Hunderttausende auf der Straße. Fahnen, einheitliche Slogans. Bilder, die man kennt. Staatlich bezahlte und organisierte Aufmärsche – wie in der DDR – gegen Rechts, gegen den Faschismus und gegen jeden, der keine linke Meinung teilt, sind seit den Merkel-Jahren üblich. In letzter Zeit nahm aber die Häufigkeit und Intensität dieser Demonstrationen zu. Seitdem nicht mehr nur die AfD, sondern auch die CDU, Ziel dieser Proteste geworden ist, will die CDU nun von der Bundesregierung wissen, wie der Kampf gegen Rechts finanziert wird. Interessant ist hier auch das Thema Gemeinnützigkeit. Das jetzt ins elfte Jahr gehende Verfahren zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Attac könnte beispielhaft sein.
Nichtregierungsorganisationen und Vereine haben für linke Regierungen viele Vorteile. Sie übernehmen einen Großteil der Universitätsabsolventen aus Studiengängen, bei denen fehlender Inhalt und wissenschaftliche Dürftigkeit durch ein groß geschriebenes „Wissenschaft“ nach dem Namen des Faches ausgeglichen wird. Absolventen, die in einem marktwirtschaftlichen Umfeld mangels tatsächlich anwendbarer Kenntnisse meist chancenlos wären. Ein weiterer Vorteil dieser NGOs und Vereine ist, dass sie, wenn die Regierung es will, auf Knopfdruck gewaltige Aufmärsche im Sinne der Regierung durchführen können. Deren direkte oder indirekte finanzielle Abhängigkeit garantiert Gehorsam.
Die Legitimation ihrer Macht demonstrieren kollektivistische, totalitäre und zum Totalitarismus neigende Ideologien mit Massenaufmärschen. Beispiele sind Italien der 1920er Jahre, die Sowjetunion, das Deutschland der Nationalsozialisten, die DDR, China und heute Kuba, Venezuela und Nordkorea. Der Zerfall der kommunistischen Regierungen jenseits des „Eisernen Vorhangs“ begann nicht zufällig. In Polen gelang es Johannes Paul II 1979 drei Millionen Menschen – freiwillig – bei der schwarzen Madonna von Tschenstochau, der Schutzheiligen Polens, zu versammeln. Die kommunistischen Machthaber schafften meist nur weniger als ein Drittel. Und das mit Zwang. Dieses so offensichtlich gewordene legitimistische Defizit war nicht mehr heilbar. Das erste Element des „Eisernen Vorhangs“ war so entfernt worden.
In den USA beginnen Donald Trump und Elon Musk mit DOGE gerade, das unfassbare Ausmaß dieses seit Jahrzehnten unbehelligt agieren könnenden, mafiaähnlichen Unterschlagungssystems aufzudecken. Die Zahlungen an George Soros nahestehende NGOs von etwa 270 Millionen US-Dollar sind hier nur ein Beispiel. Dieser Missbrauch von Steuergeld könnte in Deutschland, wenn man nur wollte, auch beendet werden.
Schwieriger ist es mit der indirekten Finanzierung über die Gemeinnützigkeit. Um welche Beträge es dabei geht, ist schwer nachzuvollziehen. Nimmt man jedoch die Heftigkeit der Reaktionen der Betroffenen als Maßstab, geht es hier vermutlich um sehr viel Geld. Die als gemeinnützig anerkannten, politisch agierenden Vereine weisen die erhaltenen Spenden auf ihren Webseiten meist nicht aus, betonen aber, wie wichtig Transparenz für sie wäre. Manchmal werden Spenden in Prozentzahlen zu den Gesamteinnahmen genannt, oft aber gar nichts.
Das Verfahren zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Attac könnte hier beispielhaft sein. Auf der Webseite von Attac wird das so beschrieben:
„Im April 2014 beurteilte das Finanzamt im Zuge der Prüfung der Geschäftsjahre 2010 bis 2012 die Aktivitäten des Attac-Netzwerks plötzlich anders. Es versagte mit Zusendung der Bescheide für 2010 bis 2012 unter Berechnung der Körperschaftssteuer dem Trägerverein die Gemeinnützigkeit. Die Freistellung wurde Attac für die Geschäftsjahre 2010 bis 2012, und damit auch für die Folgejahre, verwehrt. Attac legte Klage gegen den Bescheid des Finanzamts ein, das Hessische Finanzgerichts hob in seinem Urteil vom 10. November 2016 die Aberkennungsbescheide des Finanzamts auf, erklärte Attac für gemeinnützig, und ließ eine Revision gegen dieses Urteil nicht zu. Dagegen legte – auf Weisung des Bundesfinanzministeriums, das dann dem Verfahren offiziell beitrat –, das Finanzamt Frankfurt Beschwerde beim Bundesfinanzhof ein. Dieser veröffentlichte am 26 Febraur 2019 sein Urteil und verwies zur Neubeurteilung der Gemeinnützigkeit von Attac zurück an das Hessische Finanzgericht.“
Das Bundesfinanzministerium hat im Mai 2019 das BFH-Urteil im Amtsblatt veröffentlicht. Dadurch sind die Finanzämter angewiesen, das Urteil bei ihren Entscheidungen zu berücksichtigen. Im Februar 2020 hat das Hessische Finanzgericht die Klage von Attac auf Wiederherstellung der Gemeinnützigkeit abgewiesen, aber eine erneute Revision vor dem Bundesfinanzhof zugelassen. Diese Revision wurde im Dezember 2020 abgewiesen. Attac legte daraufhin im Februar 2021 Verfassungsbeschwerde ein. Wann und ob überhaupt das Bundesverfassungsgericht darüber verhandelt, ist zur Zeit unklar.
Die Dauer dieses Verfahrens und die unterschiedlichen Urteile zeigen, dass die Aberkennung der Gemeinnützigkeit dieser, sich selbst als „zivilgesellschaftlich“ bezeichnenden Vereine möglich ist. Einfach ist es auf jeden Fall nicht, selbst wenn diese Gruppen, manchmal an der Grenze der Legalität, einseitig politisch, aber im Sinne einer sie unterstützenden Regierung agieren.
An der heftigen Reaktion dieses staatlich finanzierten, sich selbst als „zivilgesellschaftlich“ bezeichnenden Milieus erkennt man die Notwendigkeit, dieser Steuerverschwendung endlich ein Ende zu bereiten.