Der EU-Gerichtshof greift in laufende Gesetzgebungsversuche ein, die auf EU- wie Bundesebene illegale Einreisen vermeiden sollen. Das Urteil richtet sich formal gegen Giorgia Meloni. Aber auch Innenminister Dobrindt, der in diesem Bereich vorlegen wollte, wäre aufgeschmissen.

Es ist ein hochpolitisches Urteil. Und wieder einmal eines, das frei in der Luft zu schweben scheint, als gäbe es gar keine korrespondierende Realität dazu und nicht verschiedene Güter, die es abzuwägen gälte. Im Urteil heißt es apodiktisch: „Ein Mitgliedstaat darf … einen Staat nicht in die Liste sicherer Herkunftsstaaten aufnehmen, wenn dieser Staat nicht seiner gesamten Bevölkerung einen ausreichenden Schutz bietet.“ Das ist der zentrale Satz. Und „seiner gesamten Bevölkerung“ wird dann noch ausbuchstabiert als „in Bezug auf bestimmte Personengruppen“. Es soll demnach reichen, wenn eine „bestimmte“, wenn auch stark in der Minderheit befindliche, Gruppe in einem Staat als gefährdet gilt. Ist das der Fall, dann darf kein Mitgliedsstaat den betreffenden Staat zum sicheren Herkunftsstaat erklären – jedenfalls nicht, bevor eine neue Verordnung der EU zum integrierten Asylrecht (GEAS) in Kraft tritt. Das ist aber erst für den Juni 2026 geplant. Süffisant heißt es dann noch: „aber es steht dem Unionsgesetzgeber frei, diesen Zeitpunkt vorzuverlegen“.
Was das EU-Gericht eigentlich fordert, sind Ausnahmen für bestimmte, angeblich gefährdete Gruppen. Die sollen laut der neuen GEAS-Verordnung möglich sein, aber nicht gemäß den älteren EU-Asylbestimmungen, die noch in Kraft sind. Was der Luxemburger Gerichtshof also tut: Er legt jegliche Initiativen der Mitgliedsstaaten in Bezug auf sichere Herkunftsländer auf Eis, solange nicht die neue GEAS-Verordnung gilt. Und damit blockiert er ganz konkret Abschiebungen, die durch sichere Drittstaaten in jedem einzelnen Mitgliedsland, jedem Bundesland, von jeder notleidenden Kommune aus gelingen könnten.
Es geht also wieder einmal um ein Urteil zugunsten von weitgehend abstrakt gedachten Gruppen, denen auf diesem Wege ein Asylschutz beinah schon garantiert wird, ganz gleich ob die einzelnen Gruppenmitglieder konkret verfolgt sind. Und in diesem Fall breitet das EU-Gericht den Schutz auch noch auf alle Bürger des betreffenden Staates aus, mindestens vorübergehend, bis GEAS kommt.
Polizeigewerkschafts-Vize Heiko Teggatz (DPolG) sieht laut Bild gar das Gelingen von GEAS schlechthin auf der Kippe: „Das sind ganz schlechte Vorzeichen für das Gelingen der Umsetzung eines gemeinsamen europäischen Asylsystems (GEAS).“ Für alle EU-Mitglieder, die eine Liste von sicheren Herkunftsländern führen, bedeutet das Urteil des EU-Gerichtshofs ein neues Hindernis auf dem Weg zu mehr Sicherheit an den Grenzen und im Inland.
Auch in Deutschland sind nicht mehr alle Gruppen sicher
Konkret sollte der EU-Gerichtshof über die Sicherheit von Bangladesch entscheiden, das von Italien im Zuge der letzten Migrantenzustrom-Krise an seinen Seegrenzen zum sicheren Herkunftsland erklärt worden war. Das Gericht entschied, dass Asylanträge von Personen aus Bangladesch nicht generell abgelehnt werden dürfen, weil bestimmte Personengruppen in dem Land nicht sicher vor Verfolgung seien. Das gelte etwa für Homosexuelle, heißt es nun, vielleicht auch für andere Gruppen, etwa Hinduisten. In der Tat haben aber Bengalen, die es nach Lampedusa schaffen, schon zahlreiche sichere Länder durchwandert. Hindus könnten ins benachbarte Indien fliehen. Müsste man dieses Argument nicht abwägen?
Und was ist auf der anderen Seite eigentlich mit deutschen Landesgegenden wie Berlin-Neukölln oder Köln-Chorweiler oder Duisburg-Marxloh passiert, von deren Betreten Juden und homosexuellen Paaren heute ganz explizit von Polizeipräsidenten abgeraten wird? Kann der homosexuelle Neuköllner dann in Berlin-Mitte, Potsdam oder Lichtenberg Asyl bekommen? Mittlerweile sind auch selbst „Schutzsuchende“ wie syrische Kurden oder Drusen in Deutschland nicht mehr sicher. Sie werden auf offener Straße von sunnitischen Syrern attackiert, als reichte „Präsident“ al-Scharaas starker Arm bis nach Düsseldorf (TE berichtete).
Das Witzige ist nun, dass auch die EU-Kommission unter Ursula von der Leyen kürzlich eine Liste mit sicheren Herkunftsstaaten vorgeschlagen hat, die noch nicht von Parlament und Rat abgesegnet wurde. Darauf findet sich neben Ägypten, Indien, Kolumbien, das Kosovo, Marokko und Tunesien eben auch Bangladesch. Giorgia Meloni kritisierte das Urteil scharf, das sie „überraschend“ nannte: „Das ist ein Schritt, der alle beunruhigen sollte.“ Innenminister Piantedosi erklärte laut Il Giornale, dass das Albanien-Modell bis auf „ein oder zwei Länder“ in der EU „sehr positiv gesehen wird, sogar von Ländern, die eine andere politische Führung haben als unsere Regierung“. So denke etwa die sozialdemokratische Regierung Dänemarks in diesen Fragen sogar noch strenger als Rom.
Richter trauen Staaten keine Prüfung zu
Meloni ist indes Kummer auch von der italienischen Justiz gewohnt, die ihr Albanien-Modell für Asylanten mit geringen Anerkennungschancen permanent attackierte. Dabei bedeutet die Einstufung als sicheres Herkunftsland gar nicht, dass alle Asylanträge ohne Prüfung abgelehnt werden. Sogar der Meloni-Plan sah vor, dass in den italienischen Lagern in Albanien beschleunigte Asylverfahren durchzuführen sind. Jeder, der etwas anderes behauptet, malt einen Teufel an die Wand, der nur in seinem Kopf existiert.
Tatsächlich werden hier wiederum den Migranten möglichst viele, den europäischen Staaten möglichst wenige Rechte gegeben. Es scheint erneut darum zu gehen, den Kampf gegen die illegale, widerrechtliche Zuwanderung in die EU und damit auf den europäischen Kontinent zu hintertreiben, ihn mit Rechtsmitteln zu bombardieren und unmöglich zu machen. Die Richter fordern zudem, dass jede Erklärung zum sicheren Herkunftsland für Gerichte in Zukunft nachvollziehbar und überprüfbar bleibe. Auch damit mischen sie sich deutlich in das Geschäft der Exekutive ein und beanspruchen in allen Detailfragen das letzte Wort.
Die deutsche Union scheint derweil noch nicht ganz bereit, die Tragweite des Urteils anzuerkennen. Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) ließ gegenüber Bild verlauten, Deutschland stufe Staaten „bereits heute … nur dann als sichere Herkunftsstaaten ein, wenn dort die Bevölkerung als sicher gilt“. Außerdem würden auch die Gründe der Einstufung „im Rahmen der jeweiligen Einstufung als sicherer Herkunftsstaat offengelegt“. Das ist die zweite Bedingung des EU-Gerichtshofs. So könnte man sagen: Dann ist ja alles gut. Dobrindt, der sich die Fähigkeit zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten kürzlich ins eigene Ministerium geholt und damit der Legislative – vor allem dem Bundesrat – entrissen hat, muss also nur im schriftlichen Aufsatz erklären, warum wirklich alle „Bevölkerungsgruppen“ in Algerien oder Tunesien sicher sind. Dann läuft das schon.
Rechtsprofessor: Strategische Prozessführung dient nicht Interessen der Bürger
Der hessische Innenminister Roman Poseck (CDU) gibt immerhin zu, dass das Urteil „für Staaten ein Problem sein“ könnte, in denen „große Teile der Bevölkerung sicher sind, aber möglicherweise Randgruppen nicht in gleicher Weise“. Namentlich bei Marokko, Algerien und Tunesien ist sich auch Poseck plötzlich nicht mehr sicher, ob Minister Dobrindt sie bald zu sicheren Herkunftsstaaten erklären darf. Kommt der lange geforderte, aber bisher von den Grünen verhinderte Schritt nicht, wäre das nicht nur eine Blamage für den CSU-Minister, sondern auch ein weiteres eindrückliches Zeichen dafür, dass die EU-Institutionen Deutschland und seiner Handlungsfähigkeit nicht gut tun.
Rechtsprofessor Christian Hillgruber von der Universität Bonn meint, dass die „Handlungsspielräume der Mitgliedstaaten durch die Rechtsprechung des EuGH zunehmend eingeschränkt“ werden. Hillgruber erinnert daran, dass die Staaten nicht den Migranten, den Gerichten und internationalistischen „NGOs“ etwas schulden, sondern zuerst den eigenen Bürgern, nämlich eine geordnete Asylpolitik.
Ganz richtig ordnet Hillgruber den Prozess vor dem EU-Gerichtshof in die Kategorie der „strategischen Prozessführung“ ein, bei der oft Einzelne (in diesem Fall bengalische Migranten) sich vor den Karren großer „NGOs“ mit oft eigenen Rechtsabteilungen spannen lassen, weil beide Gruppen dasselbe Interesse haben: die Ausweitung des EU-Asylkomplexes, keineswegs seine Schrumpfung auf ein normales und gesundes Maß, das man sicher nicht vor dem Jahr 1990 situieren dürfte, vermutlich eher um das Jahr 1960, als die Bedeutung und Intention der verschiedenen Rechtskonventionen noch am frischsten im Gedächtnis war.
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Das ist die EU: Was nicht gefällt, wird verboten, auch wenn es im Grundgesetz steht.
Ansonsten fokussiert sich die EU noch auf die kontinuierliche Gängelung der Bürger, sorgt für immer mehr Schulden und erhöht parallel noch die Unternehmenssteuern, bei bereits stark rückläufiger Wirtschaft.
Oder kurz: Sie betreibt die wirtschafts- und bürgerfeindliche Politik von Linke (SED), Grünen und SPD.
Nach dem Urteil ist auch Deutschland kein sicheres Land.
Diese unseligen ,Einmischungen in nationale Entscheidungen , führten zum Brexit .Noch sind wir allerdings ,egal ob Ampel oder Klingbeil-Klüngel ,von einen Dexit einige Schritte entfernt .
Die Hoffnung stirbt zuletzt .(Amis gleich mit in die Wüste schicken )
Ich dachte, wir sind ein souveräner Staat und kein Büttel der EU.
Asyl, Asyl! Jeder Terrorist, jeder Gewaltverbrecher, jeder Menschenhändler, jeder islamistische Fundamentalist, jeder Straftäter aus jedem Winkel dieser Welt und ohne Papiere kann mit diesem einen Wort hier Fuß fassen, seinen Gewohnheiten nachgehen, ohne je eine Stunde arbeiten zu müssen und wird vom deutschen Staat auf Lebenszeit alimentiert, selbst wenn er wieder straffällig wird.
Doch wer schützt die Bürger vor diesem Komplott der Sozialisten???
Die bürgerfeindlichen, auf Sozialismus getrimmten EU-Institutionen machen es den Nationalstaaten täglich leichter, dieser EU mit Freude den Rücken zu kehren.
Jetzt zeigt die EU ihr wahres Gesicht. Sie wurde gegründet von nationalstaatsfeindlichen Geostrategen mit Hilfe der CIA und deren Werkzeug ist sie heute noch.
„Ein Mitgliedstaat darf … einen Staat nicht in die Liste sicherer Herkunftsstaaten aufnehmen, wenn dieser Staat nicht seiner gesamten Bevölkerung einen ausreichenden Schutz bietet.“
Nun, dann ist Schland kein sicherer Herkunftsstaat. Kann ich also Asyl beantragen, vielleicht direkt im hiesigen Rathaus?
Das Urteil ist reiner politischer Aktivismus im Sinne der radikalen No-Boarder-No-Nation-Ideologie, und kann kein Maßstab für deutsche Politik sein.
Diese ist nämlich unserem Grundgesetz verpflichtet, und nicht den Wünschen und Träumen französischer Logenbrüder.
Und außerdem – was passiert, wenn sich Berlin nicht an »das Urteil« hält? Schießen dann Luxemburg, Brüssel und Straßburg Schrapnell-Raketen in die Innenstadt von Berlin? So wie das Kiewer Regime nach 2014 in die Innenstadt von Donetzk, im »abtrünnigen« und »ungehorsamen« Donbass? Weil dieses Gebiet sich dem an die Macht geputschten Regime nicht beugen wollte?
Wohl eher nicht.
Das Urteil ist konsequent. Wasch mich , aber mach mich nicht nass, ist eben keine Rechtsgrundlage.
Der Bewohnerschaft ( vormals Bevölkerung) vorzugaukeln die Migration durch Veränderung von „ Stellschrauben“ in den Griff zu bekommen ist unredlich, weil zum scheitern verurteilt. Die Armut und unzureichende Verteilungsgerechtigkeit ist zu groß um den Sog , der aus Hoffnung besteht, einzudämmen.
Zu dem kommt noch, dass einige Länder das uferlose Asylrecht dazu benutzt haben und benutzen um „ungeliebte“ Gruppen in die EU umzusiedeln und dabei noch gut verdienen.
Asyl muss vom Grund auf neu gedacht werden und nicht nur neu geschminkt werden.
Meiner Meinung nach muss Asyl nicht neu gedacht werden, sondern der massenhafte, institutionalisierte und im industriellen Maßstab betriebene Missbrauch dessen muss abgestellt werden. Wenn es nach dem ursprünglichen, eigentlich guten Asylgesetz ginge, würden wir jetzt z.B. 5000 bedrohte und verfolgte syrische Christen aufnehmen – von mir aus auch mit einer Bundeswehr-Luftbrücke – wenn das dann die einzigen Asylbewerber in 2025 wären. Und die könnten wir mit links unterbringen und versorgen und auch integrieren, wenn sie bleiben wollten. Aber im Gegenteil. Statt dessen schaut unser Berliner Parteienregime tatenlos zu, wie diese Minderheiten in Syrien massakriert werden, und kuschelt lieber mit den… Mehr
Wenn wir uns Regeln (Gesetze) geben, sollten wir uns auch daran halten. Also sollten wir uns Regeln geben, die uns in Zukunft mehr nutzen als schaden.
Die Grundstruktur des Asylgedankens ist über 70 Jahre alt. Damals gab es 2,5 Milliarden Menschen. Ein Luxus! Man konnte Kontingente von Menschen verschieben. Ein Luxus.
Lösungen von damals funktionieren heute nicht mehr. Zumal Asyl auch als Waffe missbraucht wird.
Asyl muß nicht neu, sondern ursprünglich gedacht bzw. angewandt werden.
Ein Gericht sollte den Menschen dienen die diese Gerichtsbarkeit unterhalten und nicht radikalen Minderheiten in Politik, Verwaltung und NGOs.
Ein Gericht sollte vor allen Dingen NICHT dazu dienen, Politik zu machen.
Weder für die einen oder die anderen.
Beschweren sollte man sich bei den Politikern. Unausgereifte, nicht eindeutige, schwammige Gesetze den Bürgern überstülpen und dann darauf hoffen , dass Gerichte das wieder richten, dass und das alleine führt zu einer Art zweiten Gesetzgebung durch die Rechtsprechung der Gerichte. Allerdings nicht demokratisch legitimiert.
Die Europäer lassen sich so gern regieren, dass sie in Brüssel sogar eine eigene Regierung für ihre Regierungen eingesetzt haben. Gemeint ist damit die Bürokratie der Europäischen Union – ein ausufernder Verwaltungsapparat, der die nationalen Regierungen schrittweise entmachtet und die Lasten der Zentralisierung auf die Bürger abwälzt❗
Ok, wir alle wissen hinter Deutschland steht eine EU, die dieses sowie alle Mitgliedstaaten zu ihrem Schaden dirigiert… Aber wer steht hinter der EU, der wiederum diese zum Schaden Europas dirigiert? So einen Mist wie verpflichtende (!) ungezügelte Überfremdung oder Abwürgen der Schlüsselindustrien durch Klimairrglauben können die sich – auch bei allen nichtdemokratischen Möglichkeiten die sie haben – doch nicht selbst ausgedacht haben.
Ist der überhaupt legitimiert? Ein Grund mehr, aus der EU auszutreten. Nur Negativergebnisse dort!!!