine Anfrage aus dem Juli 2024: „Darin bestätigt das Finanzministerium, die fragwürdige NGO Democracy Reporting International (DRI) in den vergangenen Jahren mit rund 22,7 Mio. Euro aus Steuergeldern unterstützt zu haben. Weiterer Kläger ist die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Sie wird vor allem vom linken Milliardär George Soros finanziert.“

Für Braun ergibt die Klage einen schlichten Sinn: „Offensichtlich geht es hier ausschließlich darum, die Plattform X in die Enge zu treiben, auszuspähen und möglicherweise wie im sozialistisch regierten Brasilien abzuschalten. Das aber ist ein Frontalangriff auf die Meinungsfreiheit, die es mit aller Kraft zu verteidigen gilt.“

Tatsächlich wollten die Kläger zugleich klären, inwieweit sie ihren vermeintlichen Anspruch auf „Forschungsdatenzugang“ gerichtlich durchsetzen können. Das Urteil des Landgerichts Berlin ist also vielleicht nur der Startschuss für weitere Anfragen auf „Forschungsdatenzugang“, bei denen es vor allem darum geht, die Plattform X in Verruf zu bringen.

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Kommentare ( 78 )

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Ralf Poehling
26 Tage her

Unser Datenschutzrecht hat einen massiven Haken:
Man kann es mit der angeblichen wissenschaftlichen Freiheit komplett aushebeln und braucht zur Überwachung bzw. der Aushorchung keinen richterlichen Beschluss mehr. Damit kann man den Datenschutz also komplett aushebeln.
Man muss polizeiliche oder geheimdienstliche Einheiten nur als wissenschaftliches Projekt tarnen und kommt dann überall durch, ohne dass die Justiz da noch irgendeine Kontrollfunktion entwickelt.
„Democracy reporting international“ ist mit hoher Wahrscheinlichkeit alles, bloß kein wissenschaftliches Projekt. Das ist mit Sicherheit eine geheimdienstliche Tarnorganisation, die mittels Auslutschen des labberig verfassten Datenschutzes in Europa, X von innen zersetzen soll.

Albert Pflueger
27 Tage her

Sie machen immer weiter auf dem Weg der Abschaffung demokratischer Verhältnisse, die Brandmaurer und ihre staatlich finanzierten NGOs. Und sie wollen Krieg.

Gregor6712
27 Tage her

Wie paßt die unsägliche „Datenschutzverordnung“ 2016/679 zu diesem Mist hier? Frei nach dem Motto: der Einzelne darf nichts, der Staat alles. Die Matrix muß genauso aufgebrochen werden, wie es gerade in den USA stattfindet.

DDRforever
27 Tage her

Wie schön diese BRD. Und die DDR war eine ganz schlimme Diktatur, nicht wahr.

HPs
27 Tage her
Antworten an  DDRforever

Das habt ihr doch selber so gewollt, oder wie sonst soll man euer Geplärre von damals interpretieren.

maru
27 Tage her

Wenn ich schon höre, George Soros hat dabei seine dreckigen Finger im Spiel, kriege ich die Krise.
Diese Ausgeburt der Hölle mischt überall mit , wo es nicht mit rechten Dingen zugeht.
Allein schon seine Beteiligung im Hintergrund ist immer ein klares Indiz, dass die von ihm geförderte Organisation nicht koscher ist.

Mausi
27 Tage her

Ich habe dazu mehrere Fragen: Was macht X oder eine andere Plattform mit den Daten der Nutzer? Wer legt fest, was Wissenschaft und Forschung ist? Ist irgendein Gutachten oder irgeneine Statistik Wissenschaft und Forschung? Kann jede NGO mit irgendwelchen beliebigen Vereinszwecken behaupten, Daten für Wissenschaft und Forschung zu benötigen? Wer bestimmt, welche Nutzer zu „Wissenschaft und Forschung“ beitragen? Muss die Abfrage der Daten konkret begründet werden? Also z. B. mit einer Frage aus der Untersuchung. Wer bestimmt, welche Daten abgerufen werden? Werden diese Daten bezahlt? Und vor allem: Wenn NGOs mit staatlichem Geld unterstützt werden, umgeht der Staat in meinen… Mehr

Last edited 27 Tage her by Mausi
Michael Palusch
27 Tage her
Antworten an  Mausi

Es ist doch nichts Neues, dass der Staat für seine grundrechtswidrigen Bestrebungen private- oder „gemeinnützige“ Akteure einspannt. Egal ob Faktenchecker, Correctiv, der ÖRR, Abmahnvereine, diverse NGOs oder sogenannte Meldestellen. Und ggf. sind ja dann auch noch wie zufällig Privatpersonen oder „zivilgesellschaftliche Organisationen“ zur Stelle, die mittels Verfassungsklage die Regierung dazu „zwingen“, die längst fertig vorbereiteten und in den Schubladen griffbereit liegenden Gesetze, natürlich erst nach den zuvor aufgeführten üblichen rituellen Tänzchen, zu erlassen.

nachgefragt
27 Tage her
Antworten an  Michael Palusch

Deshalb muss genau hier das Verbandsklagerecht geändert werden, analog zum Wahlrecht und Parteispenden. Verbände und Organisationen dürfen kein Klagerecht erhalten, wenn sie staatliche Förderungen, inländisch oder ausländisch, oder Spenden von anderen Organisationen und Parteien erhalten. Dann muss die Klage abgewiesen werden. Das Verbandsklagerecht darf nicht dazu missbraucht werden, politische Ziele anderer Akteure außer denen der direkt betroffenen Bürger durchzusetzen. Eine Finanzierung und damit immer unzweifelhafte politische Parteinahme durch Dritte muss ausgeschlossen sein. Das Verbandsklagerecht wurde geschaffen, um beispielsweise unmittelbare Verbraucherinteressen zu vertreten, um einerseits die finanziellen Hürden einer Klage abzumildern und andererseits eine Flut von Einzelklagen zu verhindern. Das Klagerecht… Mehr

MeHere
27 Tage her
Antworten an  Mausi

Seit es „Genderwissenschaften“ gibt, ist wohl auch der Begriff Wissenschaft maximal relativ …
Also Nein, keine Wissenschaft, denn wir reden hier über eine Konzentration von Wissen und nicht von Aberglauben und Hexerei …

Skeptiker
27 Tage her

Obwohl auch ich hinter den „Forschungsprojekten“ finstere Absichten vermute, erinnert mich die Argumentation des Autors an die unselige „Dominotheorie“ mit der vor Jahrzehnten das „Sturmgeschütz der Demokratie“ (das der SPIEGEL ja damals wirklich war) von FJS u.a. des Landesverrats beschuldigt wurde.

F. Hoffmann
27 Tage her

Dass meine Daten öffentlich zugänglich sind ist eine Sache. Ob ich die zur Verwertung durch linke Drückergruppen (nicht) freigeben möchte eine andere. Wenn Herr Steinhöfel oder ein ähnlicher Anwalt die Chance für eine erfolgreiche Klage sieht, könnte Tichys das hier mitteilen. Ich wäre, bei Kenntnis der Details, ggf. dabei.

Mausi
27 Tage her
Antworten an  F. Hoffmann

Na ja, ob und vor allem welche Daten an Dritte freigegeben werden dürfen, hängt wahrscheinlich zunächst von den AGB ab, die der Provider Sie unterschreiben lässt. Und von dem Rahmen, den der Datenschutzdem Provider vorgibt.

alter weisser Mann
27 Tage her
Antworten an  F. Hoffmann

Wenn Sie Kontrolle über Ihre Daten wollen (egal welche, egal bei wem) müssen Sie kontrollieren, welche Daten Sie ins Neuland entlassen. Es ist allein Ihre Abwägung, ob Ihnen X „(der wer auch immer) die Pflichtangaben wert ist und welchen „content“ Sie veröffentlichen. Was rausgeht, das ist draußen, da hilft kein „ich möchte nicht“ mehr.

Landdrost
27 Tage her

Vielleicht sollten die USA mal schauen, was es so an Informationen über die Führungskader und zweiten Reihen der linksgrünen Sekten aka Parteien gibt. Ich denke die werden da schon was haben bzw. finden.

Montesquieu
27 Tage her

Wenn den USA die Deutschen allzu blöd kommen, können Sie uns und damit unserer Volkswirtschaft von heute auf morgen die gesamte IT Struktur abschalten (ohne Microsoft- sowie Oracle-Produkte liegen alle IT gestützten Prozesse flach….SAP, Logistik etc. etc. etc). Dann gehts dahin. Wir sind in Sachen IT komplett von den USA abhängig und es gibt keinen Plan B.
Aber wahrscheinlich ist das den linken Monosynaptikern noch nicht einmal bekannt. Hauptsache man agitiert mit freundlicher juristischer Unterstützung gegen die Meinungsfreiheit für die „Falschen“.
Linsagitatorische Vorfeldorganisationen wie die „Deutsche Umwelthilfe“, die von SPD und GRÜNEN mit Steuergeldern alimentiert werden.

Last edited 27 Tage her by Montesquieu
AnSi
27 Tage her
Antworten an  Montesquieu

Ich muss zugeben, diese Art der Abhängigkeit war mir bisher auch nicht bekannt. Ich bin immer davon ausgegangen, dass es mittlerweile wohl auch Server in der EU gibt. Nicht? Dann man tau, wie der Friese sagt! Das wird noch lustig! 🍿😉

Skeptiker
27 Tage her
Antworten an  AnSi

Es geht ja nicht (nur) um die Server, sondern um die Software. Natürlich könnte MS seine – zwangsweise installierten – Update-Zugänge auch nutzen, sämtliche Windows-Installationen in Europa (oder sonstwo) zu zerstören.