Darf der Ampel-Bundestag das Grundgesetz noch ändern?

Rupert Scholz verfasste den wichtigsten juristischen Kommentar zum Grundgesetz. Er meint: Der Merz-Trick zur Änderung des Grundgesetzes ist legal. Als ehemaliger Verteidigungsminister hält er es für richtig, die Bundeswehr mit Schulden aufzurüsten. Aber Infrastrukturschulden und späte Konstituierung sieht er kritisch.

 

Eine Aufrüstung der Bundeswehr sei politisch und rechtlich „geboten“, sagt Prof. Rupert Scholz. Der Jurist und Staatsrechtler hat nicht nur den maßgeblichen Kommentar zum Grundgesetz verfasst, sondern war auch Verteidigungsminister im Kabinett Kohl III. Den Versuch von Friedrich Merz, die Verteidigungsausgaben von der Schuldenbremse auszunehmen, begrüßt er mit Blick auf die Weltlage – aber dass der Ampel-Bundestag ein 500 Milliarden Euro schweres Sondervermögen für Infrastruktur beschließen soll, lehnt er ab.

Auch wenn Scholz den Ansatz von Friedrich Merz kritisch sieht: Dass das Grundgesetz noch durch den eigentlich abgewählten Bundestag geändert wird, ist rechtens. Denn das Grundgesetz lässt dies zu. Allerdings mit Einschränkungen: Was an Eilbedürftigkeit bei Bundeswehr noch akzeptabel sei gilt für Infrastrukturmaßnahmen nicht. Und die Trick von Bärbel Bas, die Konstituierung des neuen Bundestags maximal zu verzögern findet er bedenklich und das gesamte Verfahren demokratisch fragwürdig – wenn auch gerade noch legal.

Dennoch verteidigt er den Wert des Grundgesetzes. Es ist eine der erfolgreichsten Verfassungen der Welt. Eine Verfassung, die zu eng gefasst ist, kann mit dem Wandel der Lebenswirklichkeit nicht Schritt halten und veraltet damit zu schnell.

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Kommentare ( 57 )

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57 Comments
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Talleyrand
2 Tage her

Ich finde den Begriff „Trick“ im Zusammenhang mit der Verfassung abscheulich. Wie soll ich mich denn auf das Grundgesetz verlassen, wenn es so einfach ausgetrickst werden kann.

Reinhard Peda
5 Tage her

Der alte Herr hat etwas vergessen, ich warte immer noch auf die Wiederveinigungsverfassung vom Volke bestätigt.
Von dem anderen, zum nachteil des Volkes umgesetzt, hört man nix von Ihm, hält Er wohl auch für legal?

Peter Pascht
5 Tage her

Haben sie es rumpeln gehört ? Die Grünen Verräter sind umgefallen 😉 Aktuelle Einigung zwischen CDU, SPD und Grüne das Grundgesetz doch zu ändern. Quelle: Nachrichten Medien. Die Grünen haben sich kaiufen lassen. Sind sie überrascht ? Ich nicht. Tritt die Grüne Vorsitzende Katharina Döge nun zurück ? Sie hat gestern im Bundestag gewettert wie ein Rohrspatz gegen Merz und gegen die Grundgsetzänderung. „Wir Grüne weden nicht zustimmen“ Gibt es in der deutschen Politik nur noch Lügner*innen und Lügner? ******* Ein Haushaltplan daf nur für 1 Jahr beschlossen werden und ist ausschließliche Zuständigkeit des amtierenden Bundestages – sagt das BverfG.… Mehr

kb
5 Tage her

Was legal ist, ist nicht immer richtig!

Peter Pascht
5 Tage her
Antworten an  kb

Ds ist Laien Unfug, denn das zählt nicht.

Rene Meyer
5 Tage her

Legitim ist diese Grundgesetzänderung nicht!
 
Und legal?
 
Diejenigen, die seinerzeit Anne Frank versteckten und zu schützen versuchten, handelten illegal, und diejenigen, die sie umbrachten, legal.
 
Was also lernen „wir“? Offenbar nichts!

brummibaer_hh
5 Tage her

WOW, ich bin ja beeindruckt, wenn ich die Kommentare so lese, wie viele Verfassungsrechtler sich darin tummeln. Oder vielleicht auch doch nur wieder Leute, die meinen sich da voll auszukennen. Erstaumlich, dass deren Argumente gar nicht in den anliegenden Verfahren vorm BVG durch Linke und BSW angeführt werden. Ihr selbst ernannten Experten solltet doch Eurer Partei einen Tipp geben können.

Monostatos
5 Tage her

1. Wir haben nur ein Grundgesetz und keine Verfassung. 2. Eine Verfassung und sehr gelegentliche (!!!) Änderungen derselbigen dürfen nur vom Souverän per Volksabstimmung verabschiedet werden. 3. Das Grundgesetz funktioniert als Abwehrrecht des Souveräns gegen den übergriffigen Staat seit geraumer Zeit nicht mehr. 4. Das Verfassungsverständnis der Kartellparteien ist kaum noch von der totalitären Stastsphilosophie Carl Schmitts zu unterscheiden: „ Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet.“ Deren haben sich zunächst die Totengräber der Weimarer Republik und final die NationalSOZIALISTEN bedient. Das verheerende Ergebnis ist hoffentlich bekannt. 5. In der EU und ganz besonders in Deutschland und Österreich werden permanent… Mehr

Digenis Akritas
5 Tage her

Restposten der alten BRD

Mausi
5 Tage her

Ich kann diesen Ausführungen schon zu Beginn nicht folgen. Infrastruktur sei ein schwammiger Begriff, aber Bundeswehr nicht? Für die Bundeswehr gibt es doch schon seit 2022 ein Sondervermögen. Und was hat es bewirkt? Der Begriff ist so schwammig, dass D immer noch keinen Schritt weiter ist. Und dafür das GrundG ändern? Weil das, was jahrzehntelang kein Fehler war, plötzlich einer ist? Und Übermorgen wieder zum Fehler wird? Weil keiner an die Ausgabenseite ran will? Was ist mit Krankenkassen und Renten? Sind die Begriffe genau genug, um die nächsten GrundGÄnderungen zu begründen? Oder Stromversorgung? „Klima“ ist lt. BVerfGE das höchste Gut… Mehr

Peter Pascht
5 Tage her

Olaf Scholz absichtlicher Wiederholungstäter. Friedrich Merz, juristisch ahnungsloser Zeitgenosse? Trotz ablehnendem Urteil des BverfG vom Nov. 2023 gegen die Bildung von mehrjäriger Verschuldung durch „Sondervermögen“ zum Nachtragshaushalt von SPD + Grüne von 2021, will Olaf Scholz das gleiche nun wiederholen. „Dies kann auch durch Sondervermögen nicht umgangen werden“ – sagt das BverfG in diesem Urteil. Hat Olaf Scholz das Urteil des BverfG gegen ihn als Kanzler nicht zur Kenntnis genommen, wie er verpflichtet ist ? Friedrich Merz als Anwalt und potentieller Kanzler muss das Grundgesetz und Urteile des BverfG kennen, sonst ist er als Kanzler völlig ungeeigent. Man darf ihm… Mehr

Last edited 5 Tage her by Peter Pascht