Nach den gegenwärtigen Wahlumfragen kommen nur zwei Koalitionen in Frage, wenn man keine Minderheitsregierung bilden will, und zwar entweder Union und AfD oder Union, SPD und Grüne. Friedrich Merz hat eine Koalition mit der AfD ausgeschlossen, mit der er das Wahlprogramm der Union umsetzen könnte. Bleibt also nur eine Koalition mit SPD und Grünen, mit denen er das Wahlprogramm der Union nicht umsetzen kann, wie nicht zuletzt in der heutigen Bundestagsdebatte deutlich wurde.
In der Debatte erinnerte der Kanzlerkandidat der Union in Richtung SPD und Grüne daran, dass nach dem 23. Februar der 24. Februar käme und man sich dann ja zum Zwecke der Regierungsbildung zusammensetzen müsse. Wird also am 24. Februar das Wahlprogramm der Union als Wahlkampflyrik remittiert? Oder wurde es bereits zurückgenommen? Und zwar am 31.1.2025, drei Wochen für der Wahl?
Am Morgen des 31.1. hatte die Union de facto die Koalition mit der SPD und mit den Grünen besiegelt, bevor sie in den großen Showkampf zur Wählertäuschung, in die Abstimmung über das Zustrombegrenzungsgesetz, ging. Sie stimmte mit der SPD und den Grünen für das TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz, und damit für die Lizenz zur Ausplünderung der deutschen Bürger.
Da ja immer gern die Schimäre „Europa“ oder EU-Recht zur Begründung hervorgeholt wird, warum etwas nicht geht, z.B. die Turbomigration in die deutschen Sozialsysteme zu beenden, oder etwas jetzt geschehen müssen, wie bspw. die Umsetzung des ETS-2 Programms zur Beraubung der Bürger, muss einmal deutlich gesagt werden, dass kaum etwas in Brüssel beschlossen wird, wo zuvor die deutsche Regierung nicht ihren Segen erteilt oder sich der Stimme enthalten hat.
Es waren die Bundesregierung und ihr Deindustrialisierungsminister Habeck, die den ETS-2 Regeln in Brüssel nicht nur zugestimmt, sondern sie sogar noch als „Durchbruch“ gefeiert haben. Habeck prahlte sogar, dass die Mehrkosten in Form eines „Klimageldes“ wieder ausgezahlt werden würden. Kein Cent von Habecks Klimageld ist inzwischen bei den Bürgern eingetroffen, auch nicht nach der Erhöhung der CO-2-Bepreisung genannten Atemsteuer von 45 Euro pro Tonne auf 55 Euro. Die Mehreinnahmen könnten mittelbar bei den NGOs gelandet sein, die jetzt die Regierungsaufmärsche gegen die Demokratie und gegen die Freiheit organisieren.
Worum es bei ETS-2 geht, hat die EU-Kommission so erläutert, dass „im Rahmen der Überarbeitung der EHS-Richtlinie (…) ein neues Emissionshandelssystem mit der Bezeichnung ETS2 geschaffen“ werden soll, das vom bestehenden EU-EHS getrennt ist. Dieses neue System wird die CO₂-Emissionen aus der Kraftstoffverbrennung in Gebäuden, im Straßenverkehr und in weiteren Sektoren (vor allem in der Kleinindustrie, die nicht vom bestehenden EU-EHS erfasst wird) erfassen und behandeln.“ Im Klartext: die Atemzwangssteuer wird nun auch auf die Kraftstoffverbrennung in Gebäuden, im Straßenverkehr und in weiteren Sektoren (vor allem in der Kleinindustrie, die nicht vom bestehenden EU-EHS erfasst wird) ausgeweitet, also auf alle Firmen und auf alle Lebensbereiche. Das ist bürgerfeindlich und mittelstandsfeindlich. Zugleich stellt sie einen Zwang zum Umstieg auf die Wärmepumpe dar.
„Das ETS2 wird andere Maßnahmen des europäischen Grünen Deals in den abgedeckten Sektoren ergänzen und den Mitgliedstaaten dabei helfen, ihre Emissionsreduktionsziele im Rahmen der Lastenteilungsverordnung (ESR) zu erreichen.“ Kurzform: Es gibt für alle EU-Untertanen neue „Lasten“, die nicht andere Lasten ersetzen, sondern sie „ergänzen“. Vermutlich wird der Preis für den Liter Kraftsoff um 40 bis 45 Cent steigen. Es könnte zu einer Mehrbelastung von rund 120 Euro im Monat allein durch das Heizen kommen. Ab 2027 werden also die Lebenshaltungskosten für die Bürger und die Bürokratie und die Betriebs-, Energie- und Materialkosten für alle Unternehmen, auch für den kleinen Handwerksbetrieb explodieren.
Man hatte nun seitens der Union sehr gehofft, dass diese faktische Koalition von Union, SPD und Grünen durch den Tumult um die anschließende Abstimmung über das Zustrombegrenzungsgesetz untergeht. Beinah wäre die Rechnung auch aufgegangen, denn diese weitreichende Entscheidung fiel aus der Berichterstattung, auch der so beeindruckend kritischen Welt heraus, wenn nicht Hans Martin Esser im Cicero darauf aufmerksam gemacht und Cicero und TE darüber berichtet hätten.
Darauf reagierten Jens Spahn und der Chefgrüne der Union, Andreas Jung, mit einem Brief an die Mitglieder der Fraktion, der TE vorliegt. Bezugnehmend auf die unerwünschte Berichterstattung schrieben Spahn und Jung: „derzeit sind Meldungen im Umlauf, die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hätte mit dem Beschluss zum „TEHG“ (Gesetz zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 20023/87/EG) im Deutschen Bundestag eine Erhöhung des CO2-Preises ab 2027 mitbeschlossen. Das trifft nicht zu.“ Nun muss man lediglich in das Protokoll des Bundestages vom 31.1. schauen, um festzustellen, dass erstens das Gesetz am 31.1. und zweitens mit den Stimmen der Union beschlossen wurde. Im Duell mit Olaf Scholz berief sich Friedrich Merz auch noch voller Stolz auf die Zustimmung zu diesem Gesetz.
Also können Spahn und Jung in ihrem Rundschreiben an die Fraktionsmitglieder nur meinen, dass aus dem beschlossenen Gesetz zur nationalen Umsetzung des ETS-2 Systems keine Erhöhung des CO-2 Preises mitbeschlossen wurde. Doch bereits einen Absatz weiter heißt es: „Im Gegenteil: Mit dem Gesetz wurde geltendes Europarecht umgesetzt.“ Dass die Umsetzung von Europa-Recht im Rahmen des ETS-2-Systems nicht die Steigerung des CO-2 Preises bedeuten würde, würde wohl nicht einmal Robert Habeck behaupten. Mehr noch, Spahn und Jung dementieren ihre Behauptung sogar selbst, wenn sie weiter schreiben: „Einnahmen aus der CO2-Bepreisung werden wir als Union an Verbraucher und Wirtschaft zurückgeben.“
Wenn also keine Einnahmen aus dem TEHG resultieren würden, vor allem keine Mehreinnahmen, wovon und wieso müssten dann Einnahmen an Verbraucher und Wirtschaft zurückgeben werden? Über die Rückgabe, die eine Blendgranate ist, muss man wirklich nicht ernsthaft diskutieren. Und eigentlich geht es auch nicht um die Schimäre Klimageld und um Rückgabe, denn: „Dazu senken wir mit den Einnahmen aus dem CO2-Preis direkt nach der Wahl die Stromsteuer und die Netzentgelte als Klimabonus um mindestens 5 Cent pro kWh für alle.“
Immer mehr Geld wird für den Ausbau der Erneuerbaren Energien, zu dem sich Merz am Sonntag auch bekannte, für dieses Fass ohne Boden benötigt. Im Juni 2024 stellte die Ampel einen Nachtragshaushalt auf, weil im Juni bereits die Rückstellungen für die Erneuerbaren Energien aufgebraucht waren. Damit die Bürger die Explosion der Kosten der Subventionen für die Erneuerbaren Energien, die eine reine Subventionswirtschaft ist, nicht nachvollziehen können, wurden die Kosten von den Stromrechnungen der Verbraucher genommen und im Staatshauhalt versteckt, so dass sie nun von Steuergeldern oder Schulden beglichen werden.
Dieses Täuschungsmanöver findet statt, um die Akzeptanz für die Erneuerbaren Energien zu erhöhen, indem man ihre wahren Kosten verschleiert.
Auf den Stromrechnungen der Verbraucher wachsen aber durch den Ausbau der Erneuerbaren Energien die Netzentgelte. Die steigenden Netzentgelte sollen nun durch die steigenden Einnahmen aus dem TEHG und dem ETS-2 System als „Klimabonus“ an alle zurückgegeben werden. Quälen wir Spahn und Jung nicht mit der Frage, wen sie unter „alle“ fassen? Fakt ist, dass die Union einem typischen linken Umverteilungsprojekt zustimmte: Man nimmt den Bürgern immer mehr Geld weg, um es dann nach Gut- oder Schlechtdünken zu verteilen.
Doch einmal im Alle-Beglückungsrausch angekommen, schreiben Spahn und Jung: „Mit weiter steigenden CO2-Preiseinnahmen werden wir weitere Entlastungen umsetzen.“ Wo, Herr Spahn, wo Herr Jung, kommen denn die „steigenden CO2-Preiseinnahmen“ her, wenn es nicht zutrifft, dass „eine Erhöhung des CO2-Preises ab 2027 mitbeschlossen“ wurde? Wo kommen „steigende CO2-Preiseinnahmen“ her, wenn eine „Erhöhung des CO2-Preises“ nicht mitbeschlossen wurde?
Und es kommt noch besser, denn: „Beim Übergang vom BEHG in den ETS 2 stehen wir dafür, dass es keine Preissprünge von einem Jahr zum anderen geben wird.“ Es wird also Erhöhungen von Jahr zu Jahr geben, die nur keine „Preissprünge“ sind, wie die Erhöhung von 2024 zu 2025 von 45 Euro pro Tonne CO-2 auf 55 Euro pro Tonne CO-2 auch keinen Preissprung darstellt. Wenn das als moderat gilt, dürfen sich die Deutschen bei einer Regierung aus Union, SPD und Grüne auf einiges gefasst machen.
Während Friedrich Merz im Duell mit Olaf Scholz behauptete, dass er ein Klimageld an die Bürger erstmals zurückzahlen will, behaupten Spahn und Jung, dass das doch längst geschähe, denn: „Wir werden die Kombination aus schrittweiser Anpassung und gleichzeitiger Rückgabe der Einnahmen an Verbraucher und Wirtschaft fortführen.“ Die Konten der Bürger füllen sich also seit Jahr und Tag, mit „der Rückgabe der Einnahmen an Verbraucher und Wirtschaft“?
Und damit niemand Zweifel daran hegt, dass die schwarzrotgrüne Ausplünderung „fortgeführt“ wird, schließen Spahn und Jung kühn dem Morgenrot entgegen: „Der Emissionshandel und dessen CO2-Preis ist unser Leitinstrument für die Klimapolitik.“ Der Emissionshandel ist nur kein Handel, sondern eine künstlich von der EU und der Bundesregierung erhobene neue Verbrauchersteuer.