Von der Stimmabgabe bis zum Wahlergebnis – Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

Wahl(prüfungs)ausschüsse haben eine Schlüsselstellung bei der öffentlichen Kontrolle des demokratisch einwandfreien Ablaufs von Wahlen - von der Stimmabgabe bis zur Bekanntgabe der endgültigen amtlichen Wahlergebnisse. Einige Hinweise zur Kontrolle der Stimmauszählung.

picture alliance/dpa | Sebastian Gollnow

Für die organisatorische Durchführung von Wahlen in Deutschland von den Gemeindewahlen über Landtagswahlen, Bundestagswahlen bis zu EU-Wahlen sind immer die politischen Gemeinden zuständig.

Die Mitglieder der Wahlausschüsse, die diese Arbeiten kontrollieren und überprüfen und die Ergebnisse der Wahlen feststellen sollen, werden von Kreiswahlleitungen berufen. Der wiederum wurde vom Landesinnenminister berufen.
Der Kreiswahlleiter lädt für diese Bundestagswahl die führenden Parteien bei der letzten Bundestagswahl ein, Mitglieder für den Wahlausschuss zu benennen, die er dann beruft.

Der Wahlausschuss tagt nur zweimal, und dann formal öffentlich. Einmal vor der Wahl im Hinblick auf die Zulassung von Direktkandidaten und Parteien im Wahlkreis und nach der Wahl zur Feststellung des Wahlergebnisses. Weitere nicht öffentliche Treffen des Wahllausschusses sind nicht vorgesehen und finden auch nicht statt.
Konkret läuft meistens so ab: Als Kreiswahlleiter und Stellvertreter werden führende Mitglieder aus der Gemeindeverwaltung bis hin zu Oberbürgermeister/Bürgermeister nebenamtlich berufen.

Bei ihrer Kontrollfunktion bedienen sie sich des Personal und der Ressourcen des Wahlamteses, also der gleichen Institution, die auch für die Durchführung der Wahl zuständig ist. Betriebswirtschaftlich ausgedrückt: Buchhaltung einschließlich Kassenführung und Kassenprüfung sind „in einer Hand“.

Für die Feststellung der Wahlergebnisse sind (theoretisch) die Wahlniederschriften aus allen Stimmbezirken des jeweiligen Wahlkreises entscheidend und nicht die fernmündlich durchgegebenen Ergebnisse, die am Wahlabend Grundlage für die Wahlberichterstattung in den Medien sind.

Der Wahlleiter hat kein eigenes Büro, um die Abgleichung der telefonisch durchgesagten Ergebnisse mit den Ergebnissen der Wahlniederschriften vorzunehmen und dann möglicherweise in Richtung Wahlniederschriften zu korrigieren. Das müsste in seinem Auftrag die Gemeindeverwaltung machen.

Wahrscheinlich wird fast überall der rechnerische Abgleich der fernmündlich durchgegeben Stimmergebnisse mit den Stimmergebnissen unterlassen und nur die Anlagen (durch Beschluss der Wahlvorstände in den einzelnen Stimmbezirken für ungültig erklärte Stimmzettel und zurückgewiesene Wahlbriefe) überprüft.

Tichys Einblick berichtete vor Jahren, dass ein Mitglied eines Wahlausschusses darauf bestanden hatte, vor der eigentlichen Sitzung Einsicht in die Wahlniederschriften zu nehmen.

Dabei hat er einer zweistündigen stichprobenartigen Einsicht in die Dokumente etwas Ähnliches erlebt wie das TE-Team bei der Auswertung der Wahlniederschriften bei den Berliner Wahlen, die entweder ganz (Landtagswahl) oder teilweise (Bundestagswahl) daraufhin wiederholt werden mussten. In beiden Fällen wurde kein ergebniswirksamer Wahlbetrug zu Gunsten oder Schaden von Parteien oder Personen aufgedeckt, sondern Fehler bei der Ergebnisfindung, die ohne „neutrale“ Überprüfung nicht verfolgt worden wären.

Die Formulierung „vorläufiges amtliches Ergebnis“ ist Etikettenschwindel. Wenn es wirklich amtliche Ergebnisse wären, die am Wahlabend verkündet werden, dann käme § 107a (2) ins Gespräch:
Ebenso wird bestraft, wer das Ergebnis in einer Wahl unrichtig verkündet oder verkünden lässt.

Es ist so, dass die „vorläufigen amtlichen Ergebnisse“, die auf verschiedenen Ebenen (Wahlkreis/Land/Bund) von den Wahlleitungentverkündet werden, formal nichts weiter sind als Informationen über das wahrscheinliche amtliche Endergebnis.
Darauf baut der ganze Medienwirbel am Wahlabend auf.

Dann wird alles „auf Amtswege“ getan oder vor allem unterlassen, damit das vorläufige amtliche Ergebnis zum amtlichen Ergebnis wird, ohne dass Außenstehende daran noch rühren können.
Es geht nicht darum, zu fragen, ob Wahlbetrug zu fürchten ist, sondern darum, ob Wahlbetrug, wenn er ergebniswirksam sein könnte, zu verhindern oder aufzudecken wäre, wenn er nicht zu verhindern ist.
Es kann durchaus sein, dass die geschilderten Fehlermöglichkeiten ein Aufhänger für Wahleinsprüche derjenigen sind, die mit dem Wahlergebnis absolut unzufrieden sind.

Was ein Wahlpraktiker TE-Lesern vorschlägt

Was ist noch vor, während der Wahl (die bereits läuft) und direkt nach der Wahl zu tun, um die möglichen Wahlfälscher vorsichtiger und Nichtwahlfälscher in Wahlvorständen und Wahlprüfungsausschüssen aufmerksamer werden zu lassen:

• Bei der Gemeinde anfragen, wo man die Briefwahlauswertung für den eigenen Briefwahlbezirk ab wann beobachten kann (in der Regel gegen 15.00 Uhr).

• Dabei auch anfragen, ob man bei der Briefwahl-Auswertung die Zahl der angelieferten und dann zurückgewiesenen Wahlbriefe erfahren kann.
(Diese Zahlen werden zwar in den Wahlniederschriften erfasst, tauchen aber weder in den vorläufigen noch in den endgültigen amtlichen Wahlergebnissen auf. Sie verschwinden in der großen Zahl der Nichtwähler ebenso wie die verlorengegangenen Wahlbriefe unterwegs.)

• Anfragen, wann und wo die 2. Sitzung des jeweiligen Kreis-Wahlausschusses nach der Wahl stattfindet, wo die endgültigen amtlichen Wahlergebnisse für den Wahlkreis beraten, beschlossen und verkündet werden müssen.

• Im Internet am Wahlabend die vorläufige Ergebnisermittlung im eigenen Wahlkreis und eigenem Stimmbezirk sowohl bei den Erststimmen als auch den Zweitstimmen verfolgen (die Stimmauszähler in den einzelnen Stimmbezirken wissen schon gleich nach 18.00 Uhr, ob es für manche Direktkandidaten knapp werden kann).

• Hingehen zu der Briefwahlauszählung schon vor 18.00 Uhr und dann beobachten, ob spätestens 18.00 Uhr die noch verschlossenen blauen Stimmzettel-Umschläge in einer Wahlurne waren.

• An die Wahlhelfer unter den TE-Lesern: Schauen Sie sich vorher Bundeswahlgesetz und Bundeswahlordnung genau an. Sie können das häufige fehlerhafte Verhalten bei der Stimmauszählung sofort reklamieren und Protokollierung in der Wahlniederschrift verlangen, wenn dem nicht entsprochen wird. Wenn dem nicht entsprochen wird, unterschreiben sie bitte die Wahlniederschrift nicht. Das muss in der Wahlniederschrift protokolliert werden.


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Kommentare ( 18 )

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18 Comments
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Regina Lange
1 Monat her

Seit sich die „demokratischen“ Parteien zusammenrotten, um unliebsame Konkurrenz durch Diffamierungen zu entsorgen, glaube ich daran, dass alles möglich ist. Auch Wahlbetrug! Kann man Wahlbetrug durch Beobachtung verhindern? Ich glaube nicht! Da bin ich völlig desillusioniert.

Fulbert
1 Monat her

Glaubt man wirklich noch, ein Wahlbetrug würde ganz unten bei der Auszählung im Wahlbüro stattfinden? Das wäre doch viel zu aufwendig und schwer zu verheimlichen. Wenn es zu Unregelmäßigkeiten kommen sollte, dann auf viel höherer Ebene, denn nur wo die Ergebnisse aggregiert werden, sind Fälschungen im großen Maßstab mit wenigen Mitwissern möglich. Also konkret auf Ebene der Landes- oder gar Bundeswahlleiter. Sollte es hier zu Unregelmäßigkeiten kommen, bestünde zudem die Möglichkeit, sich im Falle der Entdeckung auf technische Probleme o.ä. zu berufen.

Wursthans
1 Monat her
Antworten an  Fulbert

Genau so sehe ich das auch.
Je kleiner der Kreis der Mitwisser ist, um so
effektiver kann man Betrügen.
Die aktuellen Wahlumfragen sind doch in den Köpfen
der Leute sowieso schon drin. Jetzt ändern wir noch hier
und da ein wenig und schon ist gut.
Würde mich nicht wundern, wenn der Bundeswahlleiter einen
Zettel mit dem Ergebnis schon Mittags in der Tasche hat.

Lenore
1 Monat her

Ich bin Wahlhelferin und bei uns wird richtig gezählt und gemeldet. Was mit unseren Ergebnissen passiert, entzieht sich unserer Kenntnis. Allerdings muss man sagen, dass die Wahlhelfer aus dem öffentlichen Dienst rekrutiert werden. Das ist kein Durchschnitt der Bevölkerung und die politische Einstellung entspricht dem Mainstream. Ich behaupte mal, ich bin dort die Einzige, die auch die neuen Medien liest.

Konstanze Werner
1 Monat her

Leipzig, Erfurt, Weimar, … sind Beispiele dafür, dass bereits viele Wahlhelfer gefunden wurden.
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.

Soder
1 Monat her

Die Stimmenauszählung muß öffentlich sein, d.h. das Wahllokal wird Punkt 18 Uhr geschlossen. Ende der Wahlzeit. Und danach muß das Wahllokal sofort wieder freizugänglich sein, Öffentlichkeit herstellen, und jeder Bürger kann als „Wahlbeobachter“ der Auszählung beiwohnen, sich Notizen machen, ohne die Auszählung zu stören, zu behindern.is)

AM
1 Monat her

Es wird ja oft Betrug bei der Briefwahl vermutet, dabei aber übersehen, daß die meisten „Brief“-Wahlen nicht wirklich per Brief stattfinden, sondern Sofortbriefwahlen im Rathaus sind, die sich vom zusätzlichen Umschlag abgesehen nicht wirklich von der normalen Urnenwahl unterscheiden.

Und falls die AfD Wahlbetrug vermutet – sie hat genug Mitglieder, um flächendeckend mitzuzählen, die Wahlen sind schließlich öffentlich. Ich würde anstelle der AfD ein Mitglied in jedes Wahlbüro entsenden. Allein die Anwesenheit sollte genügen, um Betrug vorzubeugen.

Klaus Uhltzscht
1 Monat her
Antworten an  AM

Besser immer im Team mit zwei oder drei Wahlbeobachtern, und sich im Auszählungsraum verteilen. Und immer sichtbar alle Zahlen mitschreiben.

Peter Pascht
1 Monat her

Olaf Scholz – Wahlkampfmotto – Ausgrenzung, Hass, Gehässigkeit weil er keine Argumente für sich und SPD hat, mit seiner desastruösen Kanzleschaft. Mir als Wähler möchte er aufzwingen, wen ich nicht wählen soll, aber keine Argumente warum ich ihn wählen sollte. Sein desastruöses „Arbeitsergebnis“ als Kanzler spricht gegen ihn, so denken die meisten Wähler, wie Umfragen zeigen, welche die SPD im Wahlkampf „unter fener liefen“ einstufen. Friedrich Merz Wie als Charakte von ihm bekannt, „wasch mich aber mach mich nicht naß“. Sich die Stimmen de AfD im Bundestag holen, aber im Wahlkampf als „Hasenfuß“ behaupten „keine Zusammenarbeit mit der AfD“, wobei… Mehr

Apfelmann
1 Monat her

Ich sehe zwischen Briefwahl und Präsenzwahl keinen Unterschied. Biede Auszählungen sind öffentlich, beide werden zumeist von freiwilligen Wahlhelfenden durchgeführt. Ich war selbst bereits Wahlhelfer bei Briefwahlen und bin es am 23. wieder.

Michael Palusch
1 Monat her
Antworten an  Apfelmann

Das Problem der Briefwahl ist doch nicht die Auszählung!
Das Problem liegt weit davor. Es beginnt mit der Frage, wer den Briefwahlbogen tatsächlich ankreuzte und geht weiter damit, ob das zugestellte Briefwahlkuvert auch wirklich in der Urne landet oder vielleicht doch „versorglich“ ausgetauscht wurde.
Wenn man sich die teilweise nur absurd zu nennende Diskrepanz zwischen Brief- und Urnenwahlergebnis anschaut, kommt einem sehr schnell der Gedanke an Manipulation.

Last edited 1 Monat her by Michael Palusch
Ein Mensch
1 Monat her

Ich bin selber Wahlhelfer und rate wirklich zur Kontrolle der Auszählung. Der Betrug im Wahllokal ist dann nicht mehr möglich und die tel. Ergebnisdurchsage bekommt man auch mit. Der ganz große Betrug ist nur bei der Briefwahl möglich, geht hin und kontrolliert die Auszählung.

Markus Gerle
1 Monat her
Antworten an  Ein Mensch

Ich war auch schon Wahlhelfer. Dazu wurde ich damals zwangsweise berufen. Im Rückblick fand ich die zwangsweise Einberufung gar nicht schlecht. Denn so war sichergestellt, dass ich die anderen Wahlhelfer im Wahlkreis nicht kannte. Eine Manipulation bei der Stimmenauszählung wäre für mich als Einzelnen nicht möglich gewesen. Wenn sich da aber alle kennen und auf einer gemeinsamen Linie sind, wäre es möglich. Insofern plädiere ich hier tatsächlich für eine zufällige, zwangsweise Bestimmung der Wahlhelfer. Man investiert ja lediglich einen Sonntag. Und den auch nur teilweise, weil man sich ja in zwei Schichten aufteilt. Mein zwangsweiser Dienst an der Waffe hat… Mehr

A rose is a rose...
1 Monat her
Antworten an  Ein Mensch

Ich bin auch Wahlhelfer und zumindest in „meinem“ Wahlbüro ging es bisher extrem professionell und korrekt zu. Allerdings bereits in dem Wahlbüro nebenan, in dem ich selber meine Stimme abgebe, ging es deutlich laxer zu, die Wahlhelfer waren desinteressiert und schlampig und haben eigentlich nur die Wahlurne bewacht.
Offenbar ist es schwierig, Wahlhelfer zu finden. Warum nicht Beamte dazu verpflichten, die immerhin einen Eid auf dem Staat geschworen haben und bei Verstößen entsprechend geahndet werden könnten?

H.Arno
1 Monat her
Antworten an  A rose is a rose...

Einen Eid zum Amtsbeginn – „brechen“ auch Bundeskanzler!

Michael Palusch
1 Monat her
Antworten an  Ein Mensch

Damit wird aber eine mögliche Manipulation innerhalb der Kommunikationskette nicht verhindert.
Das Problem bleibt nämlich:
„Wahrscheinlich wird fast überall der rechnerische Abgleich der fernmündlich durchgegeben Stimmergebnisse mit den Stimmergebnissen unterlassen“

Sonny
1 Monat her

Vielen Dank für die praktische Hilfe bei der Wahlauszählung bzw. dem gesamten Prozedere.
Ich bin leider absolut davon überzeugt, dass am 23. Februar 2025 die Wahlfälschungen zu Gunsten rot-grün in Deutschland einen traurigen Rekord feiern werden und viele davon werden ungestraft bleiben. Ich werde auf jeden Fall, so weit mir das möglich ist, versuchen, dass in unserem Bezirk zu verhindern.
Vielleicht lassen sich ja auch viele potentielle „Täter“ schon allein dadurch abschrecken, dass man da ist und die Augen offen hält.
Es ist absolut niederschmetternd, dass das in einer Bundesrepublik im 21. Jahrhundert so bitter notwendig ist.