AfD kündigt Verfassungsklage gegen Bundestagsentscheidungen an

Die AfD will gegen geplante Milliarden-Abstimmungen im Bundestag klagen. Laut Parteivize Brandner sei der alte Bundestag nicht legitimiert, solche Entscheidungen zu treffen. Die Partei fordert die Einberufung des neuen Parlaments und appelliert an die Linke.

IMAGO / Bernd Elmenthaler

Die AfD beabsichtigt, Anfang nächster Woche ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht einzuleiten, um gegen geplante Abstimmungen im Bundestag über milliardenschwere Sondervermögen vorzugehen.

Laut AfD-Vize Stephan Brandner sei es aus Sicht seiner Partei notwendig, dass der neue Bundestag einberufen wird, sobald das offizielle Endergebnis der Bundestagswahl vorliegt. „Der alte Bundestag hat keine Legitimation für weitreichende Entscheidungen, außer in dringlichen Notfällen“, erklärte Brandner gegenüber der „Rheinischen Post“.

Die AfD habe bereits außergerichtlich auf eine Reaktion der Bundestagspräsidentin gedrängt, nun werde man juristische Schritte einleiten, so Brandner weiter. Er kritisierte zudem, dass die Abgeordneten nicht ausreichend Zeit zur inhaltlichen Vorbereitung und politischen Entscheidungsfindung hätten, insbesondere wenn es um Grundgesetzänderungen gehe.

Gleichzeitig richtete er einen Appell an die Linksfraktion, sich der Forderung nach einer schnelleren Einberufung des neuen Bundestages gemäß Artikel 39 Absatz 3 des Grundgesetzes anzuschließen. Diese Regelung sieht vor, dass der Bundestagspräsident auf Antrag eines Drittels der Abgeordneten, des Bundespräsidenten oder des Bundeskanzlers die neue Legislaturperiode früher beginnen lassen muss.

Brandners Argument, dass nicht ausreichend Zeit zur inhaltlichen Vorbereitung vorhanden sei, hat einen Präzedenzfall. Es weist starke Parallelen zur Verzögerung der Verabschiedung des Heizungsgesetzes auf. Die Bundesregierung unter Kanzler Olaf Scholz wollte den wochenlang diskutierten Gesetzesentwurf noch vor der Sommerpause 2023 verabschieden.

Der enge Zeitplan sorgte in der Union und der AfD für Kritik. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann stellte einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht – und bekam Recht. Den Abgeordneten stehe nicht nur das Recht zu, im Deutschen Bundestag abzustimmen, sondern auch das Recht, zuvor ausreichend zu beraten. Das Gesetz wurde schließlich erst nach der Sommerpause verabschiedet.

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Kommentare ( 69 )

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FKR
10 Tage her

Wo ist der Karl Liebknecht der als einziger Reichstagsabgeordneter der SPD gegen die Kriegskredite des Kaisers gestimmt hat? Denn nichts anderes sind diese SONDERVEMÖGEN

Abendroete
10 Tage her

Sollte die Klage keinen Erfolg haben oder gar abgewiesen werden, wird das Auswirkungen haben in der Politik der USA.
Noch sind wir abhängig.

Peter Pascht
10 Tage her

Der AfD Abgeordnete Christian Wirth hat bereits ein Klage beim Bundeverfassungsgericht eingereicht.
Denn der „geistig unbedarfte“ Bürger, „das Schaf aus der Herde“,
eigentlich Herr des Gundgesetzes,

  • Präambel: „Das deutsche Volk hat sich dieses Grundgesetz gegeben“,
  • GG Art.20 „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“

darf keine „Verfassung –Klage führen, er darf nur eine „Verfassung-Beschwerde“ führen,
die das BverfG nach eigenem Ermessen in den Mülleimer treten tut,
mit „juristisch hochwissenschatlicher(sic)“ Argumentation,
eigener Fabrikation 😉

Sonny
10 Tage her

Bitte übernehmen Sie in ihren Überschriften nicht den Sozialisten-Sprech („Wegen Milliarden-Sondervermögen“).
Wir reden hier über eine unvorstellbare Summe SCHULDEN.
Und damit handelt es sich keinesfalls um ein „Sonder“-Vermögen. Es sind schlicht und einfach Schulden, die den Deutschen das Genick brechen werden.

Last edited 10 Tage her by Sonny
jopa
11 Tage her

Die Afd kann klagen, aber das Urteil wird nach Gutsherrenart gesprochen werden.

Sozia
11 Tage her

Deshalb habe ich die AfD gewählt und werde sie immer wieder wählen. Sie schützt allein die Bürger und das Land vor der ruinösen Politik der Altparteien. Meinen herzlichen Dank auch dafür!

Sonny
11 Tage her

Welche Partei sich hier wirklich am Grundgesetz und an Ehre und Gewissen hält, hat sich eindeutig abgebildet.
Das ist nämlich die Partei, die der Korruptionshaufen hinter eine imaginäre Brandmauer verbannt hat, weil sie bei deren verabscheuungswürdigen Spielchen nicht mitmachen will.
Frau Weidel ist all diesen Marionetten haushoch überlegen. Darum wird sie ja auch so selten eingeladen.
Ein markus lanz gehört zum System der öffentlich-rechtlichen Zwangsanstalt. Wenn er nicht mitlaufen würde, wäre er gar nicht mehr da. Was will man von so einem schon erwarten?
Eben.

KoelnerJeck
11 Tage her

Ich habe hier einen Tweet von Marcel Luthe:
https://x.com/ggluthe/status/1897629863302881383?s=12&t=I0RJpQxgONZZShbEL-I7-Q
Er meint, dass das Vorhaben von Merz nach
„der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts widerspricht: die gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG erfordert selbst bei einer einfachen Gesetzesänderung eine Prüffrist von mindestens zwei Wochen zwischen erster und zweiter Lesung. “

Und hier der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2023/07/es20230705_2bve000423.html

Vielleicht interviewt die Redaktion ihn mal? Ich meine, Marcel Luthe hätte hier schonmal Artikel veröffentlicht.

Last edited 11 Tage her by KoelnerJeck
Cethegus
11 Tage her

Der in diesen Kreisen noch immer weit verbreitete Irrglaube an Institutionen und Gesetze, die uns vor der aktuellen Katastrophe ebensowenig gerettet haben rührt mich fast zu Tränen…

PaulKehl
11 Tage her
Antworten an  Cethegus

Die neuen Abgeordneten könnten doch einfach zur Sitzung des neuen BT einladen und diese dann im Plenarsaal durchführen. Der bisherige BT hat doch keine Legitimation mehr. – Allerdings müssen die Deutschen erst eine Bahnsteigkarte kaufen. Und wenn der Schalter geschlossen ist……?

Raul Gutmann
12 Tage her

Jene Verfassungsklage wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zurückgewiesen werden.
Die Montesquieu’sche<bsp;Gewaltenteilung wurde spätestens seit „Corona“ 2020 durch ein undemokratisches Machtkartell ersetzt, das den Namen „Zivilgesellschaft“ trägt.
Das Grundgesetz wird seitdem nur in dem Maße angewandt und beachtet, wie es den Herrschenden in ihre politische Agenda paßt.
Dafür wurde 1918 die Monarchie abgeschafft.