Tichys Einblick
Stephans Spitzen:

Von der Stimme des Bürgertums zu einer Stimme der richtigen Gesinnung

Früher konnte man sich darauf verlassen, dass die Frankfurter Allgemeine Zeitung Rechtsstaat und Verfassung stets gegen rotgrüne Ideologie verteidigt. Heute nicht mehr.

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Die Frage, ob wir die FAZ brauchen, hätte ich noch vor zehn Jahren mit Tremolo bejaht. Die FAZ war ein Muss – und nein, nicht nur des Wirtschaftsteils wegen, auch nicht wegen des Feuilletons. Sondern weil sie ein solides bürgerliches Blatt war. Heute weiß ich, warum ich sie schon lange nicht mehr lese.

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Irgendwann ist selbst die einst schillernde Sonntagszeitung zum Merkelianismus übergelaufen. Und das einst so gelobte und gerühmte Feuilleton? Die großen Zeiten, man denke an Reich-Ranicki oder Frank Schirrmacher, sind vorbei. Und nicht immer hat man sich dort mit Ruhm bekleckert, der sogenannte „Historikerstreit“ war eine Erfindung von Jürgen Habermas mit weitreichenden Folgen – etwa der, dass man danach über die Opfer von Mao und Stalin besser nicht mehr diskutierte, wollte man nicht als Relativierer von Auschwitz an den Pranger gestellt werden.

Doch Rechtsstaat und Verfassung wurden stets gegen rotgrüne Ideologie verteidigt, darauf konnte man sich verlassen. Dass Jasper von Altenbockum einmal für das Verbot der größten deutschen Oppositionspartei votieren würde, hätte ich nicht für möglich gehalten.

„Die Entscheidung der Landesregierung von Rheinland-Pfalz“, schreibt er am 10. Juli, „keine AfD-Mitglieder mehr im öffentlichen Dienst zuzulassen, ist weit besser als ein Parteiverbot. Eine Partei als extremistisch einzustufen, aber so zu tun, als habe die Agitation gegen die Verfassung keine Konsequenzen für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, die einer solchen Kampfansage huldigen, mag als besonders liberal durchgehen. Aber der Staat sollte sich nicht auf der Nase herumtanzen lassen.“

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„AfD-Mitglieder wenden sich gegen diese Verfassung, frönen zumindest einer eigenartigen Auslegung.“ Was versteht der Mann unter „Agitation gegen die Verfassung“? Solches: Die AfD vertrete einen „grundgesetzwidrigen Volksbegriff“ und verbreite „Fremden- und Muslimfeindlichkeit“, ja „Verunglimpfung von Muslimen“ und „Hetze gegen Migranten“.

Über das deutsche Volk wird ja nun lange schon gestritten. Im Grundgesetz findet sich die Formulierung: „Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist (…), wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.“

Sowie: Gemäß § 6 Abs. 1 Bundesvertriebenengesetz (BVFG)16 ist deutscher Volkszugehöriger, „wer sich in seiner Heimat zum deutschen Volkstum bekannt hat, sofern dieses Bekenntnis durch bestimmte Merkmale wie Abstammung, Sprache, Erziehung, Kultur bestätigt wird“.

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Im Grundgesetz finden sich also durchaus Spuren eines „ethnischen Volksbegriffs“, und es ist schwerlich zu bestreiten, dass Sprache und Kultur etwas ist, was die deutschen Kartoffeln noch heute verbindet und das sie ungern abtreten an jene in den letzten Jahren Zugewanderten, die „Islam ist der Chef hier“ sagen und das Land, das sie aufgenommen hat, im Grunde verachten – mitsamt seiner Sprache, den Gepflogenheiten, den eingeübten Regeln des Zusammenlebens. Mitsamt Grundgesetz und Rechtsstaatlichkeit.

Und „Muslimfeindlichkeit“ ist ein Gefühl, das man schwerlich verbieten kann. Zumal es gute Gründe gibt, das Einsickern des Islam in ein christlich und jüdisch geprägtes Land mindestens als ungemütlich zu empfinden. Wer nur die Scharia anerkennt, dürfte eher kein Anhänger der deutschen Verfassung und des Rechtsstaats sein, was ein Mann wie Altenbockum wissen müsste. Gefährlicher für beides ist die schleichende Unterwerfung unter die Ansprüche einer Bevölkerungsgruppe, die noch eine Minderheit ist und das hoffentlich auch bleibt. Das wünschen sich im Übrigen auch jene Migranten, die nach Deutschland gekommen sind, weil sie die Freiheit schätzen. Der Islam aber steckt die Freiheit unter eine blickdichte Burka.

Inzwischen hat Rheinland-Pfalz das Einstellungsverbot für AfD-Mitglieder zurückgenommen. Das Verbot ist verfassungswidrig, noch werden also rechtsstaatliche Prinzipien durchgesetzt. Allerdings zeigt sich auch, wie leicht sie geopfert werden, wenn Parteikalkül regiert.


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