Tichys Einblick
Der Gazastreifen kommt nach Europa

Nach Pariser Urteil: Bald politisches Asyl für alle Palästinenser?

In Paris hat eine Palästinenserin aus dem Gazastreifen ihren Fall vor Gericht gewonnen: Sie bekommt Asyl in Frankreich, weil sie in ihrer Heimat „politisch verfolgt“ werde – allerdings nicht von der Hamas, sondern von den Streitkräften Israels. Das Urteil ebnet zwei Millionen Gaza-Bewohnern den Weg in die EU.

picture alliance / Daniel Kubirski

Einzelfallurteile sollen ja gemäß linkem Denken unmittelbar politische Wirkung entfalten. Das hat man an der Diskussion über drei ins Berliner Kirchenasyl gelangte Somalier gesehen. Und vielleicht soll dieses Grundgesetz sogar über den Nationalstaat hinaus gelten. Insofern muss auch dieses Pariser Urteil aufhorchen lassen. Kurz vor dem 14. Juli hat der Nationale Asylrechts-Gerichtshof (die Cour nationale du droit d’asile) einer Palästinenserin aus dem Gazastreifen und ihrem Sohn den Flüchtlingsstatus zugesprochen. Denn, so der Entscheid, die Frau müsse „zu Recht befürchten“, im Falle ihrer Rückkehr nach Gaza „von den israelischen Streitkräften persönlich verfolgt zu werden“, und zwar natürlich wegen ihrer „Nationalität“. Auf Französisch nennt man diese Leute „Gazaouis“. So wird nach den Palästinensern schon das nächste Volk erfunden, nun also die von der IDF unterdrückten Gazaouis.

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Der Kunstgriff der Richter besteht darin, anzunehmen, dass „Madame H.“ allein wegen ihrer Nationalität mit Hamas-Terroristen verwechselt und „aufgrund ihrer unterstellten politischen Ansichten verfolgt werden“ könnte. Dazu habe eine allgemeine Gleichsetzung zwischen Hamas-Terroristen und palästinensischen Zivilisten geführt, die das Gericht offenbar der Presse entnommen hat. Aber Rücksprache mit Jerusalem wird man wohl nicht gehalten haben. Aus einer Nationalität wird so eine fraglos gegebene „politische Verfolgung“. Es war nicht viel anders mit den Syrern und Afghanen in Deutschland in den letzten zehn Jahren. Aber gerade im Zusammenhang mit Israel, das seit vielen Jahren zwei Millionen arabische Staatsbürger beherbergt, fällt dergleichen ins Auge.

Die Ausführungen der Richter haben vielleicht sogar „Madame H.“ erstaunt. Denn sie sagte dem Gericht, dass sie gar keine Verbindung zur Hamas habe. Dafür arbeite ihr Mann für ein israelisches Unternehmen im Westjordanland, während sechs weitere Kinder im Gazastreifen verbleiben. Es sind immer dieselben Unsinnigkeiten: Kinder und Ehegatten kann man in der Vorhölle der politischen Verfolgung durch die IDF belassen. Israel gibt dem Mann sogar Arbeit. Aber weil die Frau sich zufällig mit ihrem Sohn in Paris befindet, wird eben ein Anker für künftige Kettenmigration geschaffen. Versuch geglückt, die Richter lassen es geschehen. Und sie befördern damit ein Ungeheures, das ihnen vielleicht selbst noch nicht deutlich vor Augen steht.

Hamas-verstrickte UNRWA verliert an Einfluss

Die Entscheidung des Gerichts gilt jedenfalls als Premiere und folglich als Präzedenzfall für die Zukunft. Bislang konnten Palästinenser nur dann in Europa Schutz begehren, wenn sie darlegten, dass sie den „Schutz der UNRWA“, die bisher für sie verantwortlich war, aus zwingenden Gründen verlassen mussten. Das ist jetzt nicht mehr nötig.

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Das Gericht nimmt nun an, dass dieser UN-Schutz im Gazastreifen grundsätzlich nicht mehr gegeben ist. Und dafür könnte in der Tat einiges sprechen. Auf der anderen Seite muss man aber fragen: Wer hat der UNRWA eigentlich ein Monopol auf den „Schutz“ der Palästinenser gegeben? Wie bewusst, vererbt sich im Nahen Osten der Flüchtlingsstatus von den Eltern auf die Kinder und Kindeskinder. Das zeugt davon, dass der „Schutz“ durch UNO – wie jener der Hamas – nicht allzu gut wirkte.

Angesichts der Verstrickung von UNRWA und Hamas könnte man eher aufatmen, wenn der Einfluss des UN-Organs endlich zurückgeht. Und Israel hat sich, wie gesehen, nicht als unfähig erwiesen, seinen arabischen Bürgern Sicherheit zu gewähren – solange sie natürlich nicht dem Terror folgen. Es fällt aber auch auf: Das sicher nicht demokratische, nicht an Menschenrechten orientierte Hamas-Regime im Gazastreifen hat noch keinen Richter zur Verleihung von Asylrechten gebracht.

Auch Bundesregierung fliegt immer mehr aus Gaza ein

In Frankreich sind die Schleusen nun geöffnet für eine größere Umsiedlungsoperation, so wie sie auch hierzulande seit einiger Zeit befürchtet wird. Zwei Millionen Gaza-Bewohner können nun ähnliche Urteile erwarten. Und schon bald könnte eine große Zahl von Palästinensern sich nach Frankreich, Deutschland, vielleicht auch Benelux aufmachen. Das Pariser Urteil ebnet ihnen schon jetzt den Weg in die EU.

Die Bundesregierung hat ohnehin schon einige hundert „Deutsche“ (inklusive Verwandten) aus dem Gazastreifen eingeflogen, zuletzt 80 Personen im Mai, wie der Focus berichtete. Darunter waren zwölf Personen mit deutschem Pass und 68 Angehörige (ohne Bundespass). Auch Personen, die medizinische Hilfe benötigen, würde man gerne ausfliegen. Aber das ist genau eine jener Situationen, in denen nach der Ankunft in Europa gerne ein Asylantrag gestellt wird. So wie jener, der nun zu dem Pariser Urteil führte.

Aber die deutschen Urteile in dieser Sache sind wohl nur eine Frage der Zeit. Schon jetzt werden die ankommenden Gazabewohner in Deutschland von einer „Koordinierungsstelle Nachsorge, Opfer- und Angehörigenhilfe“ übernommen. Die Infrastruktur für die weitere Landnahmeverwaltung steht also. Und die Bundesregierung tut das, was sie nun einmal tun muss – jedenfalls seit „Deutsche“ im Gazastreifen mit ihren Verwandten leben. Der deutsche Staat war es, der ihnen die Pässe gegeben hat.

Gebetskorridore an französischen Universitäten

Im Nachbarland wird daneben noch immer Emmanuel Macrons Forderung diskutiert, wonach Frankreich – zusammen mit anderen Staaten – einen palästinensischen Staat möglichst schnell anerkennen soll. Wäre es nicht eine so traumtänzerische Forderung, hätte sie durchaus ihren Sinn, wenn man annimmt, dass Macron die Massenübersiedlung von Gazaouis nach Frankreich vermeiden will. Aber selbst das ist nicht sicher. Im Juni sorgte seine Forderung für den Spott des US-Botschafters in Frankreich, der schadenfroh vorschlug, Macron könne ja einen Streifen des Hexagons als Palästinensergebiet anerkennen.

Diesen Prozess begünstigt das neue Urteil, und das in einer Zeit, in der ganze Korridore in Universitäten gesperrt sind, um den Muslimen ihre Gebete zu ermöglichen. In der laizistischen Republik Frankreich ist schon das eigentlich ein ziemliches Armutszeugnis. Tatsächlich ist ihre Islamisierung weit fortgeschritten. Aber das reicht den herrschenden Kreisen offenbar noch nicht.

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