Tichys Einblick
20. Todestag

Hatun Sürücü: Als der „Ehrenmord“ nach Deutschland kam

Vor 20 Jahren wurde die Deutsch-Kurdin von ihren eigenen Brüdern in Berlin erschossen. Die Familie wollte nicht hinnehmen, dass die junge Frau ein selbstbestimmtes Leben führte. Die Hauptstadt gedenkt der Toten jetzt auf Berliner Art: Der Senat verweigert ihr ein Ehrengrab.

IMAGO / Jürgen Ritter

Der Begriff „Ehrenmord“ ist noch gar nicht so lange Teil des deutschen Wortschatzes. Erst am 7. Februar 2005, als Hatun Sürücü an einer Bushaltestelle mit drei Schüssen in den Kopf hingerichtet wurde, fand er seinen festen Platz in der öffentlichen Debatte.

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Hatuns Eltern stammten aus dem kurdischen Teil der Türkei und ließen sich Anfang der 1970er-Jahre in Berlin nieder. Sie wuchs mit fünf Brüdern und drei Schwestern im Bezirk Kreuzberg auf. Ihr Vater meldete sie nach der 8. Klasse vom Gymnasium ab. Mit 16 wurde sie in Istanbul zwangsverheiratet – mit ihrem eigenen Cousin. Ein Jahr später wurde sie von ihm schwanger.

Nach einem Streit mit ihrem Mann und dessen strenggläubiger Familie kehrte sie alleine nach Berlin zurück und brachte dort ihren Sohn zur Welt. Sie zog aus der elterlichen Wohnung in ein Wohnheim für minderjährige Mütter und legte ihr Kopftuch ab. Hatun holte ihren Hauptschulabschluss nach, zog in eine eigene kleine Wohnung und begann eine Lehre als Elektroinstallateurin. Als sie ermordet wurde, stand sie kurz vor ihrer Gesellenprüfung. Direkt danach wollte sie mit ihrem kleinen Sohn nach Freiburg ziehen, wo sie bereits eine Arbeitsstelle in Aussicht hatte.

Trotz der tiefen Konflikte mit ihrer streng muslimisch-traditionellen Familie hielt sie den Kontakt. Doch ihre Brüder drohten ihr mehrfach mit dem Tod – ihr selbstständiges Leben habe die Familie „entehrt“. Hatun wandte sich mehrfach an die Polizei und meldete die Morddrohungen. Doch die Behörden unternahmen nichts.

Sie wollte einen letzten Versuch unternehmen, sich mit ihrem Bruder Ayhan auszusprechen, und traf sich mit ihm in ihrer Wohnung. Das Gespräch blieb ergebnislos. Die junge Frau begleitete ihren Bruder noch zu einer Bushaltestelle. Dort schoss er ihr dreimal in den Kopf, weil sie die Familie „entehrt“ habe.

Da wurde das Wort „Ehrenmord“ in Deutschland erst so richtig bekannt.

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Natürlich ist dieser Begriff irreführend. Ein Mord ist niemals ehrenhaft. Dennoch hat sich das Wort etabliert. In jüngster Zeit versuchen linke Kreise, es durch den Begriff „Femizid“ zu ersetzen: Tötung von Frauen aufgrund des Geschlechts.

Doch das verschleiert die wahren Hintergründe. „Ehrenmorde“ werden aus religiös-traditionellen Motiven begangen, fast immer sind muslimische Frauen oder Mädchen betroffen. In einigen Fällen trifft es auch homosexuelle muslimische Männer, deren Familien sie als „Schande“ betrachten. Diese Taten pauschal als geschlechtsspezifische Gewalt einzuordnen, bedeutet, ihre religiös-kulturellen Ursachen zu verschleiern.

Aber vielleicht ist genau das gewollt.

Hatuns Mörder wurde zu einer Jugendstrafe von neun Jahren und drei Monaten verurteilt und später in die Türkei abgeschoben. Dort betreibt er heute einen Köfte-Imbiss.

Zwei ältere Brüder, die als eigentliche Drahtzieher galten, wurden in einem ersten Prozess aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Ihnen wurde vorgeworfen, die Tat geplant und ihren jüngeren Bruder zur Ausführung bestimmt zu haben. Einer soll die Waffe beschafft, der andere die Tat beobachtet haben. Beide setzten sich in die Türkei ab, wo sie unbehelligt leben – eine Auslieferung wurde verweigert.

Hatuns Sohn wuchs bis zu seiner Volljährigkeit bei Pflegeeltern auf. Sie hatte vor ihrem Tod mehrfach den Wunsch geäußert, dass der Junge weder zu seinem Vater noch zu ihrer Familie kommen solle.

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Hatun Sürücüs letzte Ruhestätte liegt auf dem islamischen Teil eines Friedhofs im Berliner Stadtteil Spandau. Dort befinden sich über 9.000 nach Mekka ausgerichtete Gräber von Muslimen. Nach 20 Jahren läuft der Nutzungsvertrag für ihr Grab nun aus.

Der Bezirk beantragte beim Berliner Senat, Hatuns Grab als sogenanntes „Ehrengrab“ anzuerkennen, um es dauerhaft zu erhalten: „Um ihre letzte Ruhestätte weiterhin als einen Ort des Gedenkens und auch für ihren Sohn zu erhalten, soll die Senatsverwaltung ersucht werden, die Grabstätte dauerhaft zu erhalten und zu pflegen.“

Ehrensache, könnte man denken.

Falsch gedacht. Wir sind in Berlin. Die unvergleichlich mitfühlende, stilsichere und den Bürgern zugewandte Stadtverwaltung hat kurz vor Hatuns 20. Todestag mitgeteilt, „dass der Vorschlag (…), die Grabstelle von Frau Sürücü als Ehrengrabstätte des Landes Berlin anzuerkennen, nicht aufgegriffen“ wird.

Etwa 700 Ehrengrabstätten gibt es in der Hauptstadt. Die Liste ist 77 Seiten lang, im Format DIN-A-4. Viele gänzlich unbekannte Lokalpolitiker stehen drauf – oder kennen Sie Julius Zimmermann? Wir kannten ihn auch nicht: Er war von 1875 bis 1902 Bürgermeister des Stadtbezirks Steglitz. Auch für Harald Juhnke und Hildegard Knef spendiert Berlin ein Ehrengrab.

Aber nicht für Hatun Sürücü.

Liegt es an fehlendem Geld? Wir wissen es nicht. Zwar ist Berlin bekanntlich chronisch pleite, für bestimmte Projekte scheinen aber immer noch Finanzmittel da zu sein. In der Trauerhalle des muslimischen Friedhofs in Spandau etwa wird demnächst ein muslimischer Gebetsraum mit einem neuen Waschraum gebaut: Weil die Totenwaschung bei islamischen Beerdigungen eine wichtige Rolle spiele, heißt es vom Senat.

Um Hatun Sürücüs Grab zu sichern, haben sich nach Angaben der Friedhofsverwaltung jetzt mehrere Privatleute gemeldet. Sie sind bereit, die Kosten zu übernehmen, die das Land Berlin nicht übernehmen will – damit die letzte Ruhestätte der jungen ermordeten Frau erhalten bleibt.

Von der Familie ist da erwartbar nichts zu erwarten. Die Sürücüs haben seinerzeit noch nicht einmal den Grabstein für ihre Tochter bezahlen wollen. Über vier Jahre blieb der Steinmetz auf offenen Kosten in Höhe von 1.600.- Euro sitzen.

Ehrenmänner eben.

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