Der Bundestag könnte sich schon nach Feststellung des Wahlergebnisses am 15. März konstituieren. Dann würden Grundgesetzänderungen jedoch scheitern. Kann die Bundestagspräsidentin Bärbel Bas von den Abgeordneten des neuen Bundestags gezwungen werden, den Bundestag früher einzuberufen?

Die Präsidentin des Deutschen Bundestages, Bärbel Bas (SPD), hat mit der spätmöglichsten Konstituierung des Bundestages am 25. März offenbar Rücksicht darauf genommen, dass Union und SPD noch Verfassungsänderungen durch den alten Bundestag beschließen lassen wollen. Mit dem Termin 25. März hat das Präsidium des Bundestags ohne Not die maximale Frist von 30 Tagen für die Konstituierung voll ausgeschöpft. Nach Daten des Bundestags wurde bislang elfmal die 30-Tage-Frist ausgeschöpft, zehnmal konstituierte sich der Bundestag zum Teil deutlich früher. Nach der ersten gesamtdeutschen Wahl am 2. Dezember 1990 trat der Bundestag schon nach 18 Tagen zusammen.
Nicht nur das Bundestagspräsidium spielt auf Zeit. Auch der Bundeswahlleiter hatte bis gestern, 6. März, noch kein amtliches Endergebnis der Wahl vorgelegt, obwohl auf kommunaler Ebene teilweise schon wenige Tage nach der Bundestagswahl die Endergebnisse verkündet wurden. Für eine Verzögerungstaktik spricht auch, dass der Bundeswahlausschuss erst am 14. März zusammenkommen will, um das Wahlergebnis der Bundestagswahl festzustellen. Es wäre praktisch trotzdem möglich, dass sich der neugewählte Bundestag und damit der Wählerwille schon einen Tag später, am 15. März, konstituiert. Das scheint aber nicht gewollt zu sein, weil dann die Verfassungsänderungen, die Union und SPD noch vornehmen wollen, nicht mehr durch den alten Bundestag beschlossen werden könnten.
Inzwischen kommt unter Abgeordneten im Bundestag die Frage auf, ob Bundestagspräsidentin Bärbel Bas von den Abgeordneten des neuen Bundestags gezwungen werden kann, den Bundestag früher einzuberufen. Für Sitzungen des bereits konstituierten Bundestags gilt, dass die Präsidentin verpflichtet ist, den Bundestag einzuberufen, wenn ein Drittel der Mitglieder des Bundestags dies verlangt. Ob dies auch für die Einberufung zur konstituierenden Sitzung gilt, ist umstritten.
Manche Staatsrechtler verneinen dies, weil es keine ausdrückliche Regelung gibt und weil der neue Bundestag vor seiner Konstituierung nicht handeln könne. Nach der Gegenauffassung, die zum Beispiel der Staatsrechtler Prof. Dietrich Murswiek vertritt, kann die Präsidentin des alten Bundestags den Termin nicht willkürlich bestimmen. Denn sie habe nach der Geschäftsordnung insoweit nur eine Hilfsfunktion, weil der neue Bundestag vor der Konstituierung noch keine Organe hat. Einer Willensbekundung der Abgeordneten des neuen Bundestags nach einem früheren Termin müsse sie deshalb folgen.
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Heimschicken die „Dame“, sofort! Zusammen mit Merkel, Bärbock, Paus, Lembke etc. Aber selbst zu Hause am Herd sind diese Typen restlos überfordert. Dass diese Leute überhaupt in der Regierung sitzen, ist die „Wohlstandsverwahrlosung in Reinstform“!
Schlicht und einfach: Das Volk hat gewählt und ab diesem Tag muss der Wille des Volkes gelten. ALLES andere ist Betrug und m u s s geahndet werden.
Man schaue sich einmal die Vita der Frau Bas an – der lueckenlose Nachweis der parkinsonschen Gesetze und die Bestaetigung eines bekannten Werkes des Dr. Edgar Julius Jung (1927), dessen Titel ich an dieser Stelle mit Ruecksicht auf die demokratische Meinungsfreiheitsquarataene nicht zitieren moechte. Was Bas „vorschlaegt“, kommt gewiss nicht von Bas selbst, sondern von irgendwelchen spin-doctors im Hinterzimmer. Das intellektuelle Vermoegen der Frau Bas selbst duerfte mit dem langsamen Setzen einer Unterschrift erschoepft sein. Wer ernsthaft der Ueberzeugung ist, dass die die GeschaeftsO dieses sog.“Bundestages“ auch nur funktional versteht, fuer den ist auch klar, dass elektrischer Strom schon deswegen… Mehr
In diesem Fall ist mir die Rechtslage völlig gleichgültig. Es ist und bleibt ein absolutes Gaunerstück, den noch warmen Mist vom Misthaufen der Geschichte mir als Autorität nochmal neu aufzutischen. Wenn die alten, vom Platz gestellten Abgeordneten da nochmal auftauchen und gar eine Grundgesetzänderung beschließen, bin ich wieder mal darin bestätigt, dass diese Demokratie dringend eine Runderneuerung braucht. Vom Bundesverfassungsgericht ist wohl nichts zu erwarten. Das ist Fleisch vom Fleisch dieser Leute.
„Manche Staatsrechtler verneinen dies, weil es keine ausdrückliche Regelung gibt und weil der neue Bundestag vor seiner Konstituierung nicht handeln könne.“
Diese Auffassung vertrat die AfD, als es in Thüringen um die Frage des Alterspräsidenten ging. Da war das angeblich die falsche Meinung.
Sollte es denn nicht heißen „unsere Demokratie leben„ ?
Täuschen, tricksen, lügen, betrügen, die perfekte Regierungsangestellten! Jeder Betrieb wäre, noch bevor er richtig eröffnet hat, schon pleite! Aber wenn die Chef
s blöder sind als die Angestellten, muß man sich nicht wundern. Das Problem dabei, die Bürgerlein in ihrer Verantwortung als Chef
s, haben dieser Betrügerbande nicht nur das gesamte Betriebsvermögen, sondern auch noch ihr Privatvermögen zu Veruntreuung in der irren Hoffnung überlassen, je mehr Kapital, desto größer die Chance in diesem Falschspiel doch noch den Jackpot zu knacken. Na dann, viel Glück!Schuldenbremse, ja oder nein: Da müßten doch etliche Bundestagsdebatten einer Abstimmung vorausgehen + dazwischenliegende Beratungszeiträume
Es ist halt ein Präzedenzfall, der da gerade aufgeführt wird. Und natürlich bedarf es einer Klarstellung durch das BVerfG.
Dabei kann es aber nur darum gehen, ob eine Einberufung zur Konstituierung gegen die Entscheidung des Bundestagspräsidenten verlangt werden darf und welche Personengruppen dazu befugt wären.
Eine Wahl ist erst abgeschlossen, wenn das Ergebnis amtlich festgestellt ist. Dass sich der Wahlleiter dafür ungebührlich viel Zeit nimmt, kann man monieren, juristisch zu beanstanden ist es nicht. Ebenso ist es juristisch nicht zu beanstanden, dass die zulässige 30-Tages-Frist zwischen Wahltag und Konstituierung ausgeschöpft wird.
So nüchtern muss man das sehen.
Purer Formalismus, mit dem der Politik das Vertrauen entzogen wird. Schon vor der Wahl hatten die Regierenden lt Umfragen keine Mehrheit mehr.
Ist doch ganz im Sinne von Stalinist Walter Ulbricht „Es muss demokratisch aussehen, aber wir müssen es in Griff haben“. Alles wurde schon von langer Hand vorbereitet. Deswegen hat sich auch Merz nicht vom alten Parlament zum Kanzler wählen lassen. Nun soll aber das alte Parlament ohne Dringlichkeit und Notstand ein unendliche Verschuldung für den zukünftigen Kanzler freigeben.
Man muss sich mal Vorstellen wenn Partei Blau 51% erhalten hätte. Die alte Parlaments-Präsidenten würde einfach nicht zur konstituierenden des Bundestags einladen. Fertig. So geht „Unsere Demokratie“
Stimmt nicht ganz. Der Bundestag muß spätestens nach 30 Tagen zusammengekommen sein. In vier Jahren wird es genau so wieder ablaufen, außer die AfD verliert, dann wird der neue Bundestag nach der kürzest möglichen Frist einberufen.
Es gibt aber wie in der Neuzeit so üblich § die andere Aushebeln. So kann ja mehrfach ausgezählt werden, so das auch 30 Tage nach der Wahl kein endgültiges Wahlergebnis vorliegt. Außerdem kann auch diese Frist in den nächsten Tagen im Bundestag geändert werden. Wenn ein abgewählter Bundestag Änderungen im GG vornehmen kann ist noch vieles möglich.