Ein aktueller Fall aus Bad Waldsee sorgt für Diskussionen über die Ungleichbehandlung von deutschen Arbeitnehmern und Migranten. Zwei Flüchtlinge sollten bei der SV Druck GmbH als Versandhelfer zum gesetzlichen Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde arbeiten. Doch die Bundesagentur für Arbeit verweigerte die Zustimmung – mit der Begründung, dass der ortsübliche Lohn für diese Tätigkeit mindestens 14 Euro pro Stunde betragen müsse. Das berichtet die Schwäbische Zeitung.
„Bei Personen, welche sich in einem laufenden Asylverfahren befinden, muss unser Amt für Migration und Integration die Bundesagentur für Arbeit insofern beteiligen, das deren Zustimmung zur beabsichtigten Beschäftigung eingeholt werden muss. Die Bundesagentur für Arbeit hat die Zustimmung jedoch versagt. Die Ausländerbehörde hat keinerlei Einfluss auf die Entscheidung der fachlich nicht weisungsgebundenen Bundesagentur für Arbeit“, erklärte eine Sprecherin des Landratsamtes.
Folge: Während deutsche Beschäftigte für die gleiche Arbeit 12,82 Euro verdienen, sollten die Flüchtlinge nur bei einem höheren Stundenlohn eingestellt werden dürfen.
Die Firma zeigte sich überrascht: Tatsächlich verdienen alle Versandhelfer dort den gesetzlichen Mindestlohn. Ein höherer Lohn für Flüchtlinge hätte zu Unmut unter den Mitarbeitern geführt. Um Konflikte zu vermeiden, kündigte das Unternehmen die Verträge der beiden Flüchtlinge noch vor ihrem ersten Arbeitstag.
Das Ergebnis: Zwei Flüchtlinge bleiben arbeitslos, obwohl ein Unternehmen ihnen Arbeit geben wollte. Gleichzeitig wirft der Fall grundsätzliche Fragen auf: Warum setzt sich die Arbeitsagentur über den gesetzlichen Mindestlohn hinweg und legt eigenständig Löhne fest? Warum werden für Migranten andere Maßstäbe angesetzt als für deutsche Arbeitnehmer? Eine Klärung der Berechnungsgrundlage durch die Behörde steht noch aus.
Die Bundesagentur für Arbeit verweist auf den „Entgeltatlas“, der für vergleichbare Berufe höhere Durchschnittslöhne ausweist. Die Behörde betont, dass sie gesetzlich verpflichtet sei, die Arbeitsbedingungen zu prüfen und den ortsüblichen Lohn heranzuziehen. Formal – so schreibt die „Schwäbische“ – hat die Agentur also richtig gehandelt. Ob im Sinne der Flüchtlinge und der deutschen Arbeitnehmer, die mit weniger als 14 Euro auskommen sollen, bleibt dabei offen.