Tichys Einblick
Tor für Tricksereien sperrangelweit offen

Das Bürgergeld ist und bleibt ein Fass ohne Boden

Eine AfD-Anfrage ergibt: Die Fehlerquoten bei der Gewährung von Bürgergeld liegen zwischen neun Prozent beim Vermögen und 39 Prozent bei der Identitätsfeststellung. Bürgergeld ist vermutlich dennoch in einer Milliarden-Größenordnung geflossen. Betrügerische Tricksereien oder Schlampereien im Amt?

picture alliance / CHROMORANGE | Udo Herrmann

Am 4. Juni 2025 hatte TE vom massenhaften Missbrauch des Bürgergeldes und von der wahrscheinlich folgenlosen Ankündigung der zuständigen Arbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas (SPD), Missbrauch einzuschränken, berichtet.

Frustrierende Arbeit eines Jobcenters
Bürgergeld völlig außer Kontrolle: Missbrauch wird verwaltet, nicht verhindert
Nun stellt sich aufgrund einer stichprobenartigen Revision der Bescheide des Jahres 2023 heraus: Die Fehlerquoten bei der Gewährung von Bürgergeld liegen zwischen neun Prozent (Vermögen) und 39 Prozent (Identitätsfeststellung). Da es sich um eine Revision der Bescheide von 2023 geht, kann man davon ausgehen, dass das Bürgergeld dennoch geflossen ist. Vermutlich in einer Milliarden-Größenordnung. Und nach mutmaßlich betrügerischen Tricksereien. Oder Schlampereien im Amt.
Zur Erinnerung

Das Bürgergeld war von der „Ampel“ zum 1. Januar 2023 anstelle von Arbeitslosengeld II (ALG II) und „Hartz“ vollmundig als „größte Arbeitsmarktreform seit 20 Jahren“ angekündigt worden; damit sollte die Langzeitarbeitslosigkeit nachhaltig abgebaut werden.

Seither kostete das Bürgergeld Bund und Länder Aber-Milliarden: Im Jahr 2023 waren es 46,7 Milliarden Euro. Dazu kommen rund 5 Mrd. Verwaltungskosten. Insgesamt also sind es rund 52 Milliarden – pro Jahr!

Es gibt derzeit 5,5 Millionen Empfänger, davon gelten 3,9 Millionen als erwerbsfähig.

Knapp die Hälfte der Bezieher (48 Prozent) hat keinen deutschen Pass, rechnet man Deutsche mit Migrationshintergrund mit ein, sind es deutlich mehr.

Der „Regelsatz“ je Person liegt bei 647 Euro; dazu kommen Zuschüsse für Miete und Heizung – je nach Region – von 346 (z.B. Leipzig) bis 890 Euro (z.B. München).

Revision fördert skandalöse Nachlässigkeiten zutage

Es war – einmal mehr – die AfD-Fraktion des Deutschen Bundestages als größte Oppositionspartei, die am 3. Juni 2025 mit einer Anfrage Licht ins Dunkel des Missbrauchs brachte. Die Bundesregierung antworte nun am 17. Juni, öffentlich wurde die Antwort soeben. 

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Hier das Ergebnis: Für das Jahr 2023 haben Prüfungen der Internen Revision der Bundesagentur für Arbeit (BA) Fehlerquoten bei der Gewährung von Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) zwischen neun Prozent (Vermögen) und 39 Prozent (Identitätsfeststellung) festgestellt. Für das erste Halbjahr 2024 seien demnach Fehlerquoten zwischen sieben Prozent (Einkommen) und 32 Prozent (Identitätsfeststellung) festgestellt worden. Angaben zu den Jobcentern in kommunaler Trägerschaft liegen laut den Angaben nicht vor.

Und dann der Witz, nein, der Skandal: Die Bundesregierung betont, dass die Identitätsfeststellung „an sich in den Jobcentern sichergestellt“ sei: „Die gemeinsamen Einrichtungen prüfen, dass nur Personen Bürgergeld erhalten, deren Identität zweifelsfrei festgestellt wird. Die ermittelten Fehlerquoten hätten sich lediglich darauf bezogen, dass die erfolgte Identitätsprüfung von Antragstellenden im System besser dokumentiert werden müssten.“ Bezogen auf die Fehlerquoten im Bereich der Einkommensprüfung sehe die BA ein Potential für die Fehlgewährung von SGB-II-Leistungen, wobei die Fehlgewährung sowohl zugunsten als auch zulasten der Bürger ausfallen könne.

Das heißt im Klartext: Das Bürgergeld frisst pro Jahr 5 Milliarden Euro allein an Verwaltungskosten. Da sollten Fehlerquoten von 39 Prozent nicht vorkommen. Oder aber schlicht und einfach: Es gibt zu viele Antragsteller, die arbeiten könnten, nämlich 3,9 Millionen, aber offenbar lieber auf „Stütze“ machen. Und damit die Behörden lahmlegen und zu hektisch ungenauer Arbeit verleiten.


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