Baerbock hinterlässt Visa-Chaos: 2,24 Prozent der eingeflogenen Afghanen sind „Ortskräfte“

Rund 35.000 Afghanen sind seit 2021 über diverse Aufnahmeprogramme nach Deutschland gekommen. Ein immenses Sicherheitsrisiko – denn niemand weiß, wer da genau zu uns kommt: Auch bei fraglichen Identitäten werden die entsprechenden Personen durchgewunken.

picture alliance/dpa | Sebastian Gollnow

Auch wenn Annalena Baerbocks Tage als „grün-feministische“ Außenministerin gezählt sein dürften: Sie setzt auch jetzt noch alles daran, das von ihr hinterlassene Chaos weiter zu vergrößern. Vor allem bei der Aufnahme von Afghanen, die in Kabul, Kunduz, Masar-e Scharif usw. bis zum Abzug der Schutztruppen aus Afghanistan im August 2021 Deutschland zu Diensten gewesen sein sollen/könnten.

Hintergrund: Über diverse Aufnahmeprogramme hat die Bundesregierung seit August 2021 rund 35.500 Afghanen aus „humanitären“ Gründen Visa ausgestellt und die Leute per Linien- oder Charterflügen nach Deutschland gebracht. In der Summe sollen es 45.000 (so die Planung) werden. Mit dem im Oktober 2022 gestarteten Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan (BAP) sollten (und sollen nach wie vor) monatlich 1000 unter dem Taliban-Regime „besonders gefährdete“ Afghanen nach Deutschland kommen.

Der Status „gefährdet“ sieht realiter so aus: Unter rund 150 Passagieren eines Charterfliegers nach Deutschland befinden sich derzeit zwei oder fünf „Ortskräfte“. Die anderen werden einfach so mitgenommen. Mal sind es 2 Ortskräfte unter 157 Passagieren, wie etwa am Mittwoch, 5. März.  Am 25. Februar waren es 5 Ortskräfte unter 155 Passagieren. Unterm Strich. 2,24 Prozent der 312 eingeflogenen Afghanen waren „Ortskräfte“. Und der Hammer: Diese beiden Flüge waren für die Woche vor (!) der Bundestagswahl vom 23. Februar geplant. Aus „logistischen“ Gründen wurden sie auf die Zeit nach der Wahl verschoben. Na sowas!

Soeben, 5. März 14.00 Uhr, wurde bekannt: Am 5. März waren keine 157 Afghanen in Berlin gelandet, sondern nur 132, also 25 weniger. Der Grund war, dass 25 Personen keine Erlaubnis zum „Boarding“ bekamen. Die Hintergründe sind noch nicht bekannt. Vermutlich sind es Sicherheitsbedenken oder Tricksereien mit den Dokumenten. Der Prozentanteil der Ortskräfte ändert sich damit unwesentlich auf 2,44 Prozent.

Immer weitere Flüge
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Die Sache lief bislang im Rahmen der „Kabul Luftbrücke“ via Pakistan ab – organisiert von zig, teilweise nicht unumstrittenen NGOs der („grünen“) Asylindustrie. Weil es in Afghanistan keine deutsche Botschaft mehr gibt, hatte die Bundesregierung seit 2021 Zehntausende Afghanen mit Aussicht auf eine Einreise in die Bundesrepublik erst einmal in die pakistanische Hauptstadt Islamabad gebracht. Dort finanziert die Bundesregierung den bis zwölf Monate währenden Aufenthalt der Ausreisewilligen. Kostenpunkt Stand Anfang 2025: eine zweistellige Millionensumme.

In Pakistan werden die Einreisewilligen durch deutsche Beamte einem mehr oder weniger zuverlässigen Sicherheitscheck unterzogen, Dokumente, etwa Pässe, werden überprüft. Ob immer alles sauber abgelaufen ist, prüfen derzeit die Staatsanwaltschaften in Cottbus und Berlin. Sie ermitteln wegen des Verdachts, dass AA-Beamte deutsche Diplomaten in Islamabad angewiesen haben, selbst jenen Afghanen Visa auszustellen, die gefälschte Papiere vorgelegt hatten.

Hinter den Kulissen kam es zwischen dem Auswärtigen Amt und der Auslandsvertretung zum Streit. Die Botschaftsmitarbeiter müssen mit wenig Personal plötzlich Tausende Visa-Prüfungen vornehmen. Bereits im Frühjahr 2024 soll es zwischen der damaligen Leiterin des Rechts- und Konsularreferats (RK-1) in Islamabad und einem Mitarbeiter aus dem Berliner Visa-Referat des Baerbock-Amtes zum Konflikt gekommen sein. Demnach rief ein Visa-Beamter aus Berlin an, um sich zu beschweren, weil die Botschaft in Islamabad nicht die Bearbeitung der angestrebten 1000 Anträge pro Monat schaffe. Man sei mit der Zahl an Anträgen und der unsicheren Dokumentenlage schier überfordert und könne unter diesen Umständen keine akkuraten Prüfungen gewährleisten, soll die RK-1-Leiterin im Gegenzug beklagt haben.

Auf Anfrage von „Business Insider“ zur Personalnot in Islamabad teilt das Auswärtige Amt mit, das Ministerium äußere sich „nicht zu der grundsätzlich vertraulichen Kommunikation zwischen der Zentrale und den Auslandsvertretungen“. Man unterstützte die Visa-Stellen jedoch „wo immer möglich“ durch den sogenannten „Visaspringer-Pool“. Auch die Botschaft in Islamabad sei mit „mehrmonatigen Personalabordnungen“ unterstützt worden. Aus der Botschaft hingegen heißt es, selbst Unterstützung aus besagtem „Visaspringer-Pool“ werde vom Auswärtigen Amt aufgrund mangelnden Personals kaum zur Verfügung gestellt.

Dammbruch via Tadschikistan

TE hat darüber berichtet, dass wegen der Wartezeiten in Islamabad mittlerweile Tausende Afghanen ins benachbarte, von der afghanischen Grenze nur 180 Kilometer entfernte Duschanbe (Hauptstadt Tadschikistans) ausweichen. Dort sollen sie sechs Monate „absitzen“, bis Duschanbe als ihr Aufenthaltsort gilt und die Botschaft für ihre Visa-Anträge zuständig ist. Auch dort ist die Botschaft dafür nicht ausgerüstet, so dass keine angemessenen Sicherheitsprüfungen gewährleistet sei, heißt es in einem Bericht vom 13. Februar 2025. Deswegen bat die Behörde das Auswärtige Amt darum, die Möglichkeit afghanischer Visa-Anträge in Tadschikistan „grundsätzlich“ zu unterbinden. Ob und wie man auf den Hilferuf aus Duschanbe reagiert hat, will das Auswärtige Amt auf Nachfrage nicht beantworten. Man nehme den Bericht der Botschaft „ernst“, heißt es aus dem Ministerium, das abermals auf den „Visaspringer-Pool“ verweist, der – „wo immer möglich“ – zur Unterstützung abberufen werden könne.

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Das Problem: Da der Grenzübertritt zwischen Afghanistan und Tadschikistan „auch ohne Pass möglich“ sei, könne „nicht geprüft werden, ob eine Person nach ihrer offiziellen Einreise tatsächlich in Tadschikistan lebt oder weiterhin den gewöhnlichen Aufenthalt in Afghanistan hat“. Denn neben „fehlendem Personal und beengten räumlichen Kapazitäten“ komme erschwerend hinzu, dass die Sprachen Farsi und Paschtu niemand in der Auslandsvertretung in Wort und Schrift beherrsche und afghanische Dokumente deswegen nicht auf Echtheit überprüft werden könnten. Auch fehle „das erforderliche Hintergrundwissen zu bekannten Talibanmitgliedern oder anderen Mitgliedern terroristischer Vereinigungen“.

Sicherheitsrisiko: einladen und durchwinken

Ansonsten scheint es bei der Vergabe von Reisepapieren und Visa recht locker zuzugehen. Aus dem Auswärtigen Amt war an die Botschaft in Islamabad die Weisung ergangen, es bei der Überprüfung nicht so ganz genau zu nehmen und die Sache im Rahmen der „Alternativen Glaubhaftmachung“ abzuwägen.

Methode: Einladen und durchwinken
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Wörtlich: „Es ist nicht erforderlich, dass die Behörde mit absoluter Gewissheit die Richtigkeit des Sachverhalts feststellen muss“, heißt es in der Weisung. Und: „Eine Ablehnung allein aufgrund nicht vorliegender Belege ist nicht möglich.“ Der deutsche Botschafter in Islamabad, Alfred Grannas, warnte deswegen im Frühjahr 2023 in einem internen Brief an das AA vor einer „Unterwanderung unserer Rechtsordnung durch islamistische Kreise“. Sogar der Verfassungsschutz schlug Alarm. Klaus Rogner, Leiter der Abteilung 6 des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) „Abwehr von Islamismus und islamistischem Terrorismus“, schrieb – „abgestimmt mit den weiteren Sicherheitsbehörden“: „Die Missbrauchsgefahr im Allgemeinen ist als hoch und im Vergleich zu anderen Verfahren als deutlich erhöht zu bewerten.“

Schließlich noch zwei naive (?) rhetorische Fragen. Erstens: Wird man irgendwann eine Annalena Baerbock oder Baerbocks tricksende Berliner Mitarbeiter wegen Rechtsbeugung vor einem Gericht sehen? Zweitens: Wer garantiert, dass unter den 312 aktuell eingeflogenen Afghanen keine Schläfer und keine „psychisch Auffälligen“ sind? BILD lässt BKA-Sicherheitsexperten zu Wort kommen: „Die Sicherheitsüberprüfung ist lückenhaft und fahrlässig.“ Denn: Viele Afghanen besitzen keinen Pass. Kaufen auf dem Schwarzmarkt oder bei Behörden, „Pass-Rohlinge, die dann irgendwo von irgendwem personalisiert werden“. Die Echtheit afghanischer Dokumente sei dadurch kaum überprüfbar.

Unsere Antwort auf die beiden rhetorischen Fragen: Deutschland ist mehr und mehr zum „failed state“ geworden.


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Kommentare ( 35 )

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verblichene Rose
13 Tage her

„Auch bei fraglichen Identitäten…“

Fragliche Identität? Wie wäre es einfach mal damit, die bestehende Gesetze zum Asylrecht zu beachten?
Dann bleiben auch keine Fragen mehr offen.

Montesquieu
14 Tage her

Die Beantwortung der Frage, ob Frau B. einfach nur so ideologisiert naiv oder aber so ideologisiert antideutsch ist, bleibt offen.
Fakt ist, dass sie als Außenministerin ihren Amtseid gebrochen hat und weiterhin bricht. Das ist justiziabel!

Manfred_Hbg
14 Tage her

Zitat: „Am 5. März waren keine 157 Afghanen in Berlin gelandet, sondern nur 132, also 25 weniger. Der Grund war, dass 25 Personen keine Erlaubnis zum „Boarding“ bekamen. Die Hintergründe sind noch nicht bekannt.“ > Richtig, „Vermutlich sind es Sicherheitsbedenken oder Tricksereien mit den Dokumenten“ weshalb jene 25 „Fluggäste“ nicht mit ins gelobte Land der ewigen Alientierung & Gesundheitspflege einfliegen durften. Wobei ich hier vermute, dass die deutschen Menschenschlepper-NGOs die Fachkräfte vielleicht wegen deren ungültigen oder gefälschten Papiere nicht mitfliegen lassen haben. Denn bei der momentanen medialen Aufmerksamkeit die sie bei ihrer Ankunft in „Schland“ erhalten, wird dann auch wieder… Mehr

hansgunther
14 Tage her

Ist Volksverrat strafbar?
Strafgesetzbuch (StGB) § 82 Hochverrat gegen ein Land
die auf der Verfassung eines Landes beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

Jerry
14 Tage her

Ich denke „Remigration“ ist jetzt mehr angesagt denn je!!!

Nachdenkerin X
14 Tage her

Zuerst habe ich gelesen: „Baerbock hinterläßt Visagisten-Chaos. Hätte wahrscheinlich auch gepaßt.

Karl Schmidt
14 Tage her

Wurde schon nach der CO-2-Bilanz der vielen Flüge gefragt? Eigentlich müsste bei einem so sicheren Direkttransport die Frauenquote enorm hoch sein. Wie viele Frauen wurden denn eingeflogen?

kurowski
14 Tage her

Selbst diese 2,2,% sind extremer Steuermissbrauch und gehört gerichtlich verfolgt. Dreister Fake. Schon, dass sogn. Ortskräfte den Deutschen irgendwie geholfen hätten, ist dreiste Verdrehung. Deutschland hat Geld und Menschenleben für Afghanistan geopfert. Dass es letztlich nichts gebracht hat, weil die Afghanen ihre Chance nicht nutzten, ist was anders. 

Cyberpommez
14 Tage her
Antworten an  kurowski

Wir hatten doch Interessen dort, sonst wären wir nicht dort gewesen, und da brauchte es tatsächlich Ortskräfte, die dann bei den Taliban nicht so beliebt sind, was einen schnell das Leben kosten kann.
Gegen diese 7 Afghanen habe ich gar nichts, aber wer sind bitte die anderen 270 Afghanen?
Das wäre interessant herauszufinden.

AJ
14 Tage her

Die eine (Baerbock) hat Deutschland in der ganzen Welt blamiert und lässt u.U. Kriminelle, Terroristen (Achtung❗), in unser Land auf Steuerzahlerkosten EINFLIEGEN.
Der andere (Habeck) zerstört unsere Wirtschaft, im dritten Jahr in der Rezession❗Er redet mit uns wie mit kleinen Kindern.
Es ist einfach unfassbar, erbärmlich und macht einen regelrecht wütend❗

anita b.
14 Tage her

Viel interessanter ist doch, wer sind die NGOs? Von wem werden sie bezahlt?

Jerry
14 Tage her
Antworten an  anita b.

Das dürfen Sie nicht wissen, es würde Sie nur beunruhigen!