Wer erinnert sich noch an „Chemnitz 2018“? Fast niemand mehr. Denn die Tötung des Deutsch-Kubaners Daniel Hillig († 35) dort am 26. August 2018 wird mittlerweile von zig ähnlichen Tötungsdelikten – begangen von Zuwanderern – verdrängt. Auch ähnliche, aktuelle Tötungsdelikte unterliegen schnell dem Vergessen, weil es einfach zu viele geworden sind. Vom 26. August 2018 in Chemnitz ist eher nur in Erinnerung geblieben, dass Politik und Medien daraus eine „Hetze gegen Ausländer“ machten und diese Legende nach wie vor massenhaft im Netz kursiert, dass linke „Musik“-Gruppen dann u.a. auf Empfehlung von Bundespräsident Steinmeier vor 60.000 Menschen gegen Rechts grölten und dass Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen auf Geheiß Merkels gefeuert wurde, weil er Merkels Legende von „Hetzjagden“ widersprach.
Die Kanzlerin verkündete damals höchstpersönlich: „Wir haben Videoaufnahmen darüber, dass es Hetzjagden gab, dass es Zusammenrottungen gab, dass es Hass auf der Straße gab, und das hat mit unserem Rechtsstaat nichts zu tun.“ Sie meinte ein von der Grippe „Antifa Zeckenbiss“ via Twitter verbreitetes, nichtssagendes 19-Sekunden-Video und blieb stur, wiewohl Staatsanwaltschaft, Polizei und die Chemnitzer „Freie Presse Chemnitz“ feststellten, dass es solche Jagden nicht gegeben hat.
TE-Chef Roland Tichy hat die Sache, aus der die Regierenden im Schulterschluss mit den Medien eine Staatsaffäre konstruierten, fünf Jahre danach noch einmal haarklein rekonstruiert.
TE hatte Mitte November 2018 auch die Frau ausfindig gemacht und befragt, die das 19-Sekunden-Video mit den angeblich darauf zu erkennenden Hetzjagden gefilmt hatte. Das Video hatte sich unter dem Namen „Hase“-Video verbreitet, weil Kathrin B., die die Aufnahme gemacht hatte, befürchtete, dass ihr Begleiter Thomas B. in Richtung der aggressiv auftretenden Migranten losstarten würde. Sie rief ihm – auf dem Video deutlich vernehmbar – zu: »Hase, Du bleibst hier!«
Zurück zum 26. August 2018 in Chemnitz: Was war geschehen? Zwei Täter töteten am Rande des Stadtfestes mit einem Messer den Deutsch-Kubaner Daniel K. Die Täter waren der Iraker Farhad A. (26) und der Syrer Alaa S. (23). Farhad A. ist untergetaucht, möglicherweise mittlerweile türkischer Staatsbürger. Alaa S. wurde ein Jahr nach der Tat zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt. Eine Revision des Urteils hat der Bundesgerichtshof (BGH) im April 2020 verworfen. Nun wurde Alla S. nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe aus der Haft entlassen. Begründung der Staatsanwaltschaft für diese Entscheidung: „Der Mann hat eine günstige Kriminal- und Sozialprognose. Er hat sich während seiner Haftzeit gut entwickelt und kann damit nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe entlassen werden.“
Doch die verkürzte Haftzeit ist nicht das einzige Entgegenkommen für Alaa S.: Unmittelbar nach der Haftentlassung teilt die zuständige Landesdirektion mit, dass der Syrer nicht abgeschoben wird. Warum? Weil das Verwaltungsgericht (VG) gegen eine Abschiebung urteilte. Eine VG-Sprecherin verwies auf ein Urteil des VG Chemnitz vom 30. September 2021, wonach der Betroffene einem Abschiebungsverbot nach § 60 Absatz 5 Aufenthaltsgesetz unterliegt. Dieses Abschiebungsverbot gelte „in Entsprechung von Artikel 3 der Europäischen Konvention der Menschenrechte unabhängig der begangenen Straftat“, hieß es weiter.
Das Abschiebungsverbot sei von der Landesdirektion Sachsen (LDS) zu beachten. Allerdings könnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), wenn es denn wollte, diese Entscheidung kippen. Würde das BAMF nämlich das Abschiebungsverbot nach § 73 Abs. 6 AsylG widerrufen, würde die Durchsetzung einer Ausreiseverpflichtung geprüft werden. „Solange besteht trotz der vorliegenden Straftaten mindestens ein Anspruch auf Duldung nach § 60a Abs. 2 AufenthG“, sagte dazu Ende Januar 2025 die Sprecherin der Landesdirektion.
Muss man das Handeln eines solchen tatsächlichen oder nur vermeintlichen Rechtsstaates noch kommentieren? Nein, es ist ein schlapper Rechtsstaat, der sich hier erneut zeigt. Übrigens zuletzt auch beim Doppelmord von Aschaffenburg. Der ausreisepflichtige Afghane Enamullah Omarzai (28) hatte am 22. Januar 2025 im Stadtpark einen zweijährigen Jungen und einen zu Hilfe eilenden Mann (41) erstochen. Der Täter war unter anderem rund fünf Monate zuvor, am 29. August 2024, massiv gewalttätig geworden. In einer Asylunterkunft in Alzenau hatte er eine Ukrainerin namens Mane (23) mit einem Küchenbeil attackiert und verletzt. Die Polizei ließ E. O. laufen.
Und dann? Der Bundestag debattiert folgenlos über solche Mordtaten. Zigtausende demonstrieren „gegen Rechts“ und Angela Merkel erklärt zum zweiten Mal innerhalb weniger Tage, die Zuwanderung habe schon ihre Richtigkeit.