Aus der Staatskrise wird Staatskabarett: Die CDU/CSU-Fraktion will die umstrittene Richter-Kandidatin Brosius-Gersdorf nicht wählen. Grund ist jedoch nicht ihre zweifelhafte Haltung zu Grundgesetz und Bürgerrechten: Stattdessen sollen nun Plagiatsvorwürfe die Juristin unwählbar machen.

Es gibt Entscheidungen, die sind richtig und doch falsch. Die CDU/CSU hofft, sich aus der Nummer mit der Wahl der radikal links-ideologisch agierenden Richterin Frauke Brosius-Gersdorf und der grünen Aktivisten-Professorin Ann-Katrin Kaufhold herauswinden zu können, indem nicht die zweifelhafte Verfassungstreue, sondern tatsächlich bestehende Plagiatsvorwürfe die Wahl verhindern sollen.
Es ist richtig: Wer offensichtlich Teile der Dissertation des Ehemanns ohne Quellenangabe als eigene Dissertation eingereicht hat, kann sich nicht auf die eigene Qualifikation berufen. Abschreiben gilt nicht.
— „Plagiatsjäger“ (@SprachPhilo) July 11, 2025
Doch die mangelnde fachliche Qualifikation Brosius-Gersdorfs war schon vorher erkennbar. Ihre Begründungen, vorgelegt in vielen Schriften und Reden, waren nie sauber verfassungsrechtlich, sondern vermengt mit politischem Klein-Klein, wie man es in jedem Ortsverband der SPD beim dritten Bier daher brabbelt, und mit klar ideologisch motivierten Aussagen.
Die Würde des Menschen ist unantastbar
Ihr Versuch etwa, Artikel 1 des Grundgesetzes, und damit die Menschenwürdegarantie zurechtzubiegen, ist dümmlich: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“, heißt es in Paragraph 1. Diesen ersten und wichtigsten Satz als „biologistisch“ abzutun, ist intellektuell und moralisch unwürdig. Letztlich hatte diese Haltung im bürgerlichen Lager Empörung ausgelöst, weil Brosius-Gersdorf Teil einer Kommission zur „reproduktiven Selbstbestimmung“ war und als Expertin vor dem Rechtsausschuss aussagte, wo sie dafür plädierte, Abtreibung aus dem Strafgesetzbuch zu nehmen. Denn in der Konsequenz ergäbe sich aus ihrer Argumentation, dass auch Abtreibungen bis zur Geburt möglich wären, da dem noch nicht geborenen Menschen keine Menschenwürde zustünde.
Die Würde des Menschen in Zweifel zu ziehen, egal ob noch im Mutterleib oder schon geboren, ist untragbar. Wer dieser Frau folgt, öffnet buchstäblich das Tor zur Hölle: Dass es nicht nur Ungeborenen beträfe, ist evident, bereits Nicht-Geimpften wollte Brosius-Gersdorf Grundrechte aberkennen.
Die Menschenwürde wird Verhandlungssache. Nicht nur im Fall von Kindern, auch bei Alten, Kranken, oder anderen vulnerablen Gruppen, die den Schutz des Staates brauchen. Wer ihn an einer Stelle entzieht, macht den Weg frei für Willkürentscheidungen. Darum geht es. Die Würde des Menschen muss unantastbar bleiben, egal wie klein, groß, krank, oder auch radikal, unsympathisch, oder sonst fragwürdig die jeweilige Gruppe ist.
Das wäre die Argumentation der CDU gewesen.
Stattdessen gibt sie sich kleinlich und wichtigtuerisch wegen einiger Abschreibereien. Sie hat einen Ausweg gefunden und klettert durch das Klo-Fenster ins Freie, noch mit heruntergelassenen Hosen. Man steht davor und lacht, wie eine ehemals stolze Partei sich vor sich selbst und dem Publikum lächerlich macht.
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…und lacht? Da wird einem das Lachen noch sehr vergehen!!!
Nachdenklich macht mich die Aussagen der Juristin schon , denn es werden vielleicht viele Juristen über Menschenrechte so denken !? Vertrauen in unsere Rechtssystem ist bei mir gesunken , hoffentlich komme ich an Richter , die die Rechte der Bürger anders sehen , wenn ich einmal vor Gericht stehe !
Antithese zur politischen Mehrheitsthese:
https://www.danisch.de/blog/2025/07/11/frauke-brosius-gersdorf-als-zweite-susanne-baer/#more-70164
Mein Bauch gehoert mir, mein Oberarm gehoert dem Staat zum Impfen!
Das kann man locker ergänzen: Unsere Frauen und Töchter gehören den vom Staat hereingeholten Migranten ebenso Rente Bürgergeld und Kassenbeiträge.
Nonchalant will man über übelste Gesinnungsäusserungen hinwegsehen, wofür man andererseits beim Gegenüber direkt von Euthanasie Gesinnung sprechen würde und ein Parteien Verbot anstrebt! Diese Doppelstandards sind kein politisches Ränkespiel mehr, sondern knallharter, schneidiger, kalkulierter Sozialismus für die künftige Rechtsprechung! Zudem die Form der Richterernennung hat doch mit politischer Neutralität bereits mit ihrer Kandidatenauswahl nichts zu tun.Wie jeder Bewerber wäre ein Vorstellungsgespräch vorab mit Befragung durch das Parlament ein Mindeststandard! Die entsprechenden Kandidaten ( alle dafür in Frage kommenden langjährige, erfahrene Juristen) würden aus einer Liste von allen Parteien geheim ausgewählt. Die Mehrheit würde entscheiden. Gleichsam unser AM Wadephul der weitere… Mehr
Wer Bock hat, liest bei Danisch die Folgeposts der Empfehlung, die Kasandra dankenswerter Weise verlinkt hat. Abgründe tun sich auf. https://www.danisch.de/blog/ << So? Der Bundestag hat nicht die Wahl, wenn er wählt, sondern die „Pflicht“, eine „Mehrheit zu gewährleisten“? Also die Hinterzimmerkungeleien wie bei Susanne Baer zu simulieren? Weiterhin auskungeln im Hinterzimmer, und der Bundestag nur als Abnick-Organ? Die Abgeordneten als Befehlsempfänger und Stimmhansel wie in China und Nordkorea? >> Oh ja, diesen Eindruck habe ich schon lange. Man denke über die Funktion eines sog. „Fraktionsvorsitzenden“ nach. Den Vogel abgeschossen hat mal wieder Völkerrechts-Pannalena: << „Kein Zufall, mit welch diskreditierenden… Mehr
Wobei ihre Dissertation drei Jahre älter ist, als die Habilitationsschrift ihres Ehemannes, die gleiche Textpassagen aufweist. Normalerweise gilt der ältere Text als der Originale. Das wäre dann ihrer.
Meinen Sie?
Man nennt es auch interaktives Plagiieren.
https://sciencefiles.org/2025/07/11/das-doppelte-gersdorf-co-diss-habilitation-oder-verfassungsrichter-per-plagiat/
Die Menschenwürde ab dem ersten Atemzug; davor kann getötet werden Diese Frau ist wohl keine Mutter, sonst hätte sie so etwas nicht gesagt; nicht einmal gedacht. Sie sollte mal über folgendes nachdenken und dies such begründen: 1.Fall: das Kind wird nach 9 Monaten geboren. Alles OK 2.Fall: das Kind wird im 7 Monat per Kaiserschnitt geboren Wieso darf unter Betrachtung des 2. Falls ein Kind mit 8 Monaten abgetrieben werden? Wieso ist ein per Kaiserschnitt gerettetes Kind, das ohne Hightec-Versorgung nicht lebensfähig aber mit den Menschenrechten privilegiert ist, jedoch ein Kind im 9. Monat kann abgetrieben werden , weil es… Mehr
Sie ist Ideologin und daher so interessant für Ideologen. Mit gesundem Menschenverstand kann man da nicht argumentieren.
Meine Vermutung die wird gegen jeden Widerstand durchgewunken.
Offenbar wussten CD(S)U- und SPD-Verantwortliche schon länger von den Plagiatsvorwürfen. Ich vermute, dass sie die Trumpfkarte zur gegebenen Zeit ausspielen wollten. Das AfD-Verbot durch das BVG wäre der perfekte Anlass