Tichys Einblick
Dreckige Wäsche, die ans Licht kommt

84.000 Zweitanträge von Migranten mit EU-Asylstatus unter Nancy Faeser

Die EU ist ineffizient für ihre Bürger, aber praktisch für Zuwanderer und Antragsteller. 84.000 Migranten mit griechischem Asylstatus sind in drei Jahren Ampel nach Deutschland gelangt. Unter Dobrindt soll alles ganz anders werden, sagt Heiko Teggatz von der Polizeigewerkschaft.

picture alliance/dpa | Daniel Karmann

Es ist die Zeit der dreckigen Wäsche, die aber noch nicht gewaschen, sondern einstweilen nur hergezeigt wird. Die Regierungen wechseln, und so dringen Nachrichten aus dem Apparat heraus, die in anderen Zeiten umschifft und verhüllt werden. Bundesinnenministerin Nancy Faeser lässt mehr als sonst Missstände der Migrationspolitik nach außen dringen, die sie in den vergangenen Jahren stur beschwiegen hat. Nun soll es offenbar der Nachfolger regeln.

Der hier zu behandelnde Vorgang ist altbekannt: Anerkannte Flüchtlinge aus Griechenland erhalten dort Ausweispapiere (blaue Pässe), die sie zur Weiterreise im Schengenraum ermächtigen. Schon Horst Seehofer (CSU) hat sich mit diesem Problem herumgeschlagen. Seine Nachfolgerin wollte der Sache offenbar kein Ende setzen. Faeser interessierte sich für andere Dinge als die Zurückweisung von Asylbewerbern, die schon EU-Schutz haben. Wo ihr Vorgänger noch einige Monate – freilich ohne Erfolg – wütete und werkelte, verfiel Faeser in Lethargie und Sprachlosigkeit. Die in Griechenland anerkannten Flüchtlinge strömten und strömen also weiterhin nach Deutschland. Allein vom 1. Januar bis zum 10. April dieses Jahres sind 2.228 anerkannte Asylbewerber aus Griechenland auf dem Luftweg nach Deutschland eingereist, um hier erneut einen Asylantrag zu stellen.

Das ergab eine schriftliche Frage des AfD-Abgeordneten Sebastian Münzenmaier, aus der die Junge Freiheit zitiert. Im Jahr 2024 gab es 9.670 solche Fälle – laut Bundespolizei. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) teilte aber sogar die Zahl von 24.800 Antragstellern mit, denen „bereits in Griechenland ein Schutzstatus zuerkannt wurde“, wie Bild berichtete. Zählt man alles zusammen, gab es seit Faesers Amtsantritt mehr als 84.000 solche Fälle. Und vielleicht muss man die Zahl für dieses Jahr noch verdoppeln, um das wahre Ausmaß der Sache zu kennen.

Aus Sightseeing entspringt ein Asylantrag

Hinzu kommen Zureisen aus Bulgarien, seit das Land dem Schengenraum beigetreten ist. Griechische Polizisten haben solche Migranten mit bulgarischen Papieren am Flughafen Thessaloniki festgestellt, konnten aber nichts gegen die Reisen unternehmen, wie man wiederum Bild entnehmen soll. Die Papiere sind im Schengener Grenzkodex erwähnt und damit rechtsgültig. Der Billigferienflieger erleichtert die Durchreise nach Deutschland natürlich. Aber auch auf dem Landweg kommen die Sekundärmigranten nach Deutschland, also jene Immer-weiter-Migranten, die meinen, sie könnten sich ein Zielland ihrer Wahl aussuchen. Dabei bindet der Schutztitel, den Griechenland vergeben hat, sie auch weiter an das Land. Denn wenn etwa die Lage in Syrien sich bessert, dann kann dieser Schutz auch wieder entzogen werden und die Syrer müssen gehen.

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Das Dumme ist nun: Die EU-Reisen sind grundsätzlich erlaubt, wenn auch nur für einen Aufenthalt von gewisser Dauer, etwa um Verwandte zu besuchen oder Sehenswürdigkeiten zu besuchen – Tourismus und Sightseeing als Anti-Trauma-Maßnahme. Das eigentliche Problem war bisher die fehlende Zurückweisung und umgehende Rückführung, die sich unter anderem auf Verwaltungsgerichtsurteile stützt, die die unsichere Versorgung der Migranten mit Brot, Bett und Seife in Griechenland beklagten. Ähnliche Urteile gab es auch zu Italien, in das auch weiterhin nur Migranten abgeschoben werden dürfen, die „alleinstehend, erwerbsfähig und nicht-vulnerabel“ sind, wie das Bundesverwaltungsgericht im vergangenen November urteilte.

Das Urteil hat einige frühere Richtersprüche revidiert, beharrt aber offenbar darauf, dass etwa Familien nicht nach Italien abgeschoben werden dürfen. Alleinstehende Frauen aber schon, denn sie könnten auch dort „ihre elementarsten Grundbedürfnisse hinsichtlich Unterkunft, Ernährung und Hygiene befriedigen“. Die „medizinische Grundversorgung sei ebenfalls gewährleistet“, wie beck-aktuell schreibt. Von solchen richterlichen Einschätzungen hängt in Deutschland der Vollzug von Ausreiseverpflichtungen ab.

Teggatz: Unter dem neuen Minister wird sich einiges ändern

Im April hat das Bundesverwaltungsgericht dieses Revisionsurteil auch auf Griechenland ausgedehnt. Damit wäre die Bett-Brot-Seife-Episode in der deutschen Nicht-Abschiebepolitik eigentlich vorbei. Auch nach Griechenland könnte wieder ordentlich zurückgeführt werden was Sebastian Münzenmaier (AfD) denn auch fordert: „Die Air-Asyl muß sofort gestoppt werden. Die Bundesregierung muss bei den griechischen Behörden darauf drängen, dass sie diese Masche beenden. Wir sind doch nicht die Sammelaufnahme Europas.“ Und natürlich müssten sämtliche aus Griechenland eingeflogenen Asylbewerber „umgehend zurückgeschickt werden“.

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Absurd ist es freilich schon, dass das Bamf als zuständige deutsche Behörde dazu verdonnert wird, einen zweiten Asylantrag in der EU durchzuführen, nachdem ein anderes EU-Land hier schon ‚geliefert‘ hat. Denn das war die gängige Praxis der vergangenen Jahre. Sozialleistungen gab es natürlich obendrein. Im Grunde werden die Migranten in ihrem Zweitasylverfahren aber nur geparkt, bis sie Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch bekommen. Wäre das nicht so, hätten „Flüchtlinge“ aus dem Balkan deutlich weniger Grund, weiter nach Deutschland zu reisen. Man sollte also vielleicht weniger klagen und andere ermahnen, sondern lieber die eigene Politik so anpassen, dass sie Ergebnisse liefert.

Nun sagt Heiko Teggatz, Vize der Deutschen Polizeigewerkschaft und Chef der Bundespolizeiabteilung, auf Nachfrage durch TE, dass die Bundespolizei in solchen Fällen der Sekundärmigration das Mittel der Zurückweisung anwenden kann und das auch schon getan hat. Unter dem neuen Minister von der CSU soll vieles besser werden und sollen die Sekundärmigranten aus Griechenland umgehend zurück an ihren Startort geschickt werden. Was daran bisher schwer war, bleibt unklar. Aber das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem April, dass das Brot-Bett-Seife-Problem für Griechenland – mindestens teilweise – aus dem Weg geschafft hat, soll weiter zur Erleichterung beitragen. Nebenbei zeigt das vielleicht, wie eng Politik und Justiz dann doch zusammenhängen. Jahrelang blockierten die nachgeordneten Verwaltungsgerichte die Zurückweisungen, nun – mit den sich abzeichnenden konservativen Mehrheiten – schwenkt das Bundesverwaltungsgericht um.

Die große Entlastung des deutschen Asylsystems wird das nicht werden. Verhüllt wird noch immer die Tatsache, dass eigentlich gar niemand auf dem Landweg nach Deutschland kommen kann und ernsthaft Asyl oder Schutz fordern kann.

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