Rot-Grün pfeift aus dem letzten Loch (zumindest außerhalb von Hamburg) und gibt dennoch noch einmal den Ton an in der Bundespolitik. Nun könnte man sagen, dass 300 „gefährdete“ Afghanen mehr oder weniger den Kohl auch nicht fett machen. Dennoch senden diese Afghanistan-Flüge ein fatales Signal extremer Großzügigkeit an die Welt. Deutschland scheint jeden aufzunehmen, auch wenn er sich noch tausende Kilometer von Deutschland entfernt befindet und kaum gute Gründe, gültige Papiere oder Urkunden für eine Einreise aufweisen kann. Die rot-grüne Restregierung mit (wohl) nur noch kurzer Restlaufzeit macht es möglich, und handelt einmal mehr gegen den bekundeten Willen der Wähler. Trotz der Mehrheit von Mitte-Rechts-Parteien, die die Wahl vom 23. Februar ergab, setzt Rot-Grün seine bürgerfernen Entscheidungen fort und um. Die CDU, mitten in Koalitionsunterhandlungen mit der SPD, ist düpiert, fühlt sich ausgetrickst.
Zudem konnten aber alle einreisenden Afghanen in diesen Tagen ungehindert aus ihrem Land ausreisen, in vielen Fällen werden sie später vielleicht Urlaub in ihrem Land machen. Sie könnten es, denn auch laut Dokumenten der Regierung sind sie dort nicht gefährdet. So provisorisch und fragwürdig also die Umstände dieser Einreiseflüge sind, so definitiv bleiben ihre Wirkungen. Die Einreise von rund 300 Afghanen nach der Bundestagswahl ist nur schwer wieder rückgängig zu machen. Denn sogar bei Abschiebungen von Straftätern tut sich die Bundesrepublik schwer.
Das erste Wort haben NGOs und Afghanen
Die Geduld deutscher Behörden mit den Einreisewilligen aus Afghanistan scheint derweil unendlich zu sein. Bild hat gestern alle Behördenschritte aufgelistet, die in vielen Fällen mit einer Einreise enden. Wir lassen das weniger Interessante einmal weg.
Laut Bild gibt es mehr als 130 solcher „NGOs“, die als „meldeberechtigte Stellen“ für das Auswärtige Amt (AA) fungieren – Krakenarme der grünen Gestaltungsmacht im Auswärtigen Amt (Baerbock), oder auch der sozialdemokratischen im Bundesinnenministerium (BMI, Faeser). Aber die Namen dieser 130 NGOs sind den deutschen Sicherheitsbehörden nicht bekannt, obwohl diese natürlich für unsere Sicherheit zuständig bleiben. Ein Schleppernetzwerk, das sich einer solchen NGO nur bediente, um Afghanen gegen Geld oder andere Gefälligkeiten nach Deutschland einzuschleusen, könnte den Sicherheitsbehörden also nicht auffallen.
Dann kommt Schritt 3: „Eine ‚zivile Koordinierungsstelle‘ (von AA und BMI gegründet) prüft den Antrag, gibt ihr Votum ab. Dort arbeiten keine deutschen Beamten, sondern Angestellte (u. a. Afghanen).“ Afghanen urteilen also über afghanische Anträge, geben wiederum die erste Einschätzung ab, die ein Verfahren bis zum Schluss prägen kann. Erst danach geht die Sache an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf), das die erste staatliche Stelle in diesem Verfahren ist, so Bild. Das Bamf fällt einen Entscheid. Wenn positiv, wird der Antragsteller in die deutsche Botschaft nach Islamabad eingeladen. Er muss nun also legal oder illegal von Afghanistan nach Pakistan einreisen.
Im späteren Verlauf prüfen „Dokumenten- und Visa-Berater“ der Bundespolizei die Pässe (Schritt 6). Aber auch wenn diese Dokumente sich als gefälscht herausstellen, führt das noch nicht zum Abbruch des Verfahrens. Hier setzt nämlich die anfangs genannte Geduld ein. Gefälschte Pässe können offenbar „korrigiert“ und durch bessere (Fälschungen) ersetzt werden.
„Pass-Rohlinge“ – die nächste Stufe des Betrugs
Nun versuchen Bundespolizei, BKA und Verfassungsschutz herauszufinden, ob der Einreisewillige eine Gefahr für Deutschland oder besser unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung (FDGO) darstellt (Schritt 7). Dabei geht es angeblich nicht um die Identität des Mannes – wir setzen das Geschlecht mal voraus, denn nirgendwo wird die Existenz von weiblichen Ankerpersonen betont. Wie soll man aber hier bei nicht gesicherter Identität ein gültiges Urteil fällen?
Außerdem gibt es für Afghanen „Pass-Rohlinge“, also Blankopässe, die eigenhändig ausgefüllt („personalisiert“) werden können, wie ein Insider gegenüber Bild berichtet. So erklärt es sich wohl, dass gelegentlich die Geburtsdaten einer „Familie“ nicht zusammenpassen.
Dieses ‚Pass-Verfahren‘ wäre dann offenbar die nächste Steigerung gegenüber den Proxy-Pässen, die eine andere Person als der Besitzer abholen kann, und die allein schon im letzten Jahr für genug Wirbel gesorgt haben. Beide ‚Verfahren‘ stellen offenbar nicht sicher, dass die Person, die einen Antrag stellt, auch wirklich ihrer Identität nach bekannt ist. So bieten sich Möglichkeiten für den Identitätswechsel.
Fazit: Die Rot-Grünen schleusen Menschen nach Deutschland ein, von denen nicht einmal sie selbst wissen, um wen es sich handelt. Foto-Sammlungen sollen ausreichen, um den Status eines Ehepaars zu versichern. Nichts ist den Regierenden zu billig und zu fahrlässig, wenn es um die Füllung der Flieger geht. Doch bei all dem soll laut dem Chor aus dem Auswärtigen Amt und Innenministerium „Sicherheit …, wie in allen Visaverfahren, oberste Priorität“ haben. Vor einer Einreise müsse die Identität „sicher geklärt sein“. Wie sicher – das hat man in der Vergangenheit gesehen.
Teggatz: Angesichts der Terrorlage unverantwortlich
Bundespolizei-Gewerkschafter Heiko Teggatz wandte sich gestern mit der dringenden Bitte an Bundeskanzler Scholz, den „geplanten Charterflug von Islamabad nach Berlin aus Sicherheitsgründen zu stornieren“. Auch Teggatz berichtet von „gesicherten Erkenntnisse“, die ihm vorliegen, wonach „es seit Beginn dieses Programms mehrfach zu Unstimmigkeiten bei der Klärung der Identitäten der Passagiere solcher Flüge gekommen ist“. Er könnte sich schlicht auf die Medienberichte bei Cicero, Business Insider oder TE beziehen. Es ist alles schon nachgewiesen und dokumentiert. Aber vielleicht weiß Teggatz ja noch mehr.
Hinzu kommen Afghanistan-Experten, von denen man sich fragt, wo sie so lange waren. So sagt Hans-Hermann Dube bei der WELT, dass Afghanistan heute sicherer sei als noch zur Zeit der westlichen Militäroperationen im Lande. Die Taliban seien damals eine Gefahr gewesen, heute sorgten sie für Ordnung im Staate. Diese Ordnung kann man sicher so oder so sehen, aber klar ist, dass es sich in der Mehrzahl der Fälle um Auswanderung aus wirtschaftlichen Gründen handelt. Jüngst sickerten deutsche Regierungserkenntnisse von einer Generalamnestie der Taliban für ehemalige Ortskräfte durch.
Rot-Grün hat hunderte Millionen Euro nach Afghanistan geleitet
Nun haben sich gar Deutschland, Australien, Kanada und die Niederlande an die Taliban gewandt, um über die Rechte von Frauen im Lande zu verhandeln, wie die Tagesschau meldet. Das könnte in der Tat ein vernünftiger Schritt sein angesichts von hunderten Millionen Euro Entwicklungshilfe, die Deutschland auch weiterhin an Afghanistan zahlt. „Niemand ist naiv“, fiel Noch-Außenministerin Baerbock dazu ein.
Wie sinnvoll solche Zahlungen an die Supranationalen sind, steht auf einem anderen Blatt. Im Folgejahr flossen laut Berichten weitere 387 Millionen Euro allein aus dem Haushalt des BMZ – an ein damals sicher in den Händen der Taliban liegendes Land. Auch in den Folgejahren dürfte diese Hilfe weitergeflossen sein.
Die CDU nun tobt angeblich ob der wiederholten Flüge aus Afghanistan. So meint der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm (CDU), zu den Flügen: „Frau Baerbock versucht noch auf den letzten Metern, bei ihrem gescheiterten Aufnahmeprogramm für vollendete Tatsachen zu sorgen. Diese vom Steuerzahler finanzierten Abholflüge müssen sofort aufhören.“ Die Ortskräfte seien „alle längst bei uns“, nun gehe es um ganz andere Gruppen, so Throm weiter. Doch laut Auswärtigem Amt gibt es auch weiterhin „besonders gefährdete Personen“ wie auch „Ortskräfte“ in Afghanistan. Man muss sich aber schon sehr wundern, wie diese so gefährdeten Personen mehr als drei Jahre Taliban-Herrschaft überstanden und überlebt haben, und sich nun immer noch frei bewegen können.
Das Bundesaufnahmeprogramm (BAP) will die Union laut Throm nicht fortsetzen. Man wird sehen, was sie der Esken-SPD im Tausch anbieten muss, wenn sie diese Regierungsbildung zu einem „Erfolg“ führen will.