Tichys Einblick
Asylkammern sollen Abhilfe schaffen

Immer mehr Klagen gegen abgelehnte Asylanträge

An deutschen Verwaltungsgerichten stapeln sich die Klagen abgelehnter Asylbewerber, die bis zu acht Mal Einspruch gegen ihre Ausreisepflicht einlegen können. Nun sollen eigene Asylkammern helfen. Andere verlangen mehr positive Entscheide – der Einfachheit halber.

picture alliance / blickwinkel/McPHOTO/K. Steinkamp

Die Asylindustrie nimmt weiter Fahrt auf. Die Überlastung der deutschen Justiz ist gewiss. Aber die Frage nach der Henne und dem Ei muss erst noch beantwortet werden. Die Überlastung speziell der Verwaltungsgerichte durch Asylklagen liegt nicht einfach an ihrer Unterbesetzung, sondern vor allem am rasanten Ausbau des Asylwesens in den letzten Jahren dank dem Wirken von Olaf Scholz, Nancy Faeser, der Ampel insgesamt und namentlich von SPD und Grünen, um nur einige Verantwortliche zu nennen.

Bundesweit gab es im letzten Jahr mehr als 100.000 Klagen gegen abgelehnte Asylbescheide vor deutschen Verwaltungsgerichten. Das ergab eine Umfrage der Deutschen Richterzeitung bei den Ministerien der Länder, von der in diesen Tagen breit berichtet wird. Die Zahl der Asylklagen nahm damit das dritte Jahr in Folge zu, und das in beträchtlichem Maße. Noch 2023 hatte es „nur“ rund 72.000 Klagen gegeben, 2022 waren es 62.000 gewesen.

In ganz Deutschland gibt es 51 Verwaltungsgerichte. Man kann sich ausrechnen, wie viele Fälle inzwischen durchschnittlich pro Gericht eingehen. Es müssten rund 2000 Prozesse pro Gericht und Jahr sein. Und dabei bleibt noch außen vor, dass Fälle auch bis vor die zuständigen Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe oder noch weiter vorangetrieben werden können.

Staatsgeld-NGO verlangt mehr positive Entscheide in Sachsen

Man kann sich das nun alles als eine auflaufende Rochade vorstellen. Im vergangenen Jahr fielen über 300.000 neue Asylentscheidungen. Man hat da erheblich an Tempo zugelegt unter Nancy Faeser. Und diese Steigerung hing wiederum mit der Zunahme bei den Asylanträgen zusammen, die 2023 eine neue Spitze von über 350.000 Anträgen in einem Jahr erreichten und auch im letzten Jahr noch bei 250.000 lagen. Gut die Hälfte der Entscheide waren ablehnend. Und rund 60 Prozent davon landen in den letzten Jahren – etwa seit 2021 – regelmäßig vor den Verwaltungsgerichten.

Was auffällt: Diskutiert werden diese Zahlen vor allem im Hinblick auf Ostdeutschland, als ob die hohe Zahl von Klagen nur dort ein Problem wäre. Sehr hellhörig muss man werden, wenn der Sächsische Flüchtlingsrat behauptet, die hohe Klagerate läge daran, dass zu viele Asylanträge abschlägig beschieden werden. Osman Oguz, Sprecher des Flüchtlingsrats, meint laut MDR: „Bei den Asylverfahren beim Bamf könnte es etwas anders laufen. Viele, aus unserer Sicht sehr berechtigte Gründe von Asylanträgen werden nicht anerkannt, da brauchen wir einen radikalen Perspektivwechsel.“

Übrigens: Allein der Sächsische Flüchtlingsrat erhielt 2023 mehr als 400.000 Euro von der EU-Kommission, 210.000 Euro von der Bundesregierung, wohl mehr als 830.000 Euro vom Land Sachsen und sicher 30.000 Euro für verschiedene „Projekte“ von der Stadt Chemnitz. Fördersumme eines Jahres insgesamt: rund 1,5 Millionen Euro (Quelle: Lobbyregister des Bundestags).

Starke Zuwächse gerade im Osten

Allein in Nordrhein-Westfalen gab es an die 20.000 Verfahren, in Bayern mehr als 15.000 und in Baden-Württemberg fast 13.000. Die Zahlen in Ostdeutschland sind in der Tat vergleichsweise hoch. In Brandenburg gab es es im letzten Jahr 6.138 neue Gerichtsverfahren zu Klagen abgelehnter Asylbewerber, berichtet die B.Z. Berlin In den Vorjahren waren es „nur“ 2.790 (2023) respektive 2.614 (2022). Also mehr als eine Verdoppelung (plus 134 Prozent). Auch in Mecklenburg-Vorpommern gab es einen ähnlich starken Anstieg auf nun 2.647 verhandelte Klagen (plus 116 Prozent). Im Land Berlin waren es im letzten Jahr fast so viele Klagen wie in Brandenburg, nämlich 6.124, schreibt wiederum die B.Z. Berlin. Die Steigerung war hier nicht so deutlich: Zuvor waren es 5.665 (2023) und 4.172 (2022).

In Sachsen-Anhalt lagen die Asylklagen letztes Jahr bei mehr als 2.000, wie der MDR https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/asylklagen-deutschland-gericht-100.html berichtet (2023: 1.800; 2022: 1.500). In Thüringen waren es 2024 rund 2.190 Klagen (2023 und 2022: um die 1.650 Klagen). Ein Plus von 32 Prozent.

In Sachsen gab es 2024 mit 8.747 eine besonders hohe Zahl an neuen Asylklagen1, gegenüber 5.703 Klagen im Vorjahr. Der Zuwachs von 53 Prozent ebenfalls hoch. Vielleicht hat da also doch der Flüchtlingsrat seine Finger im Spiel. Zugleich konnten rund 6.500 Klagen von den verschiedenen Instanzen (drei Verwaltungsgerichte und das OVG) im Jahr 2024 abgeschlossen werden. Aber die sächsische Justizministerin Constanze Geiert (CDU) sucht weiter händeringend Fachkräfte für ihre Verwaltungsgerichte: „Sie haben ja nicht einfach 20 Richter auf der Straße stehen, die sie jetzt ansprechen und in die Verwaltungsgerichte steuern können. Das ist ein Problem.“

Ostdeutschland will Westdeutschland nicht folgen

In Sachsen dauerte ein Verfahren durchschnittlich ein Jahr und vier Monate. Die „Zielvorgabe“ der Ministerpräsidentenkonferenz liegt bei sechs Monaten, was aber nur in den wenigsten Ländern annähernd erreicht wird. In Hessen dauert das Durchschnittsverfahren sogar etwas mehr als zwei Jahre (24,5 Monate). Das ist bundesrepublikanischer Rekord. In Brandenburg sind es auch nur zwei Monate weniger.

Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, zugleich Herausgeber der Deutschen Richterzeitung, erklärt: „Die Verwaltungsgerichte kommen allmählich vor die Welle, ihre Verfahrenslaufzeiten sind deutlich rückläufig. Setzt sich der aktuell dynamische Zuwachs bei den Klageeingängen allerdings fort, könnte der Trend wieder ins Stocken geraten.“ Zugleich forderte Rebehn mehr spezialisierte „Asylkammern“ bei den Gerichten und vor allem mehr Richterinnen und Richtern, um Asylklagen zu beschleunigen.

Anders gesagt: Die Verwaltungsgerichte werden effizienter. Aber die von ihnen zu leistende Arbeit wird mehr. Deutschland scheint noch immer nicht bereit, die illegale Einwanderung via Asylantrag, Ablehnung, Klage und Trotzdem-hier-Bleiben zu stoppen. Das hatte zuletzt der US-Vizepräsident JD Vance auf den Punkt gebracht: Ja, man möchte ja an der Seite der europäischen Verbündeten stehen. Aber wenn diese kulturellen Selbstmord begehen, dann schwinden die Gemeinsamkeiten.

In Ostdeutschland dürfte das so ähnlich sein. Dort will man das westdeutsche Modell der Massenzuwanderung nicht übernehmen, und vielleicht kommt auch so die Vermehrung der Klagen zustande. Was sich aber auch ankündigt: NGOs wie der Sächsische Flüchtlingsrat wirken darauf hin und werden faktisch mit Staatsgeld dafür bezahlt, diese Einstellung zu ändern.

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