Tichys Einblick
Bündnis Beitragszahler

5eins2: Ein Verein kämpft für die Pressefreiheit

Ein neuer „Bund der Rundfunkteilnehmer und Beitragszahler des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland“, abgekürzt Bündnis Beitragszahler will für eine Reform von ARD und ZDF kämpfen – oder gleich für die Abschaffung. Von Konrad Adam

picture alliance/dpa | Oliver Berg

Die öffentlich-rechtlich verfassten Rundfunk- und Fernsehanstalten genießen zahlreiche Privilegien. Das hat sie unempfindlich gemacht gegen Beschwerden, Einwände und Kritik. Diesen Zustand zu ändern, die Sender an ihre Verpflichtungen zu erinnern, die Rechte der Empfänger zu stärken und die Bestimmungen des Rundfunk-Staatsvertrages durchzusetzen, hat sich ein Verein vorgenommen, der neulich, am geschichtsträchtigen D-Day, der Europa und Deutschland die Freiheit brachte, gegründet worden ist.

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Sein voller Name lautet „Bund der Rundfunkteilnehmer und Beitragszahler des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland“, abgekürzt Bündnis Beitragszahler. Er vereinigt die Kräfte mehrerer Vorgängerorganisationen, ist gemeinnützig und lädt alle, die es leid sind, für tendenziöse Nachrichten, törichte Unterhaltung und überteuerte Senderechte einen Zwangsbeitrag zu bezahlen, zur Mitwirkung ein. Zum ersten Vorsitzenden wurde der Münchner Rechtsanwalt Harald von Herget gewählt, ein ausgewiesener Kenner der vertrackten deutschen Rundfunkrechts.

Der Verein versteht sich als Interessenvertretung der Bürger, die bisher zwar allerlei Pflichten, aber keine Rechte hatten. Die sollten stellvertretend von den Mitgliedern der Rundfunk- und Verwaltungsräte wahrgenommen werden, die dazu aber wenig Neigung haben, weil sie unter die Fuchtel von Verbänden, Kirchen und Parteien geraten sind, die unter dem Vorwand, öffentlichen Interessen zu dienen, ihre eigenen Interessen verfolgen. Grundsätzlich sollen die Sender staats- und parteifern organisiert sein; aber was ist der schöne Grundsatz wert, wenn die Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz von Amts wegen Vorsitzende des ZDF-Verwaltungsrates ist?

Der erwähnte Staatsvertrag verpflichtet die Anstalten, umfassend, verlässlich, ausgewogen und unparteiisch über das Zeitgeschehen zu berichten. Aber wer, abgesehen von den Intendanten, den Fernsehdirektoren und Chefredakteuren, wollte behaupten, das sie das auch tun? Spätestens mit dem Aufkommen der sozial genannten Medien hat sich das duale System, das zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Anbietern unterscheidet, überlebt. Die Rechtsprechung tut sich aber schwer, dem nachzukommen, und verteidigt ein Monopol, das wie alle Monopole zum Missbrauch einlädt.

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Die Vereins-Satzung wirbt für eine Demokratisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und eine Beteiligung der Rundfunkteilnehmer an den Entscheidungen der Sender. Vereinsmitglieder sollen über die Bedingungen der Beitragspflicht und die Verwendung der eingebrachten Gelder mitentscheiden. Der Verein will Verstöße gegen die Programmgrundsätze und das Budget feststellen und verfolgen, Musterklagen, Volksbegehren und Volksabstimmungen organisieren sowie Kandidaten für die Rundfunk- und Verwaltungsräte ausbilden. Der Betrieb eines eigenen Senders oder eines eigenen Rundfunkprogramms ist nicht vorgesehen.

Das Kürzel der Vereins heißt „5eins2“. Es will die Bürger an das Grundgesetz erinnern, dessen fünfter Artikel unter Ziffer eins im zweiten Satz feststellt: „Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet“. Und weiter: „Eine Zensur findet nicht statt“. Nachdem das Grundgesetz aus Anlass seines 75jähigen Bestehens erst neulich wieder so laut gefeiert worden ist, sollte es auch beachtet werden.


Dr. Konrad Adam ist Journalist, Publizist und ehemaliger Politiker der AfD. Er war Feuilletonredakteur der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und Chefkorrespondent und Kolumnist der Tageszeitung Die Welt in Berlin.

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