Tichys Einblick
Urteil Landesverfassungsgericht

Schleswig-Holstein: Haushalt 2024 ist verfassungswidrig

Verfassungsgerichtsurteile kommen meist zu spät und sind nahe an der Bedeutungslosigkeit, wenn die Fakten nicht mehr zu ändern sind und die Verantwortlichen nichts mehr fürchten müssen. Wie in Schleswig-Holstein: Die Landesregierung unter Günther hat gegen die Verfassung verstoßen, doch der Haushalt 2024 ist bereits abgeschlossen, und das Geld ist weg.

picture alliance/dpa | Marcus Brandt

Eine massive Klatsche erteilte das Schleswig-Holsteinische Landesverfassungsgericht der schwarz-grünen Regierung unter Ministerpräsident Daniel Günther (CDU). In Schleswig-Holstein ist der Haushalt 2024, den die Landesregierung aufgestellt hat, verfassungswidrig. Dies haben die Richter entschieden. Die Landesregierung habe nicht ausreichend erläutert, warum Notkreditaufnahmen sein müssten, und auch nicht, dass der Haushalt durch die jeweiligen Krisen erheblich belastet wurde, so die Richter am Landesverfassungsgericht.

Die Regierung von CDU-Ministerpräsident Günther hat Notkredite mit dem Angriffskrieg Russlands, der Corona-Pandemie und der Ostseesturmflut begründet. Doch müsse zwischen dem Finanzbedarf des Landes und den Notlagen ein kausaler Zusammenhang bestehen. Der Haushalt müsse durch diese Notlage erheblich belastet sein, dies sei nicht der Fall gewesen, so der Präsident des Landesverfassungsgerichts. Es habe ebenso kein verfassungsgemäßer Tilgungsplan vorgelegen. Geklagt hatten SPD- und FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag.

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Bereits für die Haushaltsjahre 2020 und 2022 hat der Landtag die Corona-Pandemie und den Angriffskrieg gegen die Ukraine als Begründung für Notkredite hergenommen. Wie CDU und Grüne im Landtag mit dem sensiblen Instrument der Notkredite umgingen, sei also verfassungswidrig, stellte der Bund der Steuerzahler Schleswig-Holstein fest. Für ihre Überheblichkeit hätten Landtag und Landesregierung jetzt die berechtigte Quittung erhalten, so Aloys Altmann, Präsident des Steuerzahlerbundes. Das Land sei derzeit mit 32 Milliarden Euro hoch verschuldet, die jährliche Zinsbelastung des Landes liege bei 550 Millionen Euro und dürfte bis 2034 auf fast 800 Millionen Euro steigen. So Altmann.

Das Urteil nutzt jetzt allerdings nicht mehr viel. Der Haushalt 2024 ist bereits abgeschlossen. Das Geld ist weg. Die Landesregierung unter Günther hat gegen die Verfassung verstoßen.

Unmittelbar praktische Auswirkungen für das Jahr 2024 werde die Entscheidung nicht haben, jubelt auch Finanzministerin Silke Schneider. Sie wartet für den nächsten Haushalt auf den Geldsegen aus der Aufhebung der Schuldenbremse. Die Grüne war vorher übrigens Verfassungsrichterin, Habeck hatte sie noch als Staatssekretärin geholt.

Interessiert das eigentlich jemanden noch, was verfassungskonform ist oder nicht? CDU und Finanzen – das passt überhaupt nicht mehr zusammen. Mit Geld können die „Christ“sozialen genauso wenig umgehen wie die SPD – von den Grünen ganz zu schweigen. Dabei steht das Land, aus dem Habeck kommt, voller Windräder; die sollten doch eigentlich für günstige Energie und damit für gute Wirtschaft sorgen. Denn Sonne und Wind stellen keine Rechnung.

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