Tichys Einblick
Interview TE 06-2025

Staatsrechtler Murswiek: Für Verbot der AfD fehlen die Voraussetzungen

Grüne, SPD und Linke überbieten sich gegenseitig in den Forderungen eines AfD-Verbots. Staatsrechtler Dietrich Murswiek: Die rechtlichen Voraussetzungen dafür fehlen. Die zentralen Vorwürfe des Verfassungsschutzes sind nicht haltbar, politische Verbotsfantasien verfassungsrechtlich gegenstandslos.

IMAGO

Freiburg. Der renommmierte Staatsrechtler Professor Dietrich Murswiek sieht aktuell keine Basis für ein Verbot der AfD. Dafür lägen die Voraussetzungen nicht vor. Selbst wenn die AfD rechtsextrem sein sollte, sei eine weitere Voraussetzung „eine aktiv kämpferische Haltung, mit der die AfD darauf ausginge, die freiheitlich-demokratische Grundordnung, also hier die Menschenwürdegarantie, zu beseitigen“, sagt Murswiek im Gespräch mit der Juni-Ausgabe des Monatsmagazins Tichys Einblick. „Solche Bestrebungen lassen sich nicht ansatzweise in dem erkennen, was die AfD bis jetzt gesagt oder getan hat.“

Auch inhaltlich hat Murswiek erhebliche Zweifel an den Vorwürfen. „Der Kernpunkt, warum der Verfassungsschutz zu seiner Einschätzung gekommen ist, ist die These, dass die AfD ein ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis vertrete. Und das sieht der Verfassungsschutz als verfassungsfeindlich an. Ich halte diese Auffassung für falsch“, so Murswiek. Vielmehr habe das OVG Münster in seinem AfD-Verfahren 2024 festgestellt, dass die „deskriptive Verwendung eines ethnisch-kulturellen Volksbegriffs, also die Rede von einem durch Abstammung, Kultur, Geschichte gekennzeichneten Volk, nicht in irgendeiner Weise als verfassungsfeindlich angesehen werden kann“.

Auch der Vorwurf, die AfD wolle eingebürgerten Ausländern verfassungsmäßige Rechte vorenthalten, treffe nicht zu. „Im Gegenteil gibt es offizielle Erklärungen der AfD, die genau das Gegenteil aussagen. Die AfD hat einen Beschluss zur deutschen Staatsangehörigkeit gefasst, in dem ausdrücklich steht, dass eingebürgerte Migranten dieselben Rechte ohne jede Einschränkung haben wie alle anderen Staatsangehörigen.“


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