Tichys Einblick
Gesinnungsjustiz

Freispruch für El Hotzo: Wenn Hass plötzlich als Satire gilt

Rede- und Meinungsfreiheit werden in Deutschland und der EU zunehmend eingeschränkt. Insofern wäre der Freispruch Sebastian Hotz’ für einen wenn auch sehr geschmacklosen Witz eine an sich gute Nachricht – wenn denn gleiches Recht für alle gelten würde.

picture alliance/dpa | Bernd von Jutrczenka

Soll ein Mensch dafür verurteilt werden, dass er einem anderen öffentlich den Tod gewünscht hat?

Wie man sich zu dieser Frage positioniert, hängt davon ab, wie weit man Meinungs- und Redefreiheit fassen möchte. Und von den Umständen. Handelt es sich um einen Aufruf? Oder lediglich um eine dahingesagte Geschmacklosigkeit?

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Als letztere muss man Sebastian Hotz’ Äußerung einordnen, für die er sich nun vor Gericht verantworten musste: Nach dem Attentat auf Donald Trump während einer Wahlkampfveranstaltung im Juli 2024 hatte Hotz, auf X unterwegs als Kunstfigur „El Hotzo“, nichts Besseres zu tun, als sein Bedauern darüber zu bekunden, dass die Kugel Trump nur am Ohr gestreift hatte: Donald Trump und der letzte Bus am Abend teilten sich die Eigenschaft, dass man sie „leider knapp verpasst“ habe. Das ist sehr niederträchtiger Humor. Aber es ist Humor.

Die humorige Intention war offensichtlich, wenn auch zugleich die Verrohung überaus deutlich wird, die nicht nur in linken und grünen Kreisen mittlerweile weithin üblich ist. Der Gegner ist ein Feind, dem nicht einmal ein Minimum an Achtung und Menschlichkeit gebührt. Für das Opfer gibt es nur Spott und Hohn. Auch jüngst wieder zu sehen bei der nicht einmal mehr unverhohlenen Freude über den verunglückten Extremsportler Felix Baumgartner.

Vor Gericht wurde Sebastian El Hotzo Hotz nun freigesprochen – und das ist gut so. Niemand sollte für eine solche Äußerung rechtlich belangt werden.

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Recht orientiert sich an Ethik, aber es ist nicht dasselbe. Geschmacklosigkeit, Taktlosigkeit, Hass. All das kann und soll man ächten. Was nicht bedeutet, dass man es bestrafen müsste. Skandalös am nun ergangenen Freispruch ist vielmehr, dass er in scharfem Kontrast steht zu den zahlreichen Verurteilungen, die Bürger treffen, die in deutlich harmloserer Weise ihre Meinung kundtun: Es reicht, einen Bundesminister als Schwachkopf darzustellen, oder eine Ministerpräsidentin als „Märchenerzählerin“ zu bezeichnen.

Die Anzeigen, mit denen larmoyante Politiker Bürger überzogen haben, sind Legion. Sie richten sich zumeist gegen deutlich mildere Kritik, die weniger aus Hass als aus Frust resultiert. Kritik, die sich auf einer ganz anderen Ebene abspielt als die grenzen- und schrankenlose Häme gegenüber Trump.

Hotz wurde freigesprochen mit der Begründung, bei seinem X-Posting handle es sich um Satire – und das, obwohl er unter sein Posting einen weiteren Kommentar setzte, der belegt, dass er seine Äußerung trotz des Tons ernst gemeint hat: Es sei „fantastisch, wenn Faschisten sterben“. Also deutlich mehr als „nur ein Witz“.

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Und die Urteile selbst sind ja nur ein Teil des Skandals: Mindestens ebenso schwer wiegen die Strafverfolgung, die Hausdurchsuchungen, die sadistische Freude von Staatsanwaltschaften, Menschen die Lebensgrundlage zu entziehen, indem man ihre Arbeitsmittel und Mobiltelefone beschlagnahmt, die Diffamierung als „rechts“, der Psychoterror und natürlich die finanzielle Belastung, der man unbescholtene Bürger aussetzt, weil sie den Regierenden Kontra geben.

Das offensichtliche Messen mit zweierlei Maß offenbart, dass sich eine Gesinnungsjustiz an Gerichten breit macht, die das Vertrauen in den Rechtsstaat nachhaltig erschüttert. Recherchen der Jungen Freiheit ergaben, dass die zuständige Richterin Verbindungen zur Amadeu-Antonio-Stiftung unterhält. Es wäre kein unbegründeter Verdacht, Befangenheit zu vermuten.

Vor diesem Hintergrund erweist sich der Versuch der SPD, zwei radikal linke Juristinnen als Verfassungsrichterinnen zu etablieren, als vorläufiger Zielpunkt des Ansinnens, Recht und Gerichtsbarkeit zu instrumentalisieren, um Menschen zum Schweigen zu bringen, die den Regierenden widersprechen. So soll die Justiz bis in die höchsten Positionen umgebaut werden.

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Es ist eine pikante Nebenbeobachtung, dass damit in der Justiz implementiert wird, was Sebastian Hotz bereits in den Medien verkörpert: Als ehemaliger Mitarbeiter von Jan Böhmermann steht er mit diesem für eine intolerante und menschenfeindliche Haltung, für absolute Hemmungslosigkeit darin, andere Menschen zu quälen und zu mobben, unter Inkaufnahme ihrer sozialen, beruflichen, finanziellen und psychischen Zerstörung. All das ist erlaubt, weil das Opfer die falschen Ansichten hegt, die falsche Meinung hat, die falsche Partei unterstützt.

Nicht anders agiert eine Rechtsprechung, die nicht neutral urteilt, sondern danach, welche Ansichten und Meinungen der Angeklagte vertritt, oder welche Partei er favorisiert. Derzeit etwa steht der AfD-Landtagsabgeordneten Ramona Storm ein Verfahren ins Haus, weil sie angeblich Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet hat.

Am Rande einer Demonstration der Bürgerinitiative „Rhein-Main steht auf“ hatte ein 83-jähriger Gegner der Demonstration einen Hitlergruß parodiert – mit der linken Hand. Storm filmte und veröffentlichte ein Video des Mannes, und wurde zur Zahlung von 120 Tagessätzen à 200 aufgefordert. Sie legte Einspruch gegen den Strafbefehl ein.

Das Verfahren gegen den Mann, der ja nicht einmal einen Hitlergruß gezeigt hatte, sondern eine bewusste Verfremdung desselben, wurde gegen die Ableistung von 30 Stunden gemeinnütziger Arbeit eingestellt.

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Auch hier besteht der doppelte Skandal in der Willkür, einen offenkundigen Protest entgegen seiner Intention als strafbar zu werten – ab wann ist eine Naziparodie keine Parodie mehr? – und zugleich in der Diskrepanz zwischen den Konsequenzen für den eigentlichen „Täter“ und die Person, die seine Tat lediglich dokumentierte: eine Ungleichbehandlung, die sich lediglich aus den unterschiedlichen politischen Positionen der beiden Angeklagten ergibt.

El Hotzos Pseudosatire ist dümmlich, unlustig, böse und daneben. Aber sie ist nicht strafbar. Einschränkungen der Meinungs- und Redefreiheit sollten äußerst restriktiv zum Einsatz kommen. Das sollte für jegliche Äußerung gelten. Ganz besonders dann, wenn sie den Mächtigen missfällt.

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