Eine Aufrüstung der Bundeswehr sei politisch und rechtlich „geboten“, sagt Prof. Rupert Scholz. Der Jurist und Staatsrechtler hat nicht nur den maßgeblichen Kommentar zum Grundgesetz verfasst, sondern war auch Verteidigungsminister im Kabinett Kohl III. Den Versuch von Friedrich Merz, die Verteidigungsausgaben von der Schuldenbremse auszunehmen, begrüßt er mit Blick auf die Weltlage – aber dass der Ampel-Bundestag ein 500 Milliarden Euro schweres Sondervermögen für Infrastruktur beschließen soll, lehnt er ab.
Auch wenn Scholz den Ansatz von Friedrich Merz kritisch sieht: Dass das Grundgesetz noch durch den eigentlich abgewählten Bundestag geändert wird, ist rechtens. Denn das Grundgesetz lässt dies zu. Allerdings mit Einschränkungen: Was an Eilbedürftigkeit bei Bundeswehr noch akzeptabel sei gilt für Infrastrukturmaßnahmen nicht. Und die Trick von Bärbel Bas, die Konstituierung des neuen Bundestags maximal zu verzögern findet er bedenklich und das gesamte Verfahren demokratisch fragwürdig – wenn auch gerade noch legal.
Dennoch verteidigt er den Wert des Grundgesetzes. Es ist eine der erfolgreichsten Verfassungen der Welt. Eine Verfassung, die zu eng gefasst ist, kann mit dem Wandel der Lebenswirklichkeit nicht Schritt halten und veraltet damit zu schnell.