Seit Elon Musk Twitter übernommen hat, bröckelt das Meinungsmonopol der links-woken Blase. Jetzt gibt X bei angeblichen Hass-und-Hetze-Bagatellen keine Nutzerdaten mehr an die deutsche Staatsanwaltschaft heraus. Das Rückzugsgefecht für deutsche Zensurbehörden beginnt. X ist der Leuchtturm der freien Rede.
Imago/ Zuma Press Wire/ Saurabh Sirohiya
Für die links-woke Welt war 2022 der Kauf von Twitter durch Elon Musk das Größte Anzunehmende Unglück. Damit hat das über Jahre sorgfältig aufgebaute Meinungsmonopol der links-woken Agenda nicht nur Risse bekommen, sondern seinen Monopolstatus verloren. Das, und nicht etwa wirtschaftliche Überlegungen, war der Grund, warum Elon Musk Twitter überhaupt gekauft hatte.
Wie wichtig dieser Kauf für die Meinungsfreiheit war, beschrieb kurz darauf Michael Shellenberger mit Kollegen in den “Twitter-Files” anhand von Dokumenten, die ihm Musk über die unglaubliche Zensurpraxis der Regierung der Democrats hatte zukommen lassen.
Auch in Deutschland wird, seit sich das politische Gewicht immer weiter nach links verschoben hat, in einer bis dato ungekannten Art und Weise zensiert. Es gibt Meldestellen und Trusted Flagger, die der Bundesnetzagentur alles denunzieren, was nicht ihrer, in der Regel extremen linken, Ansicht entspricht. Seitdem reiht sich Tiefpunkt an Tiefpunkt bei der Verfolgung dessen, was nebulös als Hasskriminalität bezeichnet wird. Hausdurchsuchungen um 6 Uhr früh wegen lächerlicher Vorwürfe, hohe Strafzahlungen, ja, sogar Gefängnisstrafen wurden ausgesprochen.
Umso bemerkenswerter ist eine Entwicklung, auf die der Rechtsanwalt Markus Haintz aus Köln hinweist. Haintz vertritt Mandanten, denen genau das, nämlich Hass und Hetze, von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird. In letzter Zeit, so Haintz, werden auffällig viele dieser Bagatellverfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Und zwar nicht, weil die Staatsanwaltschaft zur Einsicht gekommen wäre, sondern weil X die Nutzerdaten offensichtlich nicht mehr einfach auf Zuruf herausgibt, wie es andere Techfirmen nach wie vor praktizieren.
In Deutschland ist die Staatsanwaltschaft weisungsgebunden. Aus diesem Grund kann die deutsche Staatsanwaltschaft auch keinen internationalen oder europäischen Haftbefehl herausgeben. Das heißt, sie müsste bei einem Gericht ein Rechtshilfe-Ersuchen beantragen. Das müsste, X hat seinen europäischen Sitz in Irland, übersetzt und dem Hauptsitz in den USA zugestellt werden. Das ist aufwendig, langwierig und teuer. In Irland gelten die europäischen Regeln des Digital Services Act, da könnten solche Rechtshilfe-Ersuchen, wenn sie von einem Gericht kommen, eventuell sogar Erfolg haben. In den USA, wo seit Trumps Präsidentschaft die freie Rede wieder geschützt ist, mit großer Wahrscheinlichkeit nicht. Denn dort wird die freie Rede nicht bestraft.
Es wird interessant werden, wie sich die EU und Deutschland in der Zensurfrage und der Einschränkung der freien Meinungsäußerung unter dem Vorwand von Hass und Hetze in nächster Zeit positionieren werden. Was die neue amerikanische Regierung davon hält, haben Präsident und Vizepräsident oft und klar gesagt.
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