Einer der beiden Mörder von Daniel Hillig, der Iraker Farhad A., konnte untertauchen. Der andere wurde 2019 zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt. Nicht nur, dass Alaa S. nun früher aus der Haft entlassen wurde, der Syrer darf auch nicht abgeschoben werden.

Wer erinnert sich noch an „Chemnitz 2018“? Fast niemand mehr. Denn die Tötung des Deutsch-Kubaners Daniel Hillig († 35) dort am 26. August 2018 wird mittlerweile von zig ähnlichen Tötungsdelikten – begangen von Zuwanderern – verdrängt. Auch ähnliche, aktuelle Tötungsdelikte unterliegen schnell dem Vergessen, weil es einfach zu viele geworden sind. Vom 26. August 2018 in Chemnitz ist eher nur in Erinnerung geblieben, dass Politik und Medien daraus eine „Hetze gegen Ausländer“ machten und diese Legende nach wie vor massenhaft im Netz kursiert, dass linke „Musik“-Gruppen dann u.a. auf Empfehlung von Bundespräsident Steinmeier vor 60.000 Menschen gegen Rechts grölten und dass Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen auf Geheiß Merkels gefeuert wurde, weil er Merkels Legende von „Hetzjagden“ widersprach.
Die Kanzlerin verkündete damals höchstpersönlich: „Wir haben Videoaufnahmen darüber, dass es Hetzjagden gab, dass es Zusammenrottungen gab, dass es Hass auf der Straße gab, und das hat mit unserem Rechtsstaat nichts zu tun.“ Sie meinte ein von der Grippe „Antifa Zeckenbiss“ via Twitter verbreitetes, nichtssagendes 19-Sekunden-Video und blieb stur, wiewohl Staatsanwaltschaft, Polizei und die Chemnitzer „Freie Presse Chemnitz“ feststellten, dass es solche Jagden nicht gegeben hat.
TE-Chef Roland Tichy hat die Sache, aus der die Regierenden im Schulterschluss mit den Medien eine Staatsaffäre konstruierten, fünf Jahre danach noch einmal haarklein rekonstruiert.
TE hatte Mitte November 2018 auch die Frau ausfindig gemacht und befragt, die das 19-Sekunden-Video mit den angeblich darauf zu erkennenden Hetzjagden gefilmt hatte. Das Video hatte sich unter dem Namen „Hase“-Video verbreitet, weil Kathrin B., die die Aufnahme gemacht hatte, befürchtete, dass ihr Begleiter Thomas B. in Richtung der aggressiv auftretenden Migranten losstarten würde. Sie rief ihm – auf dem Video deutlich vernehmbar – zu: »Hase, Du bleibst hier!«
Zurück zum 26. August 2018 in Chemnitz: Was war geschehen? Zwei Täter töteten am Rande des Stadtfestes mit einem Messer den Deutsch-Kubaner Daniel K. Die Täter waren der Iraker Farhad A. (26) und der Syrer Alaa S. (23). Farhad A. ist untergetaucht, möglicherweise mittlerweile türkischer Staatsbürger. Alaa S. wurde ein Jahr nach der Tat zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt. Eine Revision des Urteils hat der Bundesgerichtshof (BGH) im April 2020 verworfen. Nun wurde Alla S. nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe aus der Haft entlassen. Begründung der Staatsanwaltschaft für diese Entscheidung: „Der Mann hat eine günstige Kriminal- und Sozialprognose. Er hat sich während seiner Haftzeit gut entwickelt und kann damit nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe entlassen werden.“
Doch die verkürzte Haftzeit ist nicht das einzige Entgegenkommen für Alaa S.: Unmittelbar nach der Haftentlassung teilt die zuständige Landesdirektion mit, dass der Syrer nicht abgeschoben wird. Warum? Weil das Verwaltungsgericht (VG) gegen eine Abschiebung urteilte. Eine VG-Sprecherin verwies auf ein Urteil des VG Chemnitz vom 30. September 2021, wonach der Betroffene einem Abschiebungsverbot nach § 60 Absatz 5 Aufenthaltsgesetz unterliegt. Dieses Abschiebungsverbot gelte „in Entsprechung von Artikel 3 der Europäischen Konvention der Menschenrechte unabhängig der begangenen Straftat“, hieß es weiter.
Das Abschiebungsverbot sei von der Landesdirektion Sachsen (LDS) zu beachten. Allerdings könnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), wenn es denn wollte, diese Entscheidung kippen. Würde das BAMF nämlich das Abschiebungsverbot nach § 73 Abs. 6 AsylG widerrufen, würde die Durchsetzung einer Ausreiseverpflichtung geprüft werden. „Solange besteht trotz der vorliegenden Straftaten mindestens ein Anspruch auf Duldung nach § 60a Abs. 2 AufenthG“, sagte dazu Ende Januar 2025 die Sprecherin der Landesdirektion.
Muss man das Handeln eines solchen tatsächlichen oder nur vermeintlichen Rechtsstaates noch kommentieren? Nein, es ist ein schlapper Rechtsstaat, der sich hier erneut zeigt. Übrigens zuletzt auch beim Doppelmord von Aschaffenburg. Der ausreisepflichtige Afghane Enamullah Omarzai (28) hatte am 22. Januar 2025 im Stadtpark einen zweijährigen Jungen und einen zu Hilfe eilenden Mann (41) erstochen. Der Täter war unter anderem rund fünf Monate zuvor, am 29. August 2024, massiv gewalttätig geworden. In einer Asylunterkunft in Alzenau hatte er eine Ukrainerin namens Mane (23) mit einem Küchenbeil attackiert und verletzt. Die Polizei ließ E. O. laufen.
Und dann? Der Bundestag debattiert folgenlos über solche Mordtaten. Zigtausende demonstrieren „gegen Rechts“ und Angela Merkel erklärt zum zweiten Mal innerhalb weniger Tage, die Zuwanderung habe schon ihre Richtigkeit.
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Der Terror der RAF hatte es hauptsächlich auf die Eliten dieses Landes abgesehen Die Täter wurden damals mit aller Kraft verfolgt und bestraft. Der Terror, der heute im öffentlichen Raum tagtäglich neue Opfer fordert, richtet sich gegen den ganz normalen Bürger. Nicht einmal Kleinkinder werden von diesen Verbrechern geschont. Unsere Eliten und ihre Kinder sind nicht gefährdet. Ganz im Gegenteil, diese Eliten wollten und wollen die unkontrollierte Migration. Gegen die verheerenden Folgen wird so gut wie nichts unternommen. Die oft nicht nachvollziehbaren geringen Strafen für die Täter gleichen eher einer Verhöhnung der Opfer. Ja, sie fordern vermutlich gewisse Personen wegen… Mehr
Ein Menschenleben ist neu 6 Jahre wert.
Für Zwangsgebühr nicht gezahlt gibt es wieviel?
Es ist mir egal, oder seine SOZIALPROGNOSE „günstig“ ist oder nicht. Er hat einen Menschen abgestochen und dazu noch offensichtlich aus niederen Beweggründen. Wenn unsere Justiz nicht in der Lage ist ein GERECHTES Urteil zu fällen, dann brauchen wir diese verblendeten und stumpfsinnigen Richter nicht, denn dann ist es auch kein Rechtsstaat. Dann bitte KI einsetzen und die Vorgaben nachbessern, d.h. bei ABSTECHEN immer min 20 Jahre … bei unzurechnungsfähig nochmals 10 Jahre on TOP .. das wäre OK für mich.
Linksbunte Spinner verhöhnen die Opfer – Richter mit Parteibuch pis@@@ auf Gräber …
Was ich mich seit 2018 frage was der Grund des „Streits“ war. Rassismus seitens Danie H.(Vater Kubaner)? Ach nee. wikipedia.de steht; Nur 50 m von der am Rande des Stadtfestes gelegenen Bar entfernt stritten gegen 3:15 Uhr die drei mit anderen Personen um Zigaretten, so eine Zeugin, die Ehefrau eines der Attackierten“ Wie jetzt Streit um Zigaretten?! „Ihr raucht hier nicht zu Daniel S.?“ Umgekehrt? Oder wollten die mörderischen Verbrecher Zigaretten. Aber Daniel und seine Begleiter wollten ihnen keine geben?“ Also ein primitiver Raubüberfall wegen Waren in Wert von wenigen Euro? Seltsam, sonst ist wp. in politischen Dingen haargenau und ausufernd wenn… Mehr
„Der Bundestag debattiert folgenlos über solche Mordtaten. Zigtausende demonstrieren „gegen Rechts“ und Angela Merkel erklärt zum zweiten Mal innerhalb weniger Tage, die Zuwanderung habe schon ihre Richtigkeit.“
Noch Fragen, wie es hier in D weitergeht?
Keine Hoffnung…
Der Rechtsstaat von seiner besten Seite.
Fpr alle die glauben das es mit Merz und einer irgendwie gearteten Koalition anders wird, Irrtum.
Die Union um Merz will Migranten doch erst nach der zweiten Straftat abschieben.
Folglich müsste dieser Mördern dann rein theoretisch erst noch einen Menschen töten bevor er abgeschoben wird.
Wir haben so eine Kartell-Politik zusammen. Und jetzt wollen die schwarzrotgrünen Politiker vom gefährdeten Bürger auch noch gewählt werden. Niemals!
Wozu sollte man sich diesem momentanen Staat mit einer solchen Rechtsprechung und Verhinderung von überall auf der Welt praktizierten Verhaltensweisen, den Rausschmiss solcher Leute, verbunden fühlen? Warum sollte man denn für den – und für diese Illegalen u. Verbrecher-Illegalen – sein Leben einsetzen? Die Sharia ist längst üblich in diesen Einwandererkreisen, in die dt. Rechtsprechung hält sie langsam Einzug, indem enorme Rücksicht auf deren Kultur genommen wird. Falls D. in einen Krieg verwickelt werden sollte, was machen dann die illegalen Drogendealer und Co? Ich wette, die lassen sich nur verteidigen. Warum sollte man das tun für diesen kaputten Staat?
Nicht zu fassen!
Ist ein Mord etwa nicht Beweis genug, dass diese Person jeglichen Schutz vor etwaiger schlechter Behandlung in seiner Heimat verwirkt hat???
Von wegen günstige Prognose! Wer garantiert, ,dass die Mordlust nicht nur ein bisschen schläft und vor allem, wer verurteilt UNS, abgesehen von der von ihm ausgehenden Gefahr für dieses Subjekt auch noch zu zahlen?
Allein schon vom Rechtsstaat zu sprechen, spottet jeglicher Beschreibung! Dieser sog. Rechtsstaat lässt sich öffentliche vorführen und lächerlich machen! Kein Wunder, dass die Kriminellen aller Orten über ihn lachen und sich gern hier einfinden! Besser als hier kann es ihnen nirgendwo ergehen!